Aktuelles
Für Ärzte
Für Patienten
Qualität
Ethik-Kodex
Kongresse
Service
Kontakt
Partner
Impressum
Suche
Homepage
© 2001-2010 by BVASK e.V.

 

BVASK - standespolitische Vertretung für die Arthroskopie in Deutschland

   
 


Seit seiner Gründung im Jahre 1988 engagiert sich der BVASK für die Belange der niedergelassenen arthroskopisch tätigen Ärztinnen und Ärzte. Im Verlauf seiner Geschichte konnte der BVASK vor allem im Bereich der Vergütungsstruktur und -höhe ambulanter arthroskopischer Eingriffe bei gesetzlich Versicherten Erfolge verbuchen. Für den EBM 2000plus gelang es dem BVASK-Vorstand, die KBV von der Sinnhaftigkeit einer OPS-basierten Systematik für alle ambulanten Eingriffe, deren Kategorisierung und betriebswirtschaftlichen Kalkulation zu überzeugen. Inzwischen hat dieses System seine Überlebensfähigkeit - u. a. durch die einfache Möglichkeit neue Eingriffe zu implementieren - bewiesen. Auch eröffnete diese Systematik die Möglichkeit des Vergleichs mit dem DRG-System.
Des Weiteren engagiert sich der Verband im Bereich der Qualitätssicherung. So konnten Strukturvoraussetzungen für die Erbringung arthroskopischer Eingriffe (Arthroskopievereinbarung) und die neuen Dokumentationsrichtlinien mitgestaltet werden. Überdies trug das verbandseigene Qualitätssicherungssystem Qualis® entscheidend zu unserer Außendarstellung als seriöser Arztgruppe und der Durchsetzbarkeit der berechtigten Forderungen bezüglich der Vergütung unserer Arbeit bei.
In den letzten Jahren haben sich sowohl die Strukturvoraussetzungen unserer Arbeit als auch die berufspolitische Landschaft geändert. Zum einen hat vor allem das Vertragsarztrechtänderungsgesetz dazu geführt, dass viele von uns inzwischen als Konsiliarärzte oder Teilangestellte an Kliniken und für Kliniken tätig sind oder in einer Berufsausübungsgemeinschaft mit solchen Kollegen zusammenarbeiten. Hierbei werden nicht mehr nur ausschließlich ambulante Eingriffe, sondern auch stationäre Behandlungen erbracht. Dies rückt die Vergütung stationärer Eingriffe in das Blickfeld des BVASK.
Zum anderen hat sich die Landschaft der Ärzteverbände, die arthroskopisch tätige Ärzte vertreten, verändert. Daher wurden eine Vereinbarungen mit dem Berufsverband der Ärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und dem Berufsverband der Ärzte für Chirurgie (BDC) bezüglich einer gemeinsamen standespolitischen Vertretung der Arthroskopie, welche über den Vorstand des BVASK realisiert wird, getroffen.
Ferner werden die zwei neuen Komitees der Deutschsprachigen Arbeitsgemeinschaft für Arthroskopie (AGA) – Standespolitik und Qualitätsmanagement - unter Teilnahme von BVASK-Vorstandsmitgliedern gebildet und durch den 1. Vorsitzenden des BVASK, Dr. Emanuel Ingenhoven geleitet.


Was machen wir?

  • Interessenvertretung arthroskopisch tätiger Operateure, insbesondere bei Erstellung und Interpretation von Gebührenordnungen in Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern und Unfallversicherungsträgern.

  • Klärung von Abrechnungsfragen bei arthroskopischen Eingriffen in gesetzlichen- , privaten- und Unfallversicherungs-Gebührenordnungen.

  • Erstellung von Kommentaren zu Gebührenordnungen.

  • Elektronische und vernetzte Qualitätssicherung ambulanter arthroskopischer Eingriffe.

  • Klärung rechtlicher Fragestellungen rund um das ambulante Operieren.

  • Hilfestellung bei Struktur-, Hygiene- und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.

  • Gutachterkommission.

  • Mitgliedermailing bei Notwendigkeit der schnellen Informationsübermittlung

  • Kontaktpflege und Abstimmung mit anderen Berufsverbänden und wissenschaftlichen Institutionen.

  • Kontaktpflege mit der Industrie zur gegenseitigen Nutzung von Synergien.

  • Organisation von Einkaufszirkeln und Ausschreibungen zum Erlangen optimaler Preisgefüge für unsere Mitglieder beim Erwerb von arthroskopischen Instrumenten und Verbrauchsmaterialien.

Wie wird man Mitglied?

Prämisse für die Mitgliedschaft ist die Einhaltung des Qualitätsstandards des BVASK. Die verbandseigene OP-Dokumentation incl. Patientenbogen erfolgt elektronisch mittels des Qualis®–Systems. Die Durchführung dieser Dokumentation ist satzungsgemäße Pflicht eines jeden Verbandsmitgliedes. Der Jahresbeitrag beträgt € 350,- für Einzelpraxen oder erstes Mitglied einer Gemeinschaftspraxis, jedes weitere Mitglied € 100,00, Kliniker € 100,00.

Zur Beitrittserklärung

Datenschutzerklärung für diese Site