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Kompakt AMSI Dezember 2005 mit BVASK Info IV/2005

 

CME-Beitrag

Behandlungsfehler in der Kniegelenksarthroskopie

CME-Fragebogen
CME-Antworten September-Ausgabe

Studien

Ruptur der Rotatorenmanschette
Arthroskopische Reparatur

Rekonstruktion des vorderen Kreuzbands
Vierfach-Hamstring mit moderner Fixierung am stabilsten

Intraartikuläre Analgesie nach Kniegelenksarthroskopie
Neostigmin und Clonidin am effektivsten

Arthroskopie der instabilen Schulter
Resultate oft ermutigend

Saugdrainage bei arthroskopischen Operationen des Knies
Nicht immer notwendig

Rekonstruktion des vorderen Kreuzbandes bei Patienten über 40 Jahre
Allotransplantate sind nicht zwingend geeigneter

Volumen der Oberschenkelmuskulatur nach partieller Menikusresektion
Unspezifische Atrophie des Quadrizeps

Meniscus Arrow 1. und 2. Generation
Ähnlicher Verlauf

Impressum

BVASK-Info

Editorial

Verhandlungsrunde zu einem Vertrag nach § 73c, SGB V bei der KBV

17. BVASK-Kongress 2006:
Einladung und ‚Call for Papers’

BVASK-Jahreskongress 2005
Gelungene Umsetzung auch aus organisatorischer Sicht

Hygienevorschriften beim ambulanten Operieren
AMBU KISS

AOK rät von Arthroskopie ab.
Skandal an bewusster oder fahrlässiger Fehlinformation

Geschäftsstelle

Neumitglieder

Impressum



Editorial

Streiken?

