Gesundheitspolitisches Positionspapier
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Positionspapier Qualitätssicherung und Vergütung beim Ambulanten OperierenDas Ambulante Operieren ist keine Erfindung der letzten Jahre, sondern wird in manchen Bereichen der Chirurgie, wie zum Beispiel der Handchirurgie schon lange praktiziert. Neue und schonendere Operations- und Narkoseformen führten dazu, dass heute ein großes Spektrum an ambulanten Operationen zur Verfügung steht. Ein Beispiel hierfür sind endoskopische und arthroskopische Eingriffe. Durch die Entwicklung dieser schonenden Operationsmethoden kam es, nachdem in den Vereinigten Staaten - vorwiegend aus ökonomischen Zwängen - immer mehr ambulant operiert wurde, auch in Europa und vor allem in Deutschland ab Mitte der Achtziger Jahre zu einer zunehmenden Anzahl ambulanter Eingriffe. Gesetzgebung der letzten Jahre und ihre Auswirkung Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen, u.a. verursacht durch eine erhöhte Lebenserwartung, die Zunahme der medizinisch/technischen (und teuren) Behandlungsverfahren in Zusammenhang mit dem stetig steigenden Anspruch an die Leistungen der Medizin, führte bei Politikern und Vertretern der Kostenträger zu Überlegungen, deren Ziel Einsparungen ohne Qualitätsverlust waren. Hier bot sich das ambulante Operieren geradezu an. Mehrere Gutachten hatten unabhängig voneinander bestätigt, dass durch die Verlagerung der ambulant möglichen Eingriffe aus dem stationären Sektor heraus jährlich Milliardenbeträge eingespart werden können. Im sog. Gesundheitsstrukturgesetz verankerte der damalige Gesundheitsminister Horst Seehofer in Deutschland 1992 erstmalig die Förderung des Ambulanten Operierens gesetzlich. Gleichzeitig fror er aber die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen für die gesamte ambulante medizinische Versorgung ein. Eine Erhöhung dieser Summe war nur noch im Rahmen der Steigerung der Grundlohnsumme möglich. Ferner versäumte es der Gesetzgeber einen Finanzverteilungsmodus zu etablieren, der einen freien Fluss der Mittel zwischen stationärer und ambulanter Behandlung, je nach erbrachter Leistung, ermöglichte. In der Folgezeit kam es u.a. ausgelöst durch den Gesetzestext zu einer Welle von Errichtungen sog. Praxiskliniken, in denen sich Narkoseärzte und spezialisierte Operateure niederließen. Bedingt durch das Vertrauen der Patienten und der sie überweisenden Ärzte waren die Zentren, die sich ganz dem Operieren verschrieben hatten bald gut ausgelastet. Dies hatte natürlich einen sprunghaften Anstieg der ambulanten Operationszahlen zur Folge. Vergütung und Fallzahlen Die Kassenärztlichen Vereinigungen schrieben die
Vergütung für das ambulante Operieren seit 1993 mit einem
Betrag, basierend auf den Zahlen von 1991, der in den darauffolgenden
Jahren nur unwesentlich angehoben wurde, fest. So kam es durch den
oben erwähnten Anstieg der Fallzahlen der ambulanten Operationen
zu einem drastischen Verfall des für den einzelnen Eingriff zur
Auszahlung kommenden Geldes. Alleine zwischen 1991 und '93 hatte es
schon eine Fallzahlerhöhung um 30% gegeben! Auf diese Weise wurden
seit 1994/95 die meisten ambulanten Operationen für die gesetzlich
Versicherten nicht mehr kostendeckend bezahlt. Ambulant vs. stationär Für eine ambulant durchgeführte Kreuzbandoperation
kommt inklusive der Nachbetreuung, Aufklärung, Narkose etc. über
die Kassenärztlichen Vereinigungen ein Betrag zur Auszahlung,
der je nach 'Punktwert' zwischen 500 und 700 EUR liegt. Der gleiche
Eingriff, stationär erbracht, wird von den Krankenkassen - unabhängig
von der Liegezeit (!)- mit einer Fallpauschale von 4.800 EUR vergütet.
Dem Reiz des Geldes wird sich kein Krankenhausverwaltungschef und
damit zwangsläufig auch kein dort angestellter Arzt entziehen
können, liegt doch zwischen 'ambulant' und 'stationär' nur
eine Nacht! Auch der niedergelassene Arzt fragt sich, ob er nicht
lieber die Zusammenarbeit mit einem Krankenhaus sucht, oder diese
Operation, deren Kosten schon deutlich über der Vergütung
der Leistung liegt, überhaupt noch anbietet. Gesundheitswesen, Wirtschaft, Dienstleistung, Wettbewerb und Qualität Einer der wichtigsten Faktoren für die Qualität
ärztlichen Handelns ist die persönliche Auffassung von medizinischer
Ethik. Aber ebenso wird diese von vielen externen Faktoren bestimmt. Dokumentation und Qualitätsmanagement Mit Hilfe von qualifizierter EDV kann heute jeder Arzt
und jedes Krankenhaus ein effizientes Qualitätsmanagement betreiben.
