Ende 2023 hat das Bundesgesundheitsministerium per Rechtsverordnung die ersten Hybrid-DRGs definiert und die Einführung ab dem 1.1.2024 verfügt. Ziel ist es, bislang vorwiegend stationär erbrachte Leistungen maßgeblich ambulant zu erbringen. Wie können Ärztinnen und Ärzte mit dem § 115f SGB V und den Hybrid DRGs in diesem Jahr umgehen? Was ändert sich, was kann so weitergehen? Die Unsicherheiten in Klinik und Praxis sind erheblich – den BVOU erreichen eine Menge Anfragen.
Im Rahmen eines kostenfreien Webinars am Dienstag, 16. Januar um 18.30 Uhr, wird BVOU-Präsident Dr. Lembeck darlegen, inwieweit die neue Rechtsverordnung Orthopäden und Unfallchirurgen betrifft, wie diese umgesetzt werden kann, welche Handlungsoptionen Ärztinnen und Ärzte haben und was perspektivisch auf diese zukommen werden.
Das Webinar richtet sich sowohl an Kliniker, für die mit Beginn des Jahres 2024 bei bestimmten Konstellationen Hybrid DRGs verpflichtet sind, als auch an Niedergelassene, die eine Wahlmöglichkeit zwischen Hybrid-DRG und bestehendem EBM haben.
Nachfolgend übermitteln wir Ihnen den Anmeldelink zum gemeinsamen Webinar des BVOU mit dem BVASK am 16.01.2024.