Die unterhaltsamste Bundesministerin in den ersten Wochen der großen Koalition war zweifelsohne Ulla Schmidt. Sie brachte es fertig, frisch gestärkt durch ihre Wiederwahl, im Tagesrhythmus neue Maßnahmen anzukündigen, um unser finanziell marodes Gesundheitssystem zu reformieren. Wer aber gedacht hat, Ulla Schmidt würde sich an den großen Wurf wagen und sich an eine grundsätzliche Reform der althergebrachten und nicht bedarfsgerechten Strukturen und Verwaltungssysteme sowie der Behebung der Einnahmeproblematik unseres Gesundheitssystems wagen, der sah sich getäuscht. Die alten Gegner, nämlich vorwiegend die niedergelassenen Ärzte und die Pharmaindustrie, waren der Amboss, auf den Frau Schmidts Vorschlagshammer, angetrieben von immer neuen Horrormeldungen über finanzielle Schieflagen im Gesundheitswesen, niederfuhr.
Gab es zunächst noch vereinzelt Kritik aus der Union an Frau Schmidts Vorstößen, so wird in den heutigen Tagen zunehmend klar, dass bereits in den Koalitionsvereinbarungen Einigkeit über Teilbereiche von „Frau Ministerins” Ankündigungen erzielt worden waren.
So herrscht laut Ulla Schmidt Konsens darüber, dass das Verzeichnis für ambulante ärztliche Leistungen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung vereinheitlicht werden soll, dass Differenzieren beispielsweise nach Qualitätskriterien oder besonderem Aufwand in der GKV und der PKV zulässig sein sollen und dass Vergütungssysteme nicht dazu führen dürfen, dass Behandlungsqualität und Zugang zu Leistungen in Abhängigkeit vom gewählten Versicherungsschutz variieren.
Unter diesem Aspekt liest sich der Koalitionsvertrag schon anders, als er zunächst klingt. Hier heißt es: „Ein fairer Wettbewerb zwischen privater Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkassen muss auf den Erhalt eines pluralen Systems der Kassenvielfalt zielen. Die freie Arzt- und Kassenwahl bleibt erhalten. Wir werden das ärztliche Vergütungssystem fortentwickeln und vereinfachen um eine qualitativ hochwertige Versorgung aller Patienten in der GKV auch in Zukunft zu gewährleisten. Ziel muss es sein, ein Vergütungssystem zu schaffen, das Transparenz schafft und in dem die heutige Systematik gestärkt durch Pauschalvergütungen kombiniert mit Einzelvergütungsmöglichkeiten für spezielle Regelungen ersetzt wird. Die komplexen Regelungen bei Einführung eines neuen Vergütungssystems müssen unter Berücksichtigung von Morbiditätskriterien vereinfacht und in professionellen Verfahren erarbeitet werden”.
Das Problem mit unserer Gesundheitsministerin ist nun aber, dass sie diese Sätze, die man ja zunächst einmal relativ vorbehaltlos unterschreiben könnte, in ihrem Sinne uminterpretiert: Wo Transparenz steht, interpretiert sie Vereinheitlichung. Wo Pauschalvergütung steht, interpretiert sie pauschale Abwertung. Wo freie Arzt- und Kassenwahl steht, interpretiert sie Bürgerversicherung. Wo fairer Wettbewerb steht, interpretiert sie Dirigismus.
Sie brachte es doch tatsächlich fertig, in einer WDR-Talkshow das Bonmot los zu werden: „Wir setzen den Preis und die Qualität fest, und dann wollen wir Wettbewerb.” Die Frage ist, welchen Wettbewerb meint sie? Hier bliebe dann noch der Wettbewerb um die Geschwindigkeit der Leistungserbringung.
Frau Ministerin will nicht verstehen, dass Wettbewerb um Qualität, wie wir alle ihn wollen, nur entsteht, wenn der Dirigismus durch die öffentliche Hand nicht dazu führt, der einzelnen Ärztin bzw. dem einzelnen Arzt die Arbeit zu verleiden. Sie will nicht verstehen, dass der Staat idealerweise hierzu nur die Rahmenbedingungen festzulegen hat, wie z. B. prinzipielle Qualitätsanforderungen, Strukturqualitätsparameter, ethische und berufsrechtliche Regelungen. Ihr Denken ist, ich habe es an dieser Stelle vor einiger Zeit schon einmal ausgeführt, dahingehend ausgerichtet, dass abhängige, sprich: angestellte Ärzte, bessere Medizin betreiben – und natürlich auch einfacher zu manipulieren sind – als selbstständige. Sie ist, ihre Äußerungen lassen nur diesen Schluss zu, der Meinung, dass der Bäcker in einer Kolchose die besseren Brötchen backt als der freiberufliche Bäckermeister um die Ecke.
Die zunehmende Sozialisierung des ohnehin schon überreglementierten Gesundheitswesen ist ihr Ziel. Dieses Ziel verfolgt sie unbeirrt. Die Aushungerung des KV-Systems, der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, ist hierbei ihr - nicht ausgesprochenes - aber offensichtliches erstes Ziel.
Sie geht dabei immer wieder unheilige Allianzen ein. So findet sie bei der staatlicherseits zu erstellenden Entwicklung eines Honorarsystems, welches auch die PKV betrifft, natürlich Beifall bei den entsprechenden privaten Versicherungen, die sich hierüber eine Ausgabenreduktion versprechen. Mit der Herabsetzung der Steigerungsmöglichkeiten für beihilfeberechtigte Privatpatienten findet sie Beifall bei den Ländern, welche die Beihilfestellen unterhalten. Für ihr Ziel, die Zahl der Kassenärzte zu reduzieren, findet sie Beifall bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Selbst wenn die Union in den Koalitionsverhandlungen vorwiegend die Transparenz und Gerechtigkeit neuer Vergütungssysteme im Kopf gehabt haben sollte, so steht – in Anbetracht von Frau Schmidts Denke – zu befürchten, dass sie, dem Zwang der Unterfinanzierung des gesetzlichen Krankenversicherungssystems folgend, bei einer Angleichung der Systeme eine Reduktion der PKV-Gebührensätze und nicht eine Anhebung der GKV-Honorare im Kopf hat.
Sie möchte ein unabhängiges Institut damit beauftragen, die Vergütungssätze ärztlicher Leistungen festzulegen. Sollte dieses Institut es wagen, betriebswirtschaftliche Aspekte bei der Berechnung der Vergütung unserer Leistungen zu berücksichtigen, würde man aufgrund von Modellrechnungen sehr schnell dahinter kommen, dass ein Mehrbedarf von mehreren Milliarden Euro pro Jahr für die ärztlichen Leistungen notwendig wird (nimmt man den neuen EBM und unterstellt einen Punktwert von 5,11 Cent, wären es ca. 7 Mrd. Euro). Das Geld ist nicht vorhanden, und ich sehe nicht, wo es herkommen könnte, sollte es nicht zu einer grundsätzlichen Reform auf der Einnahmenseite der GKV kommen (Achtung, Falle für private Krankenversicherungen: Frau Schmidt schielt schon auf die 80 Mrd. Euro an angesparten Altersrückstellungen der PKV-Versicherten und nach dem erklärten Willen von Frau Schmidt sollen auch diese solidarisch in den Strukturausgleich einzahlen!).
In diesem Gesamtkonsens, gestärkt durch ihre Wiederwahl als Ministerin, jetzt in einer großen Koalition, sitzt Frau Schmidt jegliche Anfeindungen und auch die vereinzelten Streiks der Ärzte im niedergelassenen Bereich und in den Krankenhäusern locker aus. Kann sie sich doch immer auf das Argument zurückziehen, dass die Vergütungsproblematik hausgemacht (sprich: durch die gemeinsame Selbstverwaltung erstellt) sei.
Zusammen mit den immer systemkonform urteilenden Sozialgerichten und der Notwendigkeit, die GOÄ bei nicht gesetzlich Versicherten auch anwenden zu müssen, ergibt sich ein Korsett, aus dem der einzelne Arzt und die einzelne Ärztin an keiner Stelle heraus kann, will er/sie nicht ihre Zulassung oder Approbation aufs Spiel setzen.
Als ersten Schritt in diese Richtung will Ulla Schmidt die Behandlung von Beihilfeberechtigten und ‚Standardtarif-Versicherten’ zum 1,7fachen GOÄ-Satz zwangsweise verordnen. Geplant ist diese Verordnung mit Wirkung ab dem 1.4. oder spätestens ab dem 1.7.2006. Die privatärztlichen Verrechnungsstellen rechnen mit einem Umsatzverlust von 25% durch diese Maßnahme. Das bedeutet, dass im Schnitt in jeder Praxis ein Viertel des Privatumsatzes per Ordre de Mufti entzogen wird. Bei der heute in jeder Praxis üblichen Quersubventionierung der Behandlung von Kassenpatienten durch Gewinne, die durch die Behandlung von Privatpatienten erzielt werden und vor dem Hintergrund immer weiter fallender Punktwerte im GKV-Bereich eine dramatische Situation.
So sind Szenarien erkennbar, dass trotz voller Praxen Ärzte insolvent werden, da sich ein Großteil ihrer Leistung betriebswirtschaftlich nicht mehr rechnet. Allein im Umfeld unseres Vorstandsmitgliedes Dr. Ulrich Gebhard in Sachsen gibt es vier chirurgische Praxen, gegen die schon jetzt ein Insolvenzverfahren läuft. Und genau das ist das Kalkül von Frau Ministerin Schmidt und durchaus auch unseren Vertretern in den KVen bekannt. Die KV Nordrhein rechnet über den Zeitraum von sechs Jahren mit einer Insolvenz bei mindesten 20 % aller Praxen.
Es gibt aber auch positive Meldungen.
Zunächst zurück zur Koalitionsvereinbarung: Für den ambulant operativen Bereich interessant ist ein Passus, dass Konsens darüber bestand, fachärztliche Leistungen, die sowohl von niedergelassenen Ärzten als auch von Krankenhäusern angeboten werden, vergleichbar zu vergüten.
Da jeder ambulante Operateur bezüglich der Wirtschaftlichkeit seines Betriebes locker mit jedem Krankenhaus mithalten kann, liegt hierin naturgemäß – falls diese Absichtserklärung auch umgesetzt wird - eine große Chance für uns und das ambulante Operieren.
Positiv ist ferner, dass der BVASK zurzeit mit der KBV zusammen einen Vertrag nach § 73c SGB V entwickelt, in dem feste Vergütungssätze für arthroskopische qualitätsgesicherte Leistungen Eingang finden werden (s. Kasten).
Als positiv bleibt auch zu vermelden, dass der EBM 2000 Plus sich für die Arthroskopeure nicht negativ ausgewirkt hat.
Vor diesem Hintergrund: schlechte Gesamtsituation und drohende weitere Restriktionen für niedergelassene Ärzte - aber gemäßigt optimistische Lage der Nischenanbieter für das ambulante Operieren und die Arthroskopie - stellt sich die Frage, ob man sich an den Streikaufrufen von BAO und BNC etc. beteiligen soll.

