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Info II/2001

 

Vorwort
Beschluss Bewertungsausschuss
KBV, EBM 2000 und die Arthroskopie
Vormerken!! BVASK-Jahrestagung 2002
Neues BVASK-Qualitätssicherungsprogramm
Katastrophal: Die neue BG–GOÄ
Rückschau:12. BVASK-Jahrestagung in Radebeul bei Dresden
Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 19.06.2001

 

Liebe ambulant arthroskopierende Kolleginnen und Kollegen,

nach unserer gelungenen Jahrestagung in Dresden, die aufgrund reger Teilnahme, praxisnaher Themen und interessanter Referenten sowie anregender Diskussionen zu einem wirklichen ‚Update’ des Umfeldes des arthroskopischen ambulanten Operierens wurde, soll diese Info auch die Daheimgebliebenen auf den neuesten Stand der für uns wichtigen Entwicklungen bringen.

Die regelmäßigen Kontakte zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beginnen sich auszuzahlen: Die Meinung des Verbandes zu den Legenden der arthroskopischen Ziffern im EBM 2000 plus wird nach zähen Verhandlungen wörtlich in den neuen EBM aufgenommen. Zwar bleibt als Berechnungsgrundlage die Meinung der KBV, diese führt aber durchaus zu diskutablen Vergütungssätzen.

Auch die umstrittenen Sachkosten der Imlantate für die arthroskopische Chirurgie konnten wir in unserem Sinne entscheiden. Alle Kosten über 50 Mark für Implantate sind über die KV’en mit den Krankenkassen abrechenbar (Wirkung ab 1.10.2001. Beschluß Nr. 56 des Bewertungsausschusses, siehe Kasten). Hiermit wurde das Damoklesschwert der Inklusivität aller Sachkosten bei arthroskopischen rekonstruktiven Eingriffen, die über den EBM abgerechnet werden, abgewehrt.

Außerdem bemühte sich der BVASK um die Einführung einer Sachkostenpauschale. Auch hier bin ich optimistisch.

Nicht von der Stelle kommen die Verhandlungen um den sog. dreiseitigen Vertrag zum Ambulanten Operieren, der zwischen KBV, Kassen und der Deutschen Krankenausgesellschaft (DKG) geschlossen werden soll. Das liegt zweifelsohne an der DKG, die wieder einmal versucht, die Entwickung des Ambulanten Operierens in Deutschland zu blockieren. Strittig sind nicht nur die Kriterien, die eine grundsätzlich ambulant zu erbringende Operation doch zu einem stationären Fall werden lässt, sondern auch die Frage, was ambulant operiert werden kann und was nicht. Der Vorstand des BVASK vertritt jedenfalls die Meinung, dass zumindest alle ASA II-Patienten grundsätzlich ambulant behandelt werden sollten.

Die für uns fatalen Festlegungen in der neuen BG-GOÄ lassen sich wohl nicht so schnell rückgängig machen. Hier muss man sowohl der KBV als auch den verantwortlichen Berufsverbänden schwere Fehler vorwerfen. Für unseren Verband, der offensichtlich immer erst dann gefragt ist, wenn das Kind im Brunnen liegt, ist noch viel Überzeugungsarbeit bei den Verantwortlichen vonnöten.

Die nächste BVASK-Jahrestagung wird am 30./31.Mai - im Rahmen des Kongresses der Deutschen Vereinigung für Schulter und Ellenbogenchirurgie (DVSE) vom 30.5. - 1.6.2002 - in Neuss stattfinden. So nutzen wir einerseits bei den wissenschaftlichen Sitzungen Synergie-Effekte, da diese ohne zusätzliche Gebühr von den BVASK-Mitgliedern besucht werden können und konzentrieren uns andererseits auf berufspolitische und wirtschaftliche Themen. Ich freue mich, Sie in meiner Heimatstadt begrüßen zu können und hoffe angesichts dieses Kongressangebots auf weiter steigende Teilnehmerzahlen.