Qualitätsmanagement bezeichnet alle Tätigkeiten, die Prozesse
in Unternehmen/ Krankenhäusern/ Praxen verbessern. Kurz gesagt:
Qualität zu Wege bringen. Grundlage jeder Qualitätssicherung
ist die Dokumentation von Befunden, ärztlichem Handeln und seinen
Begleitumständen. Qualitätssicherung des BVASK, Qualis® Die ambulanten Operateure sahen sich sehr früh dem Vorwurf der unberechtigten Mengenausweitung und der mangelnden Qualität Ihrer Leistungen ausgesetzt. Aus diesem Grunde wurde von einigen Verbänden der ambulanten Operateure Qualitätssicherungsprogramme für Ihre Mitglieder installiert. So überblickt der Bundesverband für ambulante Arthroskopie mehr als 80.000 komplett dokumentierte ambulante Eingriffe. Die Qualitätssicherung gliedert sich in die Bereiche Diagnosen- und Operationsdokumentation sowie Patientenbogen, in dem der postoperative Heilverlauf abgefragt wird und den jeder ambulant arthroskopische operierte Patient erhält. Die Auswertung für die dem Patienten zum Ausfüllen mitgegebenen Qualitätssicherungsbögen ergab beispielsweise eine sehr hohe Akzeptanz und Zufriedenheit mit den durchgeführten Eingriffen und Operateuren: über 98% der Patienten würden sich vom gleichen Team noch einmal operieren lassen. Die BVASK-Qualitätssicherung hat dazu beigetragen, dass die oben genannten Vorwürfe, auch von Krankenhausvertretern, kaum noch zu hören sind. Zur Verbesserung der Akzeptanz, Effizienz und Flexibilität
der Qualitätssicherung im Hinblick auf einen Ausbau der Qualitätssicherung
und zukünftiger Anforderungen entschloss sich der Vorstand im
Jahr 2000 zur Einführung eines elektronischen Qualitätssicherungssystems.
Aufgrund der Kombination seiner Möglichkeiten in der es zur Zeit
konkurrenzlos ist, wurde das System Qualis® (www.qualis.de) als
Plattform gewählt. Perspektiven Auf lange Sicht kann es sich unser Gesundheitssystem
nicht leisten auf das Einsparungspotential, dass durch ambulante Eingriffe
möglich ist, zu verzichten. Die freie Wahl zwischen ambulant
und stationär durchzuführender Operation wird vermutlich
in Zukunft schon aus ökonomischen Gründen nicht mehr für
alle Operationsarten kostenfrei möglich sein. Angebot des BVASK Unter o.g. Aspekten bietet der BVASK allen Kostenträgern Gespräche zu einer Rahmenvereinbarung zur Honorierung, Durchführung und Durchführungsvoraussetzungen ambulanter arthroskopischer Operationen von Versicherten des Kostenträgers durch Mitglieder des BVASK - auf Basis von Fallpauschalen - an. Die Qualitätssicherung spielt hierbei in unseren Überlegungen eine zentrale Rolle. Die Vertragspartner sollen mit den aus der Durchführung eines solchen Vertrages gewonnenen Erkenntnissen auch zu einer Verbesserung der Qualität der ambulanten operativen Versorgung beitragen. Eine Kopplung der Vergütung für die operierenden Ärzte aus diesem Vertrag an die Qualität der erbrachten Leistung ist nach unserer Auffassung prinzipiell möglich. Forderungen an die Politik Der Bundesverband für Ambulante Arthroskopie (BVASK) e.V. fordert aus o.a. Gründen die Politiker aller Bundstagsparteien auf:
1) ICD: Internationale statistische Klassifikation
der Krankheiten, z.Zt. 10. Revision (ICD 10), herausgegeben vom Deutschen
Institut für medizinische Dokumentation und Information, DIMDI,
Druck: Deutscher Ärzte-Verlag GmbH Köln. Englischsprachige
Orginalausgabe herausgegeben von der WHO (Weltgesundheitsorganisation)
1994 Die ICD- Codierung aller Diagnosen ist seit dem
1.1.2000 obligat für alle Ärzte und Krankenhäuser.
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