Solidarität versus individueller fachgruppenspezifischer Überlebenskampf

Wir im Vorstand des BVASK möchten deswegen Ihre Meinung erfahren. Sollen sich die Arthroskopeure an Streikmaßnahmen beteiligen?
Wenn ja in welcher Form und in welchem Ausmaß der Solidarisierung? Gehen wir mit allen niedergelassenen Ärzten auf die Straße oder wehren wir uns erst, wenn es unserer Fachgruppe an den Kragen geht? Streiken wir für Hausarzt- oder nur für Facharztinteressen?
Müssen wir nicht berücksichtigen, dass im BVASK durchaus unterschiedliche Praxisstrukturen organisiert sind? Es gibt bei uns den Gelegenheits- genauso wie den Fulltimeoperateur. Für den Gelegenheitsoperateur ist es vielleicht einfacher, den ein oder anderen Eingriff aus „Streikgründen“ ausfallen zu lassen, er kompensiert den Einkommensverlust gegebenenfalls durch seine konservative Tätigkeit. Bei Fulltimeoperateuren stellt sich die Lage durchaus anders dar, da die hohen Strukturkosten dazu führen, dass er, wenn er nur wenige OP-Tage im Quartal ausfallen lässt, schon die Rentabilitätsgrenze unterschreitet. Zudem ist eine Ablehnung der Durchführung von Operationen bei Kassenpatienten, welche in der selben Praxis z.B. an privat Versicherten erbracht werden und Gegenstand des GKV-Leistungskatalogs sind, berufsrechtlich nicht gestattet.
Wäre es vor dem Hintergrund der gegebenenfalls in Zukunft auf uns zukommenden weiteren Gewinnrückgänge in den Praxen nicht besser, zu überlegen, wie Rücklagen gebildet werden können?
Wäre es nicht unklug, z.B. bei bestehender Bankaufsicht, auf Einkommen zu verzichten, nur um dem Solidaritätsgedanken Rechnung zu tragen?
Andererseits ist es bei Übererfüllung von Budgets und sowieso nicht mehr rentablem Praxisbetrieb unproblematisch, den ein oder anderen Arbeitstag ausfallen zu lassen. Aber wie effektiv ist eine solche ‚Streikmaßname’?
Fehlt es der Gesamtärzteschaft nur an charismatischer Führung und an institutionellen Möglichkeiten einen wirkungsvollen Protest zu organisieren oder geht es uns noch nicht schlecht genug?
Schließlich: Soll sich der Vorstand des BVASK weiter mit klassischer Berufspolitik und dem Erreichen von maximalen Verbesserungen für sein Klientel im bestehenden System bemühen oder sollen wir den Aufstand organisieren?
Bitte schreiben Sie uns hierzu Ihre Meinung: an die Geschäftsstelle des BVASK e.V., Breite Str. 96, 41460 Neuss oder schicken Sie uns eine Mail: mail@bvask.de