Das neue BVASK-Qualitätssicherungsprogramm ist fertig! Es beruht auf neuester Technik und nutzt die aktuellen Qualis®-Features. Die Nutzung der Qualis®-Technologie ermöglicht uns die digitale Vernetzung. Wir sind damit der erste ärztliche Berufsverband, der vernetzt ist. Bei reger Beteiligung haben wir eine reelle Chance, unsere Position gegenüber Kostenträgern und KV’en entscheidend zu stärken.

Leider lassen sich zeitgemäße und aufwendige Verbandsaktivitäten mit den bislang sehr niedrigen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr finanzieren. Die Mitgliederversammlung beschloss daher eine Erhöhung.

Insgesamt hoffe ich, dass wir uns auf dem Weg zu einem modernen, dienstleistungs- und zukunftsorientierten Verband in letzer Zeit deutlich nach vorne bewegt haben. Mit Ihrer Unterstützung wird der BVASK uns - da bin ich mir sicher - auch zukünftig eine tragfähige berufspolitische Plattform bieten.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Emanuel Ingenhoven


Beschluss Bewertungsausschuss

Interpretationsbeschluss Nr. 56 des Areitsausschusses des Bewertungsauschusses (200. Sitzung vom 29.05.2001): „Die Leistungen nach den Nrn. 2445 bis 2449 EBM beinhalten die Kosten für Implantate bei rekonstruktiven Bandersatzoperationen bis zu einer Höhe von DM 50,-. Darüber hinausgehende Implantatkosten sind über die KV mit der zuständigen Krankenkasse abzurechnen.” (Mit Wirkung ab 1.10.2001)

Diese Regelung des Bewertungsausschusses ist insofern zu begrüßen, als sie der Tendenz der Krankenkassen einen Riegel vorschiebt, die Implantatkosten dem Operateur zuzuschieben gemäß der Legende: ”...einschließlich Kosten.”

Also zwar ein kleiner und vor allem hart erkämpfter Erfolg .....aber leider nur ein Teilerfolg. Klingt es doch so, als seien mit 50,- DM die Implantatkosten abgegolten, was natürlich auch nicht annähernd richtig ist. Und deswegen werden wir diesem Anschein weiter energisch entgegentreten.

Zudem gibt es da auch noch die Kosten für weitere Implantate bei rekonstruktiven Arthroskopien wie Meniskusnähte, Schulterstabilisierungen und Nähte der Rotatorenmanschette oder des Handgelenks-Diskus, auf die diese Regelung nicht zutrifft. Hier gilt weiterhin die Sprechstundenbedarfs-Regelung der jeweiligen KV. Das heißt, hier läßt der Bewertungsausschuß die ambulanten Arthroskopiker, als einzige Fachgruppe, nach wie vor im Regen stehen.

Georg Feldkamp


KBV, EBM 2000 und die Arthroskopie

Längst sollte der Katalog ambulanter Operationen und damit der dreiseitige Vertrag zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KBV unter Dach und Fach sein. Der Gesetzgeber, sprich die Grüne Andrea Fischer, hatte im Gesundheitsreformgesetz 2000 die drei Institutionen verpflichtet, ein entsprechendes Vertragswerk zu vereinbaren. Dazu gehörte als Grundlage auch der verbindliche ‚Katalog Ambulante Operationen und sonstige stationsersetzende Eingriffe nach §115 b, SGB V, der bis zum 31.12.2000 fertig sein sollte.

Dass dieser Termin verstrichen ist, liegt vor allem an der Verhinderungstaktik der DKG, deren beratende Ärzte sich hartleibig gegen das Ambulante Operieren wehren. Im wesentlichen besteht Dissenz zwischen der DKG und der KBV über die Frage, was ist ambulant machbar und was nicht? Während die KBV ihre Hausaufgaben gemacht und – auch mit unserer Hilfe – einen entsprechenden Katalog für die Verhandlungen vorgelegt hat, stellt die DKG sich quer und will die Zahl der ambulant durchführbaren Operationen möglichst klein halten.

Der BVASK-Vorstand hat die KBV-Honorarbteilung nochmals aktuell darauf hingewiesen, dass der von der Gruppe Feldkamp erstellte Katalog ambulanter Operationen in der Orthopädie mit der wissenschaftlichen Gesellschaft (DGOT) abgestimmt wurde. Mit anderen Worten: Bei den orthopädisch/traumatologischen Operationen erübrigt sich diese Diskussion! Arthroskopische Operationen - und da lässt der BVASK keinen Zweifel aufkommen – sind grundsätzlich ambulant durchführbar und so enthält der Katalog nach der Aussage von Andreas Köhler auch alle arthroskopischen Operationen.

