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Info I/2004

 

Arthroskopie und Fußchirurgie - Meeting der Jubilare
Einladung zur Mitgliederversammlung
EBM 2000+ Aktueller Stand
Wir freuen uns, folgende Neumitglieder begrüßen zu können
!Achtung! Neue Hotline-Zeiten
Mitglieder-Adressen Update
Geschäftsstelle
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D.A.F. und BVASK

Arthroskopie und Fußchirurgie - Meeting der Jubilare

Die 15. Jahrestagung des Bundesverbandes für Ambulante Arthroskopie (BVASK) und die 10. Jahrestagung der Deutschen Assoziation für Fußchirurgie (D.A.F.) findet am 19.-20. März diesen Jahres gemeinsam im Maternushaus in Köln statt.

Nachdem 2001 Prof. Dr. Jörg Jerosch und der BVASK-Vorsitzende Dr. Emanuel Ingenhoven bereits erfolgreich eine Kongresskooperation bei der DVSE/BVASK – Tagung in Neuss erproben konnten, entschieden sie sich, zusammen mit dem D.A.F.-Vorsitzenden Dr. Daniel Frank (Leverkusen), erneut für eine Zusammenarbeit.
Der unter dem Motto ‚Realistische Ergebnisse in der Fußchirurgie’ stehende Kongress bietet so für die Arthroskopeure einen Einblick in verwandte, ebenfalls zu einem großen Teil ambulant durchführbare Verfahren an Fuß und Sprunggelenk. Für die Fußchirurgen wird sich umgekehrt der Blick hin zu arthroskopischen und endoskopischen Verfahren im ureigenen OP-Gebiet lohnen.

Abbildung: Gelenkkörperentfernung im oberen Sprunggelenk

Zudem bietet der Mix aus ambulant und stationär tätigen Operateuren – bei zunehmendem Zwang zur Kooperation von Krankenhaus und Niedergelassenen – neben dem wissenschaftlichen Programm genügend Lern- und Gesprächstoff.
Den Kongresspräsidenten ist es gelungen, neben der systematischen Abarbeitung von Bewährtem und Neuem der Chirurgie rund um den Fuß durch eingeladene Referenten (u.a. Roger Mann, Webster/USA), auch der Dynamik der Entwicklungen in diesem Gebiet mit der Annahme von innovativen freien Vorträgen Rechnung zu tragen.
Vortragsblöcke zu arthroskopischen/endoskopischen Verfahren, zur Fragestellung der ambulanten Durchführbarkeit, Endoprothetik, konservativer Therapie, diabetischem Fuß, Vor- und Nachbehandlung und Orthopädieschuhtechnik ergänzen hierbei Themen der ‚klassischen’ Fußchirurgie. Praktische Übungen, OP-Demonstrationen und Lunchworkshops runden das hochkarätige wissenschaftliche Programm ab (siehe beiliegendes Kongressprogramm).

Damit der Lerneffekt nicht auf das Bewährte beschränkt bleibt, bietet sich auf dem ‚Unkonventionellen Gesellschaftsabend im informellen Outfit’ am 19. März die Gelegenheit aus dem berufenen Munde des TV-Kabarettisten und Mediziners Dr. Stratmann über die ‚Zukunft der Fußchirurgie’ zu informieren.

Mehr als 200 Operateure werden zu diesem Highlight des diesjährigen Kongresskalenders der Orthopäden erwartet.

Anmeldungen sind – bei reduzierten Gebühren für BVASK-Mitglieder – möglich über das Kongress- und Messe-Büro Lentzsch GmbH, Tel.: 06172-6796-0 oder im Internet unter www.fusskongress.de.

M.H.


Einladung zur Mitgliederversammlung des Bundesverbandes für Ambulante Arthroskopie, BVASK e.V.

Im Rahmen der Jahrestagung 2004 in Köln

Datum: Freitag, den
19.03.2004
Zeit: 18.30 Uhr
Ort: Saal Adelheid
Maternushaus
Kardinal-Frings-Str. 1-3
50668 Köln
Tagesordnung: Bericht des Vorstandes
Entlastung des Vorstandes
Bericht des Kassenwarts
Entlastung des Kassenwarts
Wahlen zum Vorstand
Sonstiges

Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Der Vorstand

EBM 2000 + Aktueller Stand

Die Diskussionen um den neuen EBM, operatives Kapitel, gestalten sich zunehmend problematisch.
Nachdem der BVASK-Vorstand in der Vergangenheit der KBV, wie einige andere Berufsverbände auch, u.a. betriebswirtschaftliche Berechnungen, Sachkostenaufstellungen und OP-Zeiten für alle arthroskopischen Eingriffe – sowohl in persönlichen Gesprächen und in Papierform als auch als Dateien - zur Verfügung gestellt hatte, wurden den Berufsverbänden bis heute nicht die betriebswirtschaftlichen Grundlagen, mit denen die KBV in die Verhandlungen des erweiterten Bewertungsausschusses eintrat, offenbart.