Ihr


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Ruptur der Rotatorenmanschette

Arthroskopische Reparatur

KUMAMOTO (MedCon) – Selbst massive Läsionen der Rotatorenmanschette können vermutlich ebenso gut ausschließlich arthroskopisch wie offen repariert werden. Darauf deuten Ergebnisse einer in Arthroscopy vorgestellten Fall-Kontroll- Studie hin, in der je 50 Patienten mit kompletten Rupturen der Rotatorenmanschette unterschiedlichen Ausmaßes mit den beiden Verfahren operiert wurden. Insgesamt handelte es sich dabei um sieben kleine, 63 mittelgroße, 17 große sowie 13 massive Rupturen; die Läsionsgrößen waren – wie auch das Alter, Geschlecht, Traumainzidenz, Symptomdauer sowie präoperativer Schulterbefund – in beiden Gruppen vergleichbar.
Sowohl bei arthroskopischer als auch offener Vorgehensweise verbesserten sich die verwendeten Schulter-Scores der University of California at Los Angeles (UCLA) sowie der Japanese Orthopaedic Association (JOA) nach dem Eingriff, wobei die postoperativen Befunde bei großen bis massiven Läsionen in beiden Gruppen signifikant schlechter ausfielen. Dies stand jedoch nicht mit dem eingesetzten Op-Verfahren in Zusammenhang.
Insgesamt ließ sich bei kleinen bis mittleren Rissen der Rotatorenmanschette in 97 (arthroskopisch), bzw. 94,6 Prozent der Fälle (offen) ein zufriedenstellendes Resultat erzielen; die entsprechenden Raten bei großen bis massiven Läsionen lagen bei 82,4 sowie 76,9 Prozent. (kap) .

Autoren: Junji Ide et al.
Korrespondenz: Department of Orthopaedic
Surgery, Kumamoto University Hospital,
Kumamoto,
Japan;
ide@kaiju.medic.kumamoto-u.ac.jp
Studie: A Comparison of Arthroscopic and
Open Rotator Cuff Repair
Quelle: Arthroscopy: The Journal of Arthroscopic
& Related Surgery 2005; 21(9):
1090-1098
Web: www.elsevier.com


Rekonstruktion des vorderen Kreuzbands

Vierfach-Hamstring mit moderner Fixierung am stabilsten

GLENVIEW (MedCon) – Rekonstruktionen des vorderen Kreuzbandes mittels Vierfach- Hamstring-Transplantat (4HS) können – in Abhängigkeit von der verwendeten Fixierung – deutlich höhere Stabilitätsraten bieten als mittels Einsatz eines Patella-Transplantates (bone patellar tendon bone, BPTB) zu erreichen ist. Dies geht aus einer in der Fachzeitschrift Arthrosopy veröffentlichten Metaanalyse hervor, in die Ergebnisse aus insgesamt 32 Studien (davon 24 Untersuchungen zu Vierfach-Hamstring und acht zu Doppel-Hamstring-Autotransplantaten sowie 32 Studien zu BPTB) einflossen. Alle berücksichtigten Studien umfassten ein postoperatives Follow-up von mindestens 24 Monaten, eine stratifizierte Auswertung der Arthrometrie-Befunde sowie eine arthrometrische Austestung mit einer Zugkraft von mindestens 30 Pfund.
Anhand des verwendeten Fixierungsverfahrens wurden diese Studien in Untergruppen eingeteilt und die jeweils erreichte Stabilität nach der IKDC (International Knee Documentation Committee)-Klassifikation bewertet, laut der eine Seitendifferenz im instrumentellen Lachman-Test von < 2 mm als normale Stabilität, eine Seitendifferenz von > 5 mm als abnormale Stabilität gilt. Behandlungsreihen, bei denen in mehr als 80 Prozent der Fälle eine normale Stabilität und in höchstens drei Prozent eine abnormale Stabilität resultierte, wurden als hochstabile Verfahren angesehen.
Die Rate einer normalen Stabilität betrug bei Verwendung von 4HS-Transplantaten insgesamt 77 Prozent, dagegen nur 66 Prozent bei BPTB (bei Verwendung eines BPTB mit zwei Interferenzschrauben: 70 Prozent). Die besten Raten (80 Prozent normale Stabilität; 1,7 Prozent abnormale Stabilität) wurde in der Untergruppe mit Vierfach- Hamstring-Sehne plus Endo-Button mit tibialer Fixation der zweiten Generation gesehen: Bei 84 Prozent dieser Behandlungsreihen konnte so eine hohe Stabilität erreicht werden, dies war im Gegensatz dazu nur bei 33 Prozent aller anderen Studien insgesamt der Fall. (kap)

