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Seit seiner Gründung im Jahre 1988 engagiert sich der BVASK für
die Belange der niedergelassenen arthroskopisch tätigen Ärztinnen
und Ärzte. Im Verlauf seiner Geschichte konnte der BVASK vor allem
im Bereich der Vergütungsstruktur und -höhe ambulanter
arthroskopischer Eingriffe bei gesetzlich Versicherten Erfolge verbuchen.
Für den EBM 2000plus gelang es dem BVASK-Vorstand, die KBV von
der Sinnhaftigkeit einer OPS-basierten Systematik für alle ambulanten
Eingriffe, deren Kategorisierung und betriebswirtschaftlichen Kalkulation
zu überzeugen. Inzwischen hat dieses System seine Überlebensfähigkeit
- u. a. durch die einfache Möglichkeit neue Eingriffe zu implementieren
- bewiesen. Auch eröffnete diese Systematik die Möglichkeit
des Vergleichs mit dem DRG-System.
Des Weiteren engagiert sich der Verband im Bereich der Qualitätssicherung.
So konnten Strukturvoraussetzungen für die Erbringung arthroskopischer
Eingriffe (Arthroskopievereinbarung) und die neuen Dokumentationsrichtlinien
mitgestaltet werden. Überdies trug das verbandseigene Qualitätssicherungssystem
Qualis® entscheidend zu unserer Außendarstellung als seriöser
Arztgruppe und der Durchsetzbarkeit der berechtigten Forderungen bezüglich
der Vergütung unserer Arbeit bei.
In den letzten Jahren haben sich sowohl die Strukturvoraussetzungen
unserer Arbeit als auch die berufspolitische Landschaft geändert.
Zum einen hat vor allem das Vertragsarztrechtänderungsgesetz dazu
geführt, dass viele von uns inzwischen als Konsiliarärzte
oder Teilangestellte an Kliniken und für Kliniken tätig sind
oder in einer Berufsausübungsgemeinschaft mit solchen Kollegen
zusammenarbeiten. Hierbei werden nicht mehr nur ausschließlich
ambulante Eingriffe, sondern auch stationäre Behandlungen erbracht.
Dies rückt die Vergütung stationärer Eingriffe
in das Blickfeld des BVASK.
Zum anderen hat sich die Landschaft der Ärzteverbände, die
arthroskopisch tätige Ärzte vertreten, verändert. Daher
wurden eine Vereinbarungen mit dem Berufsverband der Ärzte für
Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und dem Berufsverband
der Ärzte für Chirurgie (BDC) bezüglich einer gemeinsamen
standespolitischen Vertretung der Arthroskopie, welche über den
Vorstand des BVASK realisiert wird, getroffen.
Ferner werden die zwei neuen Komitees der Deutschsprachigen Arbeitsgemeinschaft
für Arthroskopie (AGA) Standespolitik und Qualitätsmanagement
- unter Teilnahme von BVASK-Vorstandsmitgliedern gebildet und durch
den 1. Vorsitzenden des BVASK, Dr. Emanuel Ingenhoven geleitet.
Was machen wir?
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Interessenvertretung arthroskopisch tätiger Operateure, insbesondere
bei Erstellung und Interpretation von Gebührenordnungen in Kassenärztlichen
Vereinigungen, Ärztekammern und Unfallversicherungsträgern.
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Klärung von Abrechnungsfragen bei arthroskopischen Eingriffen in
gesetzlichen- , privaten- und Unfallversicherungs-Gebührenordnungen.
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Erstellung von Kommentaren zu Gebührenordnungen.
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Elektronische und vernetzte Qualitätssicherung ambulanter arthroskopischer
Eingriffe.
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Klärung rechtlicher Fragestellungen rund um das ambulante Operieren.
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Hilfestellung bei Struktur-, Hygiene- und betriebswirtschaftlichen
Fragestellungen.
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Gutachterkommission.
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Mitgliedermailing bei Notwendigkeit der schnellen Informationsübermittlung
-
Kontaktpflege und Abstimmung mit anderen Berufsverbänden und wissenschaftlichen
Institutionen.
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Kontaktpflege mit der Industrie zur gegenseitigen Nutzung von Synergien.
- Organisation von Einkaufszirkeln und Ausschreibungen zum Erlangen
optimaler Preisgefüge für unsere Mitglieder beim Erwerb von arthroskopischen
Instrumenten und Verbrauchsmaterialien.
Wie wird man Mitglied?
Prämisse für die Mitgliedschaft ist die Einhaltung des Qualitätsstandards
des BVASK. Die verbandseigene OP-Dokumentation incl. Patientenbogen
erfolgt elektronisch mittels des Qualis®–Systems. Die Durchführung dieser
Dokumentation ist satzungsgemäße Pflicht eines jeden Verbandsmitgliedes.
Der Jahresbeitrag beträgt € 350,- für Einzelpraxen oder erstes Mitglied
einer Gemeinschaftspraxis, jedes weitere Mitglied € 100,00, Kliniker
€ 100,00.
Zur Beitrittserklärung
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