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Wichtig! Abrechnungsänderung für Simultaneingriffe im EBM

Download des EBM 2000plus-Kommentars (143kB, Word-Format). Weitere Downloads und Infos gibt es unter www.ebm2000plus.de.

 

Der Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses hat in seiner 270. Sitzung die Bestimmungen für die Abrechnung von Simultaneingriffen im neuen EBM mit Wirkung zum 1.7.2005 mit dem Interpretationsbeschluss Nr. 66 geändert.

„Maßgeblich für die Berechnung der Zuschlagsposition für Simultaneingriffen nach der Präambel 2.1 Nr. 3 zum EBM ist nicht die Überschreitung der kalkulatorischen Schnitt-Naht-Zeit der Kategorie des Haupteingriffes, sondern die Überschreitung der tatsächlichen Schnitt-Naht-Zeit des jeweiligen Haupteingriffes.”

Übersetzt heißt das: Simultaneingriffe sind also jetzt unabhängig von der tatsächlichen OP-Zeit des Haupteingriffes abrechenbar, soweit der zusätzliche Eingriff 15 Minuten OP-Zeit überschreitet. Die Abrechnung erfolgt wie bisher mit Berechnung der Zuschlagsziffer, bei arthroskopischen Operationen also der Ziffer 31148, und zwar je verbrauchte 15 Minuten 1mal. Dies gilt auch für mehrere Simultaneingriffe.
Geändert hat sich also nur, dass die Conditio sine qua non, der Verbrauch der kalkulierten OP-Zeit des Haupteingriffes, ehe die Zuschlagsziffer abgerechnet werden kann, wegfällt.
Simultaneingriffe sind Eingriffe, die eine separate Diagnose und eine separate Prozedur beinhalten und für die ein gesonderter Zugangsweg oder ein Wechsel der vorhandenen Portale (bei arthroskopischen Eingriffen) notwendig wird.
ICD-Codierung und OPS-Schlüssel für Haupt- und Nebeneingriff(e) sind unbedingt in der Abrechnung anzugeben. OP-Zeiten müssen im OP-Bericht/OP-Protokoll vermerkt werden.

Beispiel:

Diagnose: LCA-Ruptur (ICD:S83.53) und traumatischer Innenmeniskusschaden im Hinterhorn (ICD:S83.22)
Therapie: Ersatz des LCA durch Semitendinosus Transplantat (E6) (ICPM:5-813.4) und Naht des Innenmenikus (E4) (ICPM:5-812.7)
Zeiten: Kreuzband-OP 80 Minuten, IM-Naht 25 Minuten
Abrechnung: Kat. E6,OP-Ziffer 31146, Sachkosten 40754, Zuschlagsziffer Kat. E8 (31148) 1 x, (Überwachung 31506, Nachbeh.Überweiser 31620, Nachbeh.Operateur 31621, Narkose 31826)

Wenn zusätzlich noch z.B. bei der Diagnose ‚Akuter Knorpelschaden (ICD:S83.3) med. Kompartment’ eine ‚Mikrofrakturierung med.Femurkondyle (E3) (ICPM:5-812.2h)’ mit einer OP-Zeit von 15 Minuten oder mehr OP-Zeit für diesen Nebeneingriff durchgeführt wurde, kann die Zuschlagsziffer Kat. E8 (31148) ein weiteres mal abgerechnet werden.

Kommentar

Diese Entscheidung ist problematisch. Sie wurde übrigens ohne Rücksprache mit den Berufsverbänden gefällt.

  • In Zeiten der Budgetierung werden alle nun mehr Punkte abrechnen (müssen), die sich aber keineswegs in einem mehr an Euro auswirken werden. Es kommt ggf. höchstens zu einer Verwerfung der Abrechnung von Operationen über den EBM. Ein Wiederaufleben alter Abrechnungsziffernketten ist in einigen Fachbereichen zu befürchten.
  • Die Plausibilitätsproblematik wird hierdurch verstärkt.
  • In Zukunft wird die KBV und die Krankenkassen uns den Spiegel vorhalten: die kalkulatorische Zeitvorgabe der Eingriffe sei zu großzügig bemessen, die Operationen werden alle schneller erbracht. Aus diesem Grunde ist mittel- bis langfristig ein Abwertung der Bewertung der einzelnen Operationen zu befürchten.

In diese Situation werden wir durch die Entscheidung der eigenen Standesvertreter gebracht, welche die Folgen ihrer Entscheidungen entweder nicht abschätzen (können) oder sie bewusst, unter Inkaufnahme oder willentlichen Herbeiführung der absehbaren Folgen, getroffen haben. Zur Zeit kann ich Ihnen nur raten – wie alle Anderen – die neuen Abrechnungsmöglichkeiten noch für das 3. Quartal 2005 zu nutzen.

Emanuel Ingenhoven