Ende Juli sind die Verhandlungen nun geplatzt und Dr. Andreas Köhler, Chef der KBV-Honorarabteilung, will das Schiedsgericht, dass das Gesetz für diesen Fall vorsieht, einberufen. Die Krankenkassen verhalten sich als lachende Dritte mal wieder still; die Politik, die eigentlich auf die Einhaltung ihrer Gesetze bestehen sollte, schiebt den schwarzen Peter der Selbstverwaltung zu, die ja wieder nicht in der Lage sei „selbst zu verwalten” (Schaich-Walch) und die Dummen sind - machtlos wie immer - die ambulanten Operateure.

Dabei wollte Köhler noch in diesem Jahr den dreiseitigen Vertrag abgeschlossen haben. Demzufolge würde es künftig feste Preise bei gleicher Vergütung von ambulanten Operationen für das Krankenhaus und den niedergelassenen Bereich geben. Da aus der Gesamtvergütung der KBV nur ein bestimmter Betrag für das Ambulante Operieren zur Verfügung steht, würde dies zu einer Mengenkontingentierung an durchführbaren Operationen zu dem o.g. festen Preis führen. Für die dann hieraus nicht mehr finanzierbaren Operationen müssten die Krankenkassen zusätzliche Gelder zur Verfügung stellen, die entweder über dasselbe System abgerechnet werden könnten oder aber über sonstige Vereinbarungen zwischen (Gruppen von) Leistungserbringern und Krankenkassen abgefangen werden könnten.

Bei unseren Gesprächen mit Andreas Köhler konnte der Vorstand noch folgende wichtige Neuigkeiten erfahren: Mit Einführung der DRG’s werden auch die entsprechenden Kapitel im EBM angeglichen. Lediglich die Verteilung des Honorars zwischen Anästhesist und Operateur, wie für den niedergelassenen Bereich notwendig, wird dann über den HVM geregelt.

Einen wichtigen Fortschritt konnten wir bezüglich des EBM 2000plus erzielen: Der Vorschlag des BVASK für die Legenden des neuen EBM’s auf Grundlage der Kalkulation der KBV wird, so Köhler, in den neuen EBM übernommen. Auf unserer Homepage findet sich der komplette BVASK-Vorschlag für die Legenden der arthroskopischen Ziffern im neuen EBM mit den dazu gehörigen ICPM-Codierungen (OPS-301 V.2.0) und den dazu gehörenden Honoraren laut KBV-Berechnungsgrundlage. Auch wenn der Zeitpunkt der Einführung des neuen EBM noch fraglich ist, bedeutet dies einen wesentlichen Schritt nach vorne gegenüber dem bisherigen KBV-Vorschlag.

Die Sachkostenproblematik der ambulanten arthroskopischen Operationen ist nach wie vor unklar. Zwar konnte der BVASK inzwischen die Implantatabrechnung klären und das Damoklesschwert der Inklusivität auf Kosten unseres Honorars zunächst abwehren; es scheint aber sowohl der KBV als auch dem BVASK-Vorstand am sinnvollsten, mit einer Sachkostenpauschale für die einzelnen arthroskopischen Operationen für weitergehende Klarheit zu sorgen (siehe Kasten).

Eing


Vormerken !! BVASK-Jahrestagung 2002

Die BVASK-Jahrestagung im nächsten Jahr wird am 30./31.Mai im Rahmen des Kongresses der Deutschen Vereinigung für Schulter und Ellenbogenchirurgie (DVSE) vom 30.05.- 01.06.2002 in Neuss stattfinden. Das umfangreiche wissenschaftliche Programm dieser, von Prof. Dr. Jörg Jerosch als Kongresspräsident ausgerichteten Tagung, kann von BVASK-Mitgliedern ohne zusätzliche Gebühr genutzt werden. Im Internet ist es unter www.schulter-2002.de zu finden. Aus diesem Grunde wird sich der BVASK auf aktuelle berufspolitische und betriebswirtschaftliche Themen konzentrieren.