Autoren: Chadwick C. Prodromos et al.
Korrespondenz: Illinois Sports Medicine & Orthopaedic
Centers, 1720 N. Milwaukee, Glenview,
IL 60025, U.S.A.; research@ismoc.net
Studie: A Meta-Analysis of Stability After Anterior
Cruciate Ligament Reconstruction as a
Function of Hamstring Versus Patellar Tendon
Graft and Fixation Type
Quelle: Arthroscopy 2005; 21(10):1202e1-
1202e9
Web: www.elsevier.com


Intraartikuläre Analgesie nach Kniegelenksarthroskopie

Neostigmin und Clonidin wirken lang und gut

EDIRNE (MedCon) – Bei der intraartikulären Analgesie nach arthroskopischen Eingriffen am Knie scheinen Neostigmin oder Clonidin anderen Substanzen hinsichtlich Ausmaß und Dauer der Anlagesie überlegen zu sein. Dies fanden Mediziner der Trakya Universität bei einem Vergleich fünf verschiedener Schmerzmittel heraus.
In der randomisierten placebokontrollierten Doppelblindstudie von A. Alagol und Kollegen wurde 150 Patienten nach einem arthroskopischen Eingriff am Knie intraartikulär entweder Neostigmin (500 µg), Morphin (2 mg), Tenoxicam (20 mg), Clonidin (1 µg/kg), Bupivacain (100 mg) oder Kochsalzlösung (20 ml) verabreicht. Die analgetische Wirkung wurde zu verschiedenen Zeitpunkten anhand visueller Analogskalen sowie des Schmerzmittelbedarfes der Patienten abgeschätzt.
Im Vergleich zu Placebo fand sich in allen Verumgruppen eine signifikante Analgesie. Die schmerzlindernde Wirkung von Neostigmin und Clonidin hielt signifikant länger an als bei den anderen Substanzen und war zudem (gemeinsam mit Tenoxicam) mit dem niedrigsten Bedarf an zusätzlichen Schmerzmitteln verbunden. Zwei Stunden postoperativ zeigten sich bei den Patienten in der Bupivacain- Gruppe median signifikant höhere Schmerz-Scores als bei Gabe von Neostigmin oder Clonidin. Die Nebenwirkungsprofile der sechs Gruppen (einschließlich Placebo) unterschieden sich nicht signifikant. (kap) .

Autoren: A. Alagol et al.
Korrespondenz: O. U. Calpur, Department of Orthopaedics
and Traumatology, Trakya University,
Turkey; oucalpur@hotmail.com
Studie: Intraarticular analgesia after arthroscopic
knee surgery: comparison of neostigmine,
clonidine, tenoxicam, morphine & bupivacaine
Quelle: Knee Surgery, Sports Traumatology, Arthroscopy
2005; 13(8): 658-663
Web: www.springerlink.com


Arthroskopie der instabilen Schulter

Resultate oft ermutigend

SAN DIEGO (MedCon) – Wissenschaftlern des Naval Medical Center in San Diego zufolge kann eine posteriore Instabilität des Schultergelenkes in vielen Fällen mit Hilfe eines arthroskopischen Eingriffs effektiv behandelt werden. Insbesondere bei nicht voroperierten Patienten mit unidirektionaler (nicht-willkürlicher) Instabilität ließen sich arthroskopisch gute Ergebnisse erzielen, schreiben Matthew T. Provencher et al. im American Journal of Sports Medicine.
Insgesamt unterzogen sich 33 Patienten zwischen 19 und 34 Jahren einer Arthroskopie des Schultergelenkes einschließlich Stabilisierung durch (im Mittel drei) Fadenanker, Rekonstruktion von Kapsel und Labrum (mit durchschnittlich 5,3 Nähten) oder beiden Methoden. 22 bis 60 Monate nach dem Eingriff wurden die Patienten erneut untersucht.
Zum Follow up-Zeitpunkt fand sich bei sieben Patienten ein unbefriedigendes Ergebnis: Bei vier davon lag eine rezidivierende Instabilität vor, drei Patienten litten an Schmerzen. Durchschnittlich ergaben sich Scores der American Shoulder and Elbow Surgeons (ASES)-Rating Scale von 94,6, der Subjective Patient Shoulder Evaluation von 20,0, des Western Ontario Shoulder Instability Index (WOSI) von 389,4 (= 81,5 des Normalbefundes) sowie der Single Assessment Numeric Evaluation (SANE) von 87,5.
Die Befunde von voroperierten Patienten sowie jenen mit willkürlicher Instabilität der Schulter fielen signifikant schlechter aus. (kap) .

