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Info II/2003

 

Vorwort
Nächste Jahrestagung
Neuer GOÄ und UV-GOÄ Kommentar
Qualitätssicherung
Telefon und e-mail Hotline
Geschäftsstelle und Geschäftszeiten
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Beigefügte Programmanleitung

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Jahrestagung 2003 in Freiburg liegt hinter uns. Sie war mit über 60 Teilnehmern bei allseitiger Zufriedenheit sehr erfolgreich. Das Thema Knorpel scheint nach wie vor hohe Aktualität bei allen Gelenkchirurgen zu besitzen. Es wurde von den Referenten und Vorsitzenden in beispielhafter Übersichtlichkeit und Vollständigkeit präsentiert. Ein ausführlicher Bericht hierzu sowie zur Mitgliederversammlung erscheint in der Info III/2003.

Dr. Georg Feldkamp, unser langjähriger Vorsitzende und Vorstandsmitglied seit Gründung des BVASK ist im Februar aus Altersgründen von seinem Vorstandsamt zurückgetreten. Aufgrund der außergewöhnlichen Verdienste für die Belange der Arthroskopie und des Verbandes wurde ihm vom Vorstand auf der Jahrestagung in Freiburg die erste ‚Ehrenmitgliedschaft’ des BVASK verliehen. Wir wünschen Georg Feldkamp, der viele Initiativen ergriffen hat, von denen der Verband bis heute zehrt (Qualitätssicherung, Jahrestagungen, berufspolitische Arbeit) alles Gute und hoffen, in ihm weiterhin einen Fürsprecher der Arthroskopie und Unterstützer des Verbandes zu haben.
Für Georg Feldkamp ist das langjährige BVASK-Mitglied Dr. Friedhelm Schmitz aus Aachen in den Vorstand aufgerückt. Er wird sich - neben anderen Aufgaben - vorwiegend um die Qualitätssicherung kümmern. Seine Kontaktadresse finden Sie auf unserer Homepage.

Die gesundheitspolitische Lage wird immer konfuser: neben den Vorschlägen der Rürup-Kommission, mit denen man zum Teil durchaus leben könnte, gibt es jetzt den ersten Referentenentwurf für das sogenannte Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG).
Wie bereits befürchtet und in der Info II/ 2002 beschrieben, zeigt sich hier das tiefe Misstrauen der Gesundheitsministerin und ihres Stabes gegenüber einem freien Spiel der Kräfte auf dem Gesundheitsmarkt. Dem staatlichen Dirigismus wird auf allen Ebenen Tür und Tor geöffnet. Hinzu kommt, dass offensichtlich die Selbstverwaltungsorgane zerschlagen und die Macht der Krankenkassen gestärkt werden soll.

Leider machen ein Teil der ärztlichen Standesvertreter in dieser Situation keine gute Figur. Der Hausärzteverband heißt den Referentenentwurf gut, da er vordergründig die Interessen der eigenen Klientel fördert. Die Protagonisten der Hardcore-Hausärztefront vergessen dabei, dass sie als dezimierte Teilärzteschaft im gesundheitspolitischem Strudel dauerhaft alleine keine Chance haben, ihre Interessen zu wahren.

Für alle anderen, klar denkenden, Kolleginnen und Kollegen ist in diesen Tagen deutlich geworden, wo der Feind sitzt. Die wichtigsten Punke die im GMG geplant werden sind:

  1. Primärarztsystem in Reinkultur, welches aber nicht zwingend für alle Patienten vorgeschrieben wird
  2. gesetzlich vorgeschriebene Überweisungs- und Berichtspflicht
  3. Beschneidung der Kompetenz der KV´en für Fachärzte. Kassenärzte sind nur noch Hausärzte und Kinderärzte
  4. Implementation einer Missbrauchs- und Korruptionsbekämpfungsstelle bei den KV´en
  5. Zulassung von Gesundheitszentren zur kassenärztlichen Versorgung, mit der Möglichkeit angestellte Ärzte hier zu beschäftigen. Diese Gesundheitszentren können auch von Kassen oder anderen Organisationen betrieben werden
  6. Einführung einer Zwangsrezertifizierung für niedergelassene Fachärzte. Von Krankenhausärzten ist hier nicht die Rede
  7. Pflicht zur fachlichen Fortbildung (Zwangsfortbildung)
  8. Behinderung der Veräußerbarkeit der Praxis nach Beendigung der kassenärztlichen Tätigkeit
  9. Zulassung von Einzelverträgen (Einkaufsmodell)
  10. bis zu 6 Monate Dienstverpflichtung des Kassenarztes auch nach Beendigung eines Einzelvertrages, bei Gefährdung der bedarfsgerechten ambulanten Versorgung
  11. Erschwerung der Zulassung von neuen Kliniken
  12. Entfall von Ermächtigungen
  13. Einstieg in die Öffnung der Kliniken für ambulante Medizin
  14. Einführung eines deutschen Zentrums für Qualität in der Medizin
  15. Ermöglichung der Bildung von unselbstständigen Einrichtungen der Krankenkassen zur Durchführung von integrierter Versorgung, in denen auch Leistungen erbracht werden dürfen die von Zulassungs- oder Ermächtigungsstatus des jeweiligen Leistungserbringers nicht gedeckt sind
  16. Installation eines Beauftragten zur Bekämpfung von Missbrauch und Korruption im Gesundheitswesen

Der GFB-Vorsitzende Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg nennt das GMG ,Gesundheitssystemmarodierungsgesetz’. Dem ist nichts hinzuzufügen. Die nahe Zukunft wird zeigen, in wieweit die hier offensichtlich vorherrschenden Denkstrukturen in konkrete Gesetzgebungsvorhaben bzw. in ein neues Gesetz umgesetzt werden.