Diese Geheimniskrämerei führte zu mancherlei Irritationen. Zusätzlich angeheizt wurden diese durch Fehlinformationen in Medien (hier vor allem der Internetdienst facharzt.de), die dieses Informationsvakuum zu füllen versuchten. So kam es zu der perfiden Situation, dass sich Berufsverbandsvertreter – hier vor allem Herr Rüggeberg als GFB-Präsident - unerfreulicher und unsachlicher Kritik aus den eigenen Reihen ausgesetzt sahen.
Die inkonsequente Informationspolitik der KBV nach dem Motto „Zuckerbrot und Peitsche” führte zu hitzigen Diskussionen in öffentlichen Foren, welche ausschließlich dem Forenbetreiber pekuniär und dem Diskussionsteilnehmer im Sinne eines Aggressionsabbaus nutzten. Der Sache dienlich waren und sind sie nicht.
Die GFB und die meisten Berufsverbände, so auch der BVASK, sind bemüht in der Sache zu überzeugen und tun dies mit hohem persönlichen Einsatz. Natürlich wird das Ergebnis, in Form des zukünftigen EBM’s nicht zur vollen Zufriedenheit ausfallen. Hier ist neben der KBV als Filter vor allem das, was mit den Krankenkassen verhandelt werden kann, der begrenzende Faktor. Sollte das Ergebnis, trotz allen Einsatzes, nicht sachgerecht für uns ausfallen, bleiben 3 Möglichkeiten:

  1. Antrag auf Ersatzvornahme durch das BMGS, wenn wir durch mindestens zwei unabhängige Gutachten nachweisen können, dass arthroskopische Operationen in der vorgesehenen Vergütung nicht kostendeckend durchgeführt werden können.
  2. Arthroskopische Operationen nur bei Kostenerstattung durchzuführen.
  3. Arthroskopische Operationen nur noch gegen Privatrechnung durchzuführen.

2. und 3. entsprechen einer Streiksituation. Ich möchte wetten, dass diejenigen, die in facharzt.de am meisten schimpfen, sich niemals an einem Streik beteiligen werden. Aber das können wir ja in Zukunft vielleicht erleben.
1. würde für den BVASK eine finanzielle Belastung bedeuten, die aus den Mitgliedsbeiträgen nebenbei nicht zu leisten ist. Dies werden wir auf der Mitgliederversammlung diskutieren.
Zunächst sind wir noch nicht so weit. Am 23.12. (!) bekamen die Berufsverbandsvertreter von der KBV die eingriffsabhängigen, ICPM- getakteten Zeitvorstellungen für die operativen Eingriffe (> 22.000!) mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 4.1.2004 zugeschickt. Es stellten sich – wie nicht anders zu erwarten – erhebliche Dissonanzen und Ungereimtheiten im Vergleich zu den ursprünglichen, logisch aufeinander aufgebauten Vorschlägen heraus.
Der BVASK-Vorsitzende verbrachte daraufhin seinen Winterurlaub mit der Kontrolle und der Formulierung der Kritik an diesen Vorschlägen. Die Stellungnahme ist im Weiteren abgedruckt. Hierauf wurden seitens der KBV die Gespräche mit dem BVASK-Vorstand wieder aufgenommen. Hier konnten wir unsere Argumente nochmals – offenbar überzeugend – darlegen. Jetzt liegt unsere Stellungnahme dem erweiterten Bewertungsausschuss vor. Das weitere Agieren dieses Gremiums erwarten wir mit Spannung.

E.I.

 

Herrn
Dr. J.-A. Rüggeberg
Vorsitzender
Beratender Fachausschuss f. d. Fachärztliche Versorgung der KBV

Herrn Dr. med. Andreas Köhler,
Hauptgeschäftsführer der KBV

Herrn Dr. med. Steffen Gass,
Leiter des Dezernats Gebührendordnung und Vergütung der KBV

Betr. EBM 2000+, Kapitel Ambulantes Operieren

Neuss, den 4.1.2004

Sehr geehrte Herren,

insgesamt ist unsere Kritik an den vorliegenden Zeiteinteilungen für die Arthroskopie vielschichtig. Ich versuche daher das Ganze ein wenig zu gliedern, welches wegen der überschneidenden Problematik aber nicht durchgehend gelingt.

