Die einzelnen Punkte werden im Folgenden ausgeführt und es werden jeweils Vorschläge zur Korrektur gemacht. Wir bitten das Bundesministerium für Gesundheit, diese Vorschläge zu prüfen.

Wir möchten hiermit die Perspektive jahrzehntelanger Erfahrung im Ambulanten Operieren und unsere Kenntnisse unterschiedlicher Abrechnungssysteme einbringen. Es ist unser Ziel, durch die Vermeidung von Geburtsfehlern für eine hohe Akzeptanz der Hybrid – DRGs zu sorgen.

Es wird mittlerweile allgemein anerkannt, dass das stationäre Fallpauschalensystem zu einer übermäßigen Ökonomisierung der Medizin mit Fehlanreizen durch Kostendruck geführt hat. Wir befürchten, dass nunmehr die gleichen Fehler in den ambulanten Sektor übertragen werden.

Ohne ein Gegensteuern drohen ein Qualitätsverlust in derPatientenversorgung und wirtschaftliche Schäden für Praxen, Praxiskliniken und das dort tätige Personal.

Wir bitten daher nochmals um die Berücksichtigung unseres Kommentars und der Verbesserungsvorschläge für die weitere Ausgestaltung der Hybrid-DRG nach §115f SGB V.

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