Neuss gehört zu den ältesten Städten Deutschlands und ist nicht zuletzt wegen seiner interessanten Kulturaktivitäten eine Reise wert (www.neuss.de). Es fällt uns also nicht schwer, auch für die Begleitpersonen unserer Mitglieder wieder ein reizvolles Rahmenprogramm anbieten zu können. Wir würden uns über einen noch größeren Zuspruch als schon in Dresden sehr freuen. Angesichts der zu erwartenden hohen Teilnehmerzahlen auch am DVSE Kongress bitten wir um frühzeitige Anmeldung. Detailprogramm und Hotelinformationen folgen in der nächsten Info.


Neues BVASK-Qualitätssicherungsprogramm

Das neue BVASK-Qualitätssicherungsprogramm ist fertig. Es beruht auf neuester Technik und nutzt die aktuellen Qualis ®-Features. Die Nutzung der bewährten Qualis®-Technologie macht uns die angestrebte Vernetzung zur satzungsgemäßen Qualitätssicherung preiswert und nun auch technisch sicher möglich. Die Teilnahme an der BVASK-Qualitätssicherung ist, wie Sie wissen, für alle Mitglieder Pflicht.

Die über die Qualitätssicherung vom BVASK-Vorstand – anonymisiert – erhobenen Daten erleichtern uns die Argumentation gegenüber Kostenträgern und KV ’en erheblich.

Der Vorstand arbeitet derzeit daran, ein um die Qualitätssicherung angesiedeltes Vertragswerk zu schaffen, von dem jedes Mitglied profitieren soll.

Der BVASK-Qualitätssicherungsbogen zur OP und zum postoperativen Verlauf kann elektronisch, auch unter Nutzung der Qualis®-Editiermöglichkeiten, ausgefüllt und, anonymisiert und hochverschlüsselt, dem BVASK-Server geschickt werden.

Das Programm ist netzfähig. Stammdaten können unter Nutzung der integrierten BDT-Schnittstelle von den meisten Praxisprogrammen übernommen werden.

Man kann entweder das Programm von der CD, die in den nächsten Wochen versandt wird, auf den Rechner installieren oder das Angebot der aescoLOGIC AG wahrnehmen und die auf den Rechnern dieser Firma vorinstallierte BVASK/Qualis®- Software nutzen. Die Nutzung des BVASK-Qualitätssicherungsprogramms ist für Mitglieder kostenfrei.

Die aescoLOGIC AG hat sich in einem Rahmenvertrag mit dem BVASK verpflichtet, den Mitgliedern besonders günstige und auf den ambulanten Arthroskopeur zugeschnittene Konditionen für Praxis- und Sprechstundenbedarf anzubieten. Jedes BVASK-Mitglied, welches das Angebot nutzen möchte, bekommt ein Notebook mit der aescoLOGIC–Bestellsoftware und unserem neuen Qualitätssicherungsprogramm zur Verfügung gestellt. Die aescoLOGIC AG wird diesbezüglich auf die BVASK-Mitglieder zukommen.

Eing


Katastrophal: Die neue BG–GOÄ

Klammheimlich und offensichtlich ohne Mitarbeit der Berufsverbände hat die KBV-Honorarabteilung zusammen mit dem BG-Hauptverband die BG-GOÄ reformiert. An die honorartechnische Schieflage der arthroskopischen Operationen haben wir uns ja inzwischen gewöhnt; aber angesichts dieser neuen Bewertung bleibt einem die Sprache weg.

Unsere Recherche hat ergeben, dass von Seiten der KBV die Verhandlungen nicht von Dr. Köhler geführt wurden und man offensichtlich die Fallstricke der alten GOÄ nicht erkannt hat. Die Berufsverbände „wussten von nichts” und den zuständigen beratenden BG-Ärzten aus dem BDC, die involviert waren, hat es offensichtlich an dem nötigen Sachverstand auf dem Gebiet der arthroskopischen Operationen gefehlt.