Autoren: Matthew T. Provencher et al.
Korrespondenz: Naval Medical Center San
Diego, Department of Orthopaedic Surgery;
mtprovencher@nmcsd.med.navy.mil
Studie: Arthroscopic Treatment of Posterior
Shoulder Instability Results in 33 Patients
Quelle: The American Journal of Sports Medicine
33(10):1463-1471 (2005)
Web: ajs.sagepub.com


Saugdrainage bei arthroskopischen Operationen des Knies

Nicht immer notwendig

IZMIR (MedCon) – Einer aktuellen Studie der Universität Izmir zufolge bringt die Anlage einer geschlossenen Saugdrainage bei einer Reihe von arthroskopischen Eingriffen am Kniegelenk keine Vorteile mit sich. Wie Hasan Tatari und Kollegen berichten, erwies sich eine solche Drainage bei partieller Meniskusresektion, bei Knorpelshaving sowie bei limitierten Synovia- und Plicaresektionen als verzichtbar. 190 Patienten, die sich verschiedenen arthrokopischen Eingriffen am Knie unterzogen, wurden je zur Hälfte mit oder ohne Saugdrainage behandelt. Die per Hemovac-System aufgefangene Flüssigkeitsmenge war demnach in erster Linie vom Operationstyp abhängig. So fiel bei partieller Meniskektomie signifikant weniger Flüssigkeit an als bei subtotaler Meniskektomie; ebenso führte eine Bohrung der Gelenkoberfläche zu einem Mehr an Wundflüssigkeit. Eine kürzere Operationsdauer sowie Verwendung einer Infusionspumpe resultierten in geringeren Flüssigkeitsmengen im Hemovac-System. Bei keinem Patienten war zum Follow-up-Zeitpunkt ein Erguss nachweisbar. (kap) .

Autoren: Hasan Tatari et al.
Korrespondenz: Department of Orthopaedics
and Traumatology, Dokuz Eylül University,
Izmir, Turkey; hasan.tatari@deu.edu.tr
Studie: Report of experience in 190 patients
with the use of closed suction drainage in arthroscopic
knee procedures
Quelle: Knee Surgery, Sports Traumatology,
Arthroscopy 2005; 13(6): 458-663
Web: www.springerlink.com


Rekonstruktion des vorderen Kreuzbandes bei Patienten über 40 Jahre

Allotransplantate sind nicht zwingend geeigneter

JACKSON (MedCon) – Anders als von einer Arbeitsgruppe des Mississippi Sports Medicine and Orthopaedic Center vermutet, scheint die Verwendung von Patellarsehnen (BPTB)-Allotransplantaten bei der Rekonstruktion des vorderen Kreuzbandes bei Patienten über 40 Jahre nicht nur mit Vorteilen behaftet zu sein.
Zwar war in einer Kohortenstudie mit insgesamt 63 Patienten die Verwendung eines BPTB-Allotransplantates verglichen mit dem Autotransplantat mit einer rascheren Wiederaufnahme sportlicher Aktivitäten assoziiert; dies ging jedoch mit einer schlechteren Stabilität und einer höheren Fehlerquote einher. Aufgrund dieser Resultate stellten sie ihren Patienten daher beide Therapieoptionen vor, resümieren Gene Barrett und Kollegen im American Journal of Sports Medicine.
Alle an der Studie teilnehmenden Patienten – 38 Personen in der Allotransplantatsowie 25 in der Autotransplantatgruppe – wurden für mindestens zwei Jahre nach der Kreuzbandrekonstruktion nachbeobachtet.
Die Bewertung des jeweiligen Behandlungsergebnisses erfolgte anhand objektiver Parameter wie den Tegner- sowie Lysholm- Scores (vor der Verletzung und postoperativ), dem Bewegungsgrad, Seitendifferenzen des Beinumfangs, den Ergebnisse der Austestung mittels KT-1000-Arthrometer, sowie dem klinischen Befund (Lachman und Pivot- Tests) plus einer subjektiven Einschätzung auf einer visuellen Analogskala.
In beiden Therapiegruppen wurden nach dem Eingriff die präoperativen Tegner- Scores wieder erreicht; auch die Ergebnisse der visuellen Analogskala und des Bewegungsgrades fielen in beiden Gruppen ähnlich aus.
Die arthrometrische Untersuchung ergab für Patienten mit Allograft-Rekonstruktion eine durchschnittliche maximale Differenz von 1,46 mm, dem standen (nicht signifikant) geringere 0,1 mm bei Einsatz eines Autotransplantates gegenüber. Bei drei Patienten in der Allotransplantat-, jedoch keinem in der Autotransplantat-Gruppe lag eine Differenz von mehr als 5 mm vor; bei einem Patienten der Allotransplantat-Gruppe konstatierten die Autoren ein klinisches Therapieversagen.
57 Prozent der Patienten mit Allo-, jedoch nur 25 Prozent jener mit Auto-BPTB-Transplantat konnten bereits innerhalb von sechs Monaten nach der Kreuzbandrekonstruktion wieder sportlich aktiv werden; die entsprechenden Raten bei der Enduntersuchung betrugen 71 respektive 43 Prozent. (kap) .