1. Terminologie
Um Missverständnissen vorzubeugen, müssen wir uns auf eine einheitliche Terminologie zu Knorpel- und Knocheneingriffen, wie sie allgemein von Verschlüsselungsexperten vorgeschlagen werden, einigen:

die OPS-Ziffern 5812.10 ff bezeichnen nach allgemein gebräuchlicher Terminologie die sog. „Chondroplastik”, also die Bearbeitung von Gelenkknorpel (hyaliner Knorpel). Als „Abrasionsarthroplastik”, wie in Klammer bei o.a. OPS-Legenden beschrieben, bezeichnen wir, seit Lenny L. Johnson in seiner Monographie „Arthoscopy” 1982 das Verfahren erstmalig beschrieb, das subchondrale Anfräsen von Knochen (Aufbrechen der subchondralen Grenzlammelle) zur Stimulierung des Wachstums von Faserknorpel wie bei Pridie-Bohrung oder Mikrofrakturierung im Sinne der OPSZiffern 5-812.20 ff. Hier liegt also ein Fehler in den OPS-Legenden vor. Dies sollte terminologisch eindeutig geklärt werden.

Also:

  1. oberflächliche Knorpelglättung bei Knorpelschäden I.-II. Grades (Einteilung nach Outerbridge) ICPM: 5-812.00 ff
  2. Chondroplastik bei Knorpelschäden Grad III. und höher ICPM 5-812.10 ff
  3. Aufbrechen der subchondralen Sklerose bei komplettem Knorpeldefekt ICPM 5-812.20 ff.
  4. subchondrale Spongiosaplastik, arthroskopisch assistiert z. B. Umkehrplasik etc. bei Osteochondrosis dissecans oder Fraktur, ICPM 5-812.40 ff
  5. Refixation eines osteochondralen Fragments ICPM 5-812.30 ff.

Ich halte es für möglich, dass der Bewertungsausschuss 3. und 4. verwechselt hat. Dies würde auch die Einstufung der rekonstruktiven Verfahren nach 4. (aber auch unter 5.) unter E4 bzw. 5 erklären, diese sind jeweils um eine Kategorie zu niedrig.

Ferner würde dies die Streichung der OPS-Ziffern unter 3. erklären, obwohl diese zur Zeit die einzige Möglichkeit bei Arthrose und Knorpelglatze eine Knorpelkontinuität mittels Stimulation von Faserknorpelwachstum herzustellen, beschreiben. Dies ist nur mit einem Missverständnis zu erklären und nicht zu akzeptieren. Hierauf gehe ich auch später noch ein.

2. Einstufungen
Wie bereits vermutet, sind viele wichtige arthroskopische Eingriffe im Zeitraster zurückgestuft worden. Diese im Einzelnen aufzuführen erübrigt sich. Es genügt ein Vergleich mit unserem Vorschlag. Als Beispiel sei hier nur die totale Synovektomie des Kniegelenkes (5-811.3h) erwähnt. Die Einstufung in die Kategorie E4 bedeutet, dass ein technisch extrem schwieriger 6-Porta-Eingriff im Mittel nach 52.5 Minuten beendet sein müsste. Dies ist schlichtweg unmöglich. Des weiteren gilt oben Gesagtes, insbesondere für die Eingriffe nach Kategorie 7, die alle nach 6 transferiert wurden. Eine Kategorie 7 gibt es nach Vorstellung des Bewertungsausschusses für die Arthroskopie offenbar nicht. Nun wird man nicht behaupten können, dass es keine arthroskopischen Eingriffe gäbe, die im Mittel über 2 Stunden dauern. Dies gilt zum Beispiel für den isolierten plastischen Ersatz des hinteren Kreuzbandes (OPS:5-813.4). Dieser gehört unbedingt in die Kategorie 7, ebenso wie die Fixation des ventralen und dorsalen Labrum glenoidale bei multidirektionaler Instabilität an der Schulter (ICPM 5-8140). Leider unterscheidet der ICPM nicht nach einfacher oder kombinierter Instabilität. Des Weiteren zählen einige gestrichene Eingriffe hierzu. Siehe hierzu unsere separaten Ausführungen. Zum Anderen sind es die Kombinationseingriffe, die sehr lange dauern: z.B. Kreuzband-Wechsel, Rotatorenmanschetten-Naht und subacromiale Dekompression, etc.. Hierbei stellt sich neben der Frage der Abrechenbarkeit nebeneinander - innerhalb von „E” - noch die Frage nach der Abrechnung eines offenen und arthroskopischen Eingriffs in einer Sitzung.
Nach meinem Dafürhalten sind die extrem knappen Zeitraster nach dem jetzt vorliegenden Kompromissvorschlag nur zu tolerieren, wenn neben dem Haupteingriff (also dem im Zeitraster höher eingestuften) auch Nebeneingriffe abgerechnet werden können. Mein Vorschlag, der auch für KBV und Kassen akzeptabel sein sollte, ist, dass ein Zweiteingriff in selber Sitzung (evtl. erst ab Kategorie 2 ansetzbar) mit halbierter Punktzahl, ein Dritteingriff mit einem Viertel seiner Punktzahl und weitere Eingriffe nicht mehr abgerechnet werden können.