Die nächste Jahrestagung findet vom 19. bis 20. März 2004 in Köln statt. Wir haben uns diesmal wieder zur Zusammenarbeit mit einer anderen ärztlichen Organisation entschlossen, diesmal der D.A. F. (Deutsche Assoziation für Fußchirurgie e.V.). Zu diesem großen Kongress, der auch außerhalb der Arthroskopie viel Interessantes bieten wird, darf ich Sie jetzt schon recht herzlich einladen und Sie bitten, sich den Termin vorzumerken. Das Vorprogramm liegt dieser Info bei.

Der neue GOÄ und UV-GOÄ Kommentar des BVASK ist Ihnen mit gleicher Post zugegangen. Seit 1996 existiert nun die Gebührenordnung für Ärzte in der vorliegenden Form. Schon damals entsprach die Legendierung des Kapitels ‚L’ (Operationen) der GOÄ nicht dem Stand der Wissenschaft. Weitere sieben Jahre später ist es durch den rasanten Fortschritt operativer Techniken nur noch eingeschränkt möglich, durchgeführte operative Maßnahmen in der GOÄ wiederzufinden. Dies gilt insbesondere für minimal invasive Eingriffe

Leider wurde die unzureichende Systematik der GOÄ in die Gebührenordnung der Unfallversicherungsträger (UV-GOÄ) übernommen.

Das hieraus resultierende Konfliktpotential zwischen Arzt und Versicherern war Anlass, diesen neuen Kommentar als Leitfaden für Ärzte, Sachbearbeiter bei Versicherungen und Behörden sowie Gutachter herauszugeben. Unsere großen Erfahrungen mit strittigen Rechnungen, die die Gutachterkommission des BVASK in den vergangenen Jahren zu beurteilen hatte, sind hierbei in vollem Umfang eingeflossen. Naturgemäß kann der BVASK jedoch keine Garantie für die Anerkennung aufgeführter Ziffern durch Kostenträger übernehmen.

Vor dem aktuellen gesundheitspolitischen Hintergrund (Individual- bzw. Gruppenverträge) hat der BVASK seine Bemühungen verstärkt, alle Mitglieder zur Teilnahme an der Qualitätssicherung zu bewegen. Um es den Mitgliedern im laufenden Praxisbetrieb einfacher zu machen die BVASKQualitätssicherung durchzuführen, ist es ab jetzt möglich, mit dem BVASK-Qualitätssicherungsprogramm den KBV-Bogen zur Qualitätssicherung bei ambulanten Operationen (AODT-Bogen) automatisiert auszufüllen. Wir haben hierzu das Zertifikat der KBV erhalten, welches dieser Info beiliegt. Eine ausführliche Beschreibung der Funktion, sowie die entsprechenden Installationshinweise finden Sie in der beigefügten Programmanleitung.

Ich möchte Sie nochmals auffordern, an der BVASK-Qualitätssicherung teilzunehmen. Nur mit einer ausreichenden Anzahl von dokumentierten Operationen können wir bei Verhandlungen mit Krankenkassen ein gewichtiges Wort mitreden.

Ein Faxantwortbogen mit der Möglichkeit Kritik, Fragen bzw. Wünsche zu dem BVASK-Qualitätssicherungsprogramm zu äußern, ist beigefügt, bitte machen Sie hiervon regen Gebrauch.

Alle Mitglieder, die im Jahr 2002 an der BVASK-Qualitätssicherung teilgenommen haben, bekommen mit dieser Info ihre diesbezügliche Urkunde zugesandt. Nur Teilnehmer an der BVASK-Qualitätssicherung dürfen auch mit dem Passus: ‚externe Qualitätssicherung durch den Bundesverband für Ambulante Arthroskopie e.V.’ werben.

Mit herzlichen Grüßen, Ihr

Emanuel Ingenhoven


Telefon und e-mail Hotline für das BVASK-Qualitätssicherungsprogramm

Telefon (Mittwochs 14.00-17.00 Uhr):
0211-9337801
E-Mail Support (ständig):
support@qualis.de

Eine Liste der häufig gestellten Fragen (Frequently Asked Questions) zum BVASK Qualitätssicherungsprogramm/Qualis® finden Sie unter www.bvask.de, in der Rubrik Service


Geschäftsstelle

Bundesverband für Ambulante Arthroskopie e.V.
c./o. Dr. E. Ingenhoven
Breite Str. 96, 41460 Neuss
Tel.: 02131-153840
Fax: 02131-25412
Mail: mail@bvask.de
Web : www.bvask.de

Geschäftszeiten:
Dienstag 9.00-11.00 Uhr
Mittwoch 12.00-14.00 Uhr

Die Geschäftsstellenleitung hat Frau Agnes Koch.

Hat sich Ihre Adresse, Ihre Bankverbindung, Ihre e-mail oder Internetadresse geändert? Bitte teilen Sie uns dies mit. Benutzen Sie hierfür das beigefügte Mitglieder-Adressen Update!


Impressum:

Herausgeber, Layout und V.i.S.d.P.:
Bundesverband für Ambulante Arthroskopie e.V.
41460 Neuss, Breite Str.96

Tel.: (02131) 153840, Fax: 25412
Redaktion dieser Ausgabe:
Marianne Hohenschutz
Dr. Emanuel Ingenhoven
Druck: Gebrüder Hoose GmbH, Bochum