Der BVASK konnte inzwischen zweierlei bewirken: Erstens ein Gespräch mit der KBV im Juni und zweitens ein noch ausstehendes Gespräch mit dem Hauptverband der BG verabreden.

Das Gespräch in der KBV fand zwischen den Herren Feldkamp, Köhler und dem, bei der KBV für die BG zuständigen Herrn Giller statt. Wir haben deutlich gemacht, was der KBV offenbar nicht bewußt gewesen war: Die BG-GOÄ schreibt durch Übernahme der GOÄ 96 den Fehlansatz der damaligen Teil- Novellierung, v.a. im Bereich der Arthroskopie, fort. Damals war die Arthroskopie „herunternovelliert” worden auf Ziffern mit Komplexcharakter um damit die Nebeneinanderberechnung einzelner Leistungen eines arthroskopischen Eingriffs entsprechend der GOÄ 88 zu verhindern. Allerdings hatte man damals unterlassen, diese Komplexe neu zu kalkulieren oder die bei der BÄK bereitliegenden und unter Mitarbeit des BVASK gestalteten Kalkulationen anzuwenden. Dadurch entstand die groteske Situation, daß bei Ansatz des 2,3-fachen Steigerungssatzes z.B. die Meniskus-Operation in der GOÄ schlechter be- wertet war als im EBM. Unsere damaligen Proteste stießen auf taube Ohren. (Feldkamp, ambulant operieren Heft 2, 1994)

Nun ist es noch schlimmer gekommen, weil in der neue BG-GOÄ auch noch den Zuschlag für ambulantes Operieren und die postoperative Überwachung mit Hinweis auf die besondere Heilbehandlung weggelassen wurde, was zu einem Verhältnis von BG-GOÄ alt zu neu z.B. für den Meniskus von minus 204,60 DM führt. Es war auch niemandem aufgefallen, dass die Differenz zwischen Meniskus-OP und Kreuzbandplastik nur noch 111,10 DM beträgt.

Trotz des offenen Gespräches mit der KBV konnten wir bislang keine direkte Nachbesserung erreichen. Köhler versprach, die hierzu bestimmte Arbeitsgruppe – zu der die Berufsverbände nicht gehören – wolle sich der Sache nochmals annehmen. Emanuel Ingenhoven und Michael Kubosch, der im Vorstand für die BG zuständig ist, werden sich in den nächsten Wochen mit den Verantwortlichen beim BG-Hauptverband treffen.

gf


Rückschau: 12. BVASK-Jahrestagung in Radebeul bei Dresden

Den BVASK hat es mit seiner Jahrestagung – nachdem er 1996 und 1997 bereits erfolgreich in Weimar getagt hat – wieder in den Osten gezogen. Ein Drittel unserer Mitglieder haben den Weg nach Dresden-Radebeul nicht gescheut. Es ist nämlich nicht so, dass es in den neuen Bundesländern keine ambulanten Arthroskopiker gibt. Im Gegenteil – es gibt sie und wir wollen sie für unseren Verband gewinnen. In Uli Gebhardt, ambulant operierender Chirurg aus Bautzen, der seit dem letzten Jahr den Vorstand verstärkt, hatte der BVASK für diese Tagung eine tatkräftige Stütze.

Nur gemeinsam sind wir stark und unsere Interessen werden nach wie vor von den zuständigen Berufsverbänden unzureichend vertreten. Ambulante Arthroskopiker/Operateure sitzen immer zwischen zwei, mitunter drei Stühlen und darum ist unsere Interessenvertretung gegenüber KBV, Bundesärztekammer oder den Kassenverbänden, nicht selten auch gegenüber der eigenen Fachgruppe, auch zwölf Jahre nach Gründung des Verbandes unverzichtbar.

Das Internet boomt und so ging es im ersten Teil der Tagung rund ums World Wide Web. Anders als für den Hausarzt, ist für den spezialisierten Arzt die eigene Homepage ein wichtiger Informationsträger. Hier gilt: um so spezialisierter, um so wichtiger die Information nach außen. Denn die Zeiten, in denen sich Patienten ihre Spezialisten mühselig aus den gelben Seiten heraussuchen sind bald vorbei.