3. Zeitraster
Weiterhin fällt auf, dass nicht mehr von Eingriffen z.B. über 90 Min. die Rede ist, sondern von Eingriffen zwischen 60 und 90 Min. Das bedeutet, dass bei der Berechnung der Bewertung dann offenbar nicht 90, sondern 75 Minuten die Berechnungsgrundlage darstellen soll. Bei unseren Musterkalkulationen sind wir aber von der Frage ausgegangen, ob der betreffende Eingriff in 90 Min. zu schaffen ist. Hier werden also, aufgrund anderer Berechnungsgrundlagen schon in der Legende in unserem Beispiel 15 Min. bezahlter Zeit unter den Tisch gekehrt. Auch das ist nicht zu akzeptieren.

4. Gestrichene Eingriffe
Weitere Probleme ergeben sich durch die gestrichenen Eingriffe. Komplett eliminiert wurden alle Eingriffe, die lokal Knorpelwachstum stimulieren (wie oben erwähnt: 5-812.20 ff), ferner alle Eingriffe, die Knorpel reparieren (Knorpelknochenentnahmen nach 5-812.80 ff, Knorpeltransplantationen nach 5-812. 9 ff (teilweise in Rubrik Klärung AABA!), Knorpelentnahmen zur Zellanzüchtung und Knorpelzelltransplantation nach 5-812.a0 f). Wenn auf diese Weise schon im EBM der tiefe Knorpeldefekt zur privat zu behandelnden Erkrankung gemacht werden soll, will ich wenigstens darauf hingewiesen haben. Bisher jedenfalls wurde zumindest die Abrasionsarthroplastik (Microfrakturierung, Pridie-Bohrung) und die Knorpel-Knochentransplantation von ambulanten Operateuren angeboten, durchgeführt und nach der Ziffer 2449 abgerechnet.
Warum im Weiteren z.B. eine Resektion von Bandanteilen am Handgelenk (5-810.97, E2) Berücksichtigung findet, das selbe Verfahren am Sprunggelenk (5-810.9k) aber nicht, ist uns ebenso ein Rätsel, wie die Tatsache, dass Refixationen von osteochondralen Fragmenten nach 5-812.3 ff glenohumeral gelistet, für das Handgelenk aber aussortiert wurden. Weiter: wie sollte z.B. eine arthrokpisch assistierte Verschraubung eines Os acromiale Externum anders codiert und abgerechnet werden als nach 5-812.31, wie sollte eine arthroskopische AC-Gelenkplastik anders codiert werden als nach 5-812.41, beides Eingriffe, die gestrichen wurden.
Insgesamt zeigen gerade die gestrichenen Eingriffe erhebliche fachliche Fehler und es drängt sich der Verdacht des mangelnden Sachverstandes in unserer Subspezialität auf.

5. Noch nicht bewertete Eingriffe
Die Meniskuseingriffe (Meniskusteilresektion, -totalresektion und -Naht) sind noch nicht eingeordnet. Da diese Eingriffe zu den am häufigsten durchgeführten arthroskopischen Eingriffen gehören, sind die Bewertungen für unsere Fachgruppe extrem wichtig. Unsererseits kann eine abschließende Stellungnahme erst nach Bekanntgabe der geplanten Zeitbewertungen abgegeben werden.
Oben wurde bereits darauf verwiesen, dass Eingriffe der Codierung 5-812.9 ff (Knorpeltransplantation) noch (?) nicht bewertet sind. Wir fragen uns an dieser Stelle noch einmal, warum die isolierte Entnahme vom Knorpel zur Transplantation (5-812.8 ff) gestrichen wurde. Offenbar ist hier in vorauseilendem Bemühen Transplantatentnahme und Transplantation nicht nebeneinander abrechenbar zu machen, die Möglichkeit der arthroskopischen Entnahme und offenen Implantation von Knorpel übersehen worden. Dies vermute ich für den umgekehrten Fall (offene Entnahme, arthroskopische Implantation z.B. bei TF-Plastik) übrigens auch. Letztlich ist alles eine Frage der (Zeit-) Bewertung. Man kann sich auf den Standpunkt stellen, letztlich will ich nur die Transplantation bezahlen, egal wo das Transplantat herkommt (was ist bei Allograft?!), dann gehören diese Eingriffe aber auch in die Kategorie E7.