Autoren: Gene Barrett et al.
Korrespondenz: Mississippi Sports Medicine
and Orthopaedic Center,1325 East Fortification
Street, Jackson, MS 39236-6870; gbarrett@msmoc.com
Studie: Anterior Cruciate Ligament Reconstruction
in Patients Older Than 40 Years
Allograft Versus Autograft Patellar Tendon
Quelle: The American Journal of Sports Medicine
2005; 33(10):1505-1512
Web: ajs.sagepub.com


Volumen der Oberschenkelmuskulatur nach partieller Menikusresektion

Unspezifische Atrophie des Quadrizeps

NAGOYA (MedCon) – Eine Atrophie der Oberschenkelmuskulatur, wie sie bei Patienten mit Meniskusläsionen und arthroskopischer partieller Meniskusresektion gefunden wird, betrifft einer japanischen Untersuchung zufolge in erster Linie den M. quadriceps femoris.
Hinsichtlich der Hamstring oder Adduktoren- Muskelgruppe fand sich in der aktuellen Studie dagegen keine Seitendifferenz zwischen operiertem und nicht-operierten Oberschenkel, berichten Hiroshi Akima und Takemitsu Furukawa von der Nagoya Universität im Fachjournal Knee Surgery, Sports Traumatology, Arthroscopy.
In einer Studie mit insgesamt 32 Patienten (17 Männer und 15 Frauen) mit arthroskopisch behandelten Meniskusläsionen überprüften die Wissenschaftler das Volumen der Quadriceps femoris-, Hamstring- sowie Adduktoren-Muskelgruppen der Oberschenkel beider Seiten per Magnetresonanztomographie.
Verglichen mit dem nicht-operierten Bein ermittelten sie dabei ein signifikant niedrigeres Quadrizeps-Volumen auf der operierten Seite, für die Hamstring- und Adduktoren- Gruppe ließ sich eine solche Volumenabnahme des operierten Schenkels dagegen nicht nachweisen.
Die bestehende Seitendifferenz der Quadrizepsmuskulatur spiegelte sich auch in einem signifikant niedrigeren Volumen der Einzelmuskeln – also des M. rectus femoris, M. vastus lateralis, M. vastus intermedius und des M. vastus medialis – auf der Seite der Läsion und der arthroskopischen Meniskektomie wider. Auch wenn die relative Volumenminderung des M. vastus medialis signifikant stärker ausfiel als die des M. rectus femoris, konnten die Wissenschaftler kein spezifisches Atrophiemuster dieser vier Quadrizeps- Muskeln ausmachen. (kap) .

Autoren: Hiroshi Akima et al.
Korrespondenz: Research Center of Health,
Physical Fitness and Sports, Nagoya University,
1 Furo, Chikusa, Nagoya, Aichi 464-860; Japan;
akima@htc.nagoya-u.ac.jp
Studie: Atrophy of thigh muscles after meniscal
lesions and arthroscopic partial menisectomy
Quelle: Knee Surgery, Sports Traumatology,
Arthroscopy 2005; 13(8): 632-637
Web: www.springerlink.com


Meniscus Arrow 1. und 2. Generation

Ähnlicher Verlauf

TURKU (MedCon) – Wie aus Ergebnissen einer finnischen Arbeitsgruppe hervorgeht, fallen die Behandlungsergebnisse bei einer Fixierung von Henkelkorbrissen des Meniskus mittels Meniscus Arrow der zweiten Generation ähnlich aus wie bei Verwendung der ersten Generation des Implantats.
Ebenso können – trotz einer kürzeren Degradierungsdauer des moderneren Meniscus Arrow – offenbar ähnliche Komplikationen auftreten, berichtet eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Janne Sarimo in der Fachzeitschrift Knee Surgery, Sports Traumatology, Arthroscopy. In ihrer Studie werteten die Wissenschaftler die Ergebnisse von 20 Patienten mit Henkelkorb-Rissen des Meniskus aus, die unter Verwendung eines Meniscus Arrow der zweiten Generation behandelt worden waren. Die durchschnittliche Nachbeobachtungszeit betrug 26 Monate.
Zum Zeitpunkt der letzten Follow up- Untersuchung lag ein mittlerer Lysholm- Score von 90 vor. Insgesamt wurden während der Nachbeobachtungsphase 13 Second Look-Arthroskopien durchgeführt; hier zeigte sich in zwei Fällen eine ausbleibende Heilung der betroffenen Menisci. Bei sieben Patienten stellten die Arthroskopeure eine Knorpelreizung der Femurkondyle am Ort der Reparatur fest. (kap) .

Autoren: Janne Sarimo et al.
Korrespondenz: Mehiläinen Sports Trauma
Research Center, Mehiläinen Sports Clinic,
Kauppiaskatu 8, 20100 Turku, Finland; janne.
sarimo@mehilainen.fi
Studie: Evaluation of the second-generation
Meniscus Arrow in the fixation of
bucket-handle tears in the vascular area of
the meniscus A prospective study of 20 patients
with a mean follow-up of 26 months
Quelle: Knee Surgery, Sports Traumatology,
Arthroscopy 2005; 13(8): 614-618
Web: www.springerlink.com