Mit dem Verleger Dr. Hans Biermann von der Medcom Health Contents AG, dem Comuterspezialisten Thorsten Lau von der Ruhr-Universität Bochum, Prof. Jörg Jerosch und Dr. Emanuel Ingenhoven hatte der BVASK kompetente Referenten aufgeboten, die wissen, wie eine Website optisch gestaltet wird, wie sie nicht aussehen sollte oder wie das Navigationssystem funktionieren sollte.

Eine Internet-Seite ist nicht passiv, sondern aktiv; aber eines will der Nutzer jedenfalls nicht: zeitraubende Links und Ladezeiten. Statistisch gesehen, warnten die Referenten, reiche die Geduld des Internetnutzers maximal 16 Sekunden um eine Seite zu laden. Das heißt, so Thorsten Lau in seinem kleinen ABC der Homepage, die Website nicht überfrachten, schnell und klar gegliedert zur Sache kommen und keine zeitraubende Animationen, denn sie vergraulen den Nutzer.

So verführerisch die Präsentation im Internet sein mag, für den Freiberufler Arzt hat sie auch juristische Klippen. Information ja, Werbung nein – das sind die Vorgaben der Kammer und was sein darf und was nicht wusste Rechtsanwalt Dr. Martin Rehborn.

Drittes Hauptthema war die „Hygiene beim Ambulanten Operieren”; eine Wissenschaft, in die in den letzten Jahren viel Bewegung gekommen ist. Einerseits konnten alte Zöpfe abgeschnitten werden, andererseits sorgen die unterschiedlichsten Hygieneempfehlungen für Unsicherheit. Und dann sind da noch die selbsternannten Experten. Gerade die ambulanten Operateure haben in letzter Zeit gehäuft darunter zu leiden, dass sie „amtlichen” Besuch von Gesundheits- und Gewerbeaufsichtsämtern erhalten, der sie mit unsinnigen Auflagen konfrontiert. Aber selbst von Seiten der Berufsverbände ist man nicht sicher. Missverständliche Veröffentlichungen des Berufsverbandes der Orthopäden, dass die Kreuzbandplastik zu den Eingriffen gehört, die eine RLT-Anlage erfordern, sind ein treffendes Beispiel.

Dieser Meinung sind die Hygieniker nicht und so konnte Dr. Brigitte Grossart vom Freiburger Beratungszentrum für neue Standards im Hygienemanagement (BZH) ihre Zuhörer in Radebeul beruhigen:

Für die Durchführung einer ambulanten Arthroskopie, auch einer arthroskopischen Kreuzbandplastik, ist aus hygienischen Gründen im OP eine RLT-Anlage nicht notwendig!

Nicht weniger wichtig als das offizielle Proramm einer solchen Tagung sind die vielen kleinen Gespräche unter arthroskopischen Freud- und Leidensgenossen am Rande. Dafür war gerade in Radebeul und auf den Ausflügen nach Dresden viel Gelegenheit. Auch die meteorologische Schönwetterlage, die sich pünktlich zum Kongressbeginn einstellte, hat zum Gelingen der Jahrestagung beigetragen.

amf


Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 19.06.2001

  • Der Mitgliedsbeitrag für Einzelpraxen beträgt ab 01.01.2002 DM 600,-.
  • Der Mitgliedsbeitrag für Mehrfachpraxen beträgt ab 01.01.2002 DM 800,-.
  • Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Mitglieder beträgt ab 01.01.2002 DM 2000,-.
  • Klinikärzte können auf Antrag eine vorläufige Mitgliedschaft erwerben. Der definitive Beschluss über die Aufnahme als reguläres Mitglied wird auf der nächsten Mitgliederversammlung gefällt.

Impressum:

Herausgeber, Layout und V.i.S.d.P.:
Bundesverband für Ambulante Arthroskopie e.V.
41460 Neuss, Breite Str.96

Tel.: (02131) 153840, Fax: (25412)
Redaktion: Anne Marie Feldkamp,
amf-Redaktion, Rotteland 45, 44797 Bochum
Dr. Georg Feldkamp
Marianne Hohenschutz
Dr. Emanuel Ingenhoven
Druck: Gebrüder Hoose GmbH, Bochum