6. Conclusio
Aus o. a. Gründen wird der vorliegende Vorschlag des erweiterten Bewertungsausschusses für die Legendierung und Zeitvorgaben für die Arthroskopie seitens des BVASK abgelehnt.
Nach unserem Dafürhalten ist unser ursprüngliches Konzept - unter Streichung der ungenauen (n.n.b., sonstige) und unsinnigen, sowie der über den EBM nicht abrechenbaren, also nicht über die gesetzlichen Krankenkassen zu finanzierenden ICPM-Codierungen - eindeutiger und in sich stimmiger. Es sollte allerdings auch klar gemacht werden, wer hier entschieden hat und (eingriffspezifisch) aus welchen Gründen Entscheidungen zu diesen Streichungen getroffen wurden. Als Berufsverband können wir nur die durchführbaren Eingriffe benennen, die wir grundsätzlich jedem Patienten anbieten können.
Sollten die o.a. Punkte geklärt werden, müssten, damit wir zustimmen können, folgende Punkte geklärt werden:

  1. korrekte, betriebswirtschaftliche Berechnung der OP- Minute und des Aufwachraumes unter Berücksichtigung der arthroskopischen Besonderheiten und
  2. zufriedenstellende Lösung der Sachkostenproblematik für die Arthroskopie.

Wir bieten hiermit nochmals an, unseren Sachverstand auch direkt einzubringen. Der Unterzeichner steht für Rückfragen des Fachausschusses und des Bewertungsausschusses - auch bei der Benennung eines unabhängigen Experten - zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Emanuel Ingenhoven
1. Vorsitzender des BVASK e.V.


Wir freuen uns, folgende Neumitglieder begrüßen zu können:

Dr. med. Jürgen Bohnhorst, 45964 Gladbeck
Dr. med. Fritz Darsow, 18059 Rostock
Dr. sc. med. Karsten Denner, 16321 Bernau
Dres. med. Michael Hartmann/Gerald Grohe, 64807 Dieburg
Dr. med. Peter Jörling, 52525 Heinsberg
Dr. med. Tobias Kielich, 47800 Krefeld
Dres. med. Thomas Kühn/Max Kirchner, 88400 Biberach
Dres. med. Piayda Ralf/Gernot Schenck/Peter Schorr, 66839 Schmelz
Dr. med. Gert Rückert, 90679 Langenzenn

Der Vorstand


!Achtung! Neue Hotline-Zeiten

Auf Wunsch vieler Mitglieder haben wir die Erreichbarkeit unserer Telefon Hotline (Frau Dipl.-Ing. Isa Brors) für das BVASKQualitätssicherungsprogramm verbessert.

Mittwochs 11.00-14.00 Uhr

Tel.: 0211-93 37 801
Mail: support@qualis.de
Anfragen per e-mail werden auch zwischendurch beantwortet!


Mitglieder-Adressen Update:

Bitte teilen Sie uns Ihre e-mail und Ihre Internetadresse auf beigefügtem Adressen Update mit.


Geschäftsstelle

Bundesverband für Ambulante Arthroskopie e.V.
c./o. Dr. E. Ingenhoven
Breite Str. 96
41460 Neuss
Tel.: 02131-153840
Fax: 02131-25412
Mail: mail@bvask.de
Web : www.bvask.de

Geschäftszeiten:
Dienstag 9.00-11.00 Uhr
Mittwoch 12.00-14.00 Uhr

Die Geschäftsstellenleitung hat Frau Agnes Koch.


Impressum:

Herausgeber, Layout und V.i.S.d.P.:
Bundesverband für Ambulante Arthroskopie e.V.
41460 Neuss, Breite Str.96

Tel.: (02131) 153840, Fax: 25412
Redaktion dieser Ausgabe:
Marianne Hohenschutz
Dr. Emanuel Ingenhoven
Druck: Gebrüder Hoose GmbH, Bochum