Gutachterkommission für Ärztliche Behandlungsfehler der ÄK Nordrhein

Behandlungsfehler in der Kniegelenksarthroskopie

C. Holland, Emmerich, R. Hilgenpahl, Emmerich, J. Jerosch, Neuß, F. Schmitz, Aachen*

Während einer Fortbildungsveranstaltung des IQN am 27.4.2005 in Düsseldorf wurden von den Autoren die Ergebnisse einer Auswertung der Gutachterkommission für Behandlungsfehler der Ärztekammer Nordrhein bezüglich aufgetretener Behandlungsfehler bei Kniegelenksarthroskopien vorgestellt.
Die Kniegelenkarthroskopie ist eine der am häufigsten durchgeführten Operationen. Nach Krudwig konnte man für die Jahre 1995 und 1996 von je 550000 Arthroskopien in Deutschland ausgehen, darunter betrafen 92% das Kniegelenk und nur 4,1% das Schultergelenk (Lit.) Etwa 35000 Kreuzbandersatzplastiken werden jährlich durchgeführt.
Es wurden die abgeschlossenen Verfahren der Gutachterkommission Nordrhein der Jahre 1999 bis 2003 ausgewertet, also ein Zeitraum von fünf Jahren. Unter insgesamt 6397 abgeschlossenen Verfahren befanden sich 217 Fälle, in denen ein Behandlungsfehlervorwurf im Rahmen einer Kniegelenkoperation erhoben wurde, darunter 98 arthroskopische Operationen. Die ausgewerteten Operationen wurden sowohl ambulant als auch stationär und von Orthopäden, Chirurgen und Unfallchirurgen durchgeführt.
Diese 98 Fälle sind das Material, das der Auswertung zugrunde lag. 26-mal wurde ein Behandlungsfehler festgestellt, gut 26 % entsprechend und damit deutlich unter der Quote von etwa 33% über alle Verfahren.
Fehlervermeidungsstrategien lassen sich aber nicht nur aus den 26 anerkannten Behandlungsfehlern ableiten, sondern man sollte das größere Material der 72 Fälle, in denen kein Behandlungsfehler bestätigt wurde, nicht außer Acht lassen, verbirgt sich doch hinter jedem Fall ein unzufriedener oder sogar durch als schicksalhaft beurteilte Eingriffsfolgen ein unter Umständen schwer geschädigter Patient.
Behandlungsfehler können in unterschiedlichsten Bereichen des Behandlungsablaufes, nämlich bei der Indikationsstellung, der Operationsaufklärung, der Operationsdurchführung als auch in der Nachbehandlungsphase auftreten.

26 bestätigte Behandlungsfehler
in 98 Verfahren
bei arthroskopischen
Kniegelenkseingriffen in 5 Jahren
Aus der Gutachterkommission
der Ärztekammer Nordrhein
- insuffiziente Operation (8x)
- inadäquate Reaktion auf eine
Infektion (7x)
- ungenügende Voruntersuchung (6x)
- fehlende Indikation zur
Arthroskopie (5x)
- insuffiziente Nachbehandlung (3x)
- Rechts-Links-Verwechslung (2x)
- zu lange belassene Redon-
Drainage (2x)
- Nervenverletzung (1x)
- Gefäßverletzung (1x)
- fehlende Histologie (1x)
(Mehrfachnennung möglich)

Exemplarische Falldarstellung:

Ein 31 jähriger Handwerker verdreht sich bei der Arbeit ein Knie und sucht am folgenden Tag einen Arzt auf. Dieser notiert zur Vorgeschichte: „Klagt seit gestern über akut aufgetretene Schmerzen und Schwellung ohne Unfall re. Knie, keine Linderung durch Selbstbehandlung mit Wärme, Kälte und Salben”. Gleichzeitig wird eine Unfallmeldung an die zuständige BG geschickt mit dem Wortlaut „Beim Griff nach einem Werkzeug das Knie verdreht”. Zum Befund ist in diesem Bericht wie in der Karteikarte dokumentiert: „Schmerzfreier Hocksitz, freie Beweglichkeit, Steinmann I und II für innen und außen negativ, Lachmann negativ, Zohlen negativ, kein Reiben, Haut überwärmt, ein Erguss”. Eingetragen ist eine Punktion, die Menge des Punktates und seine Beschaffenheit sind nicht notiert. Sonographie- Befund: „Intraartikuläre Volumenzunahme”. Die BSG war normal. Diagnose: „Femoropatellare Symptomatik bei massiver Flüssigkeitsbildung re. Knie”. Als Einwilligungserklärung wird ein nur vom Patienten unterschriebener Vordruck zum „Einverständnis zur Knochenspende” vorgelegt. Ein individueller Operationsbericht existiert nicht, vorgelegt wurde ein Standard-Text, der das schrittweise Vorgehen bei einer Arthroskopie beschreibt, also den rein technischen Vorgang, ohne zu nennen, was gefunden und gemacht wurde. Über dem Bericht steht als Therapie „Innenmeniskushinterhornriss, Synovialitis, Synovektomie, IM Glättung, Gewebeentnahme”.
Das Ergebnis der Histologie einer „Chronischen Synovialitis mit lympho-plasmozellulären Infiltraten” führte nicht zu weiteren serologischen Untersuchungen.
In den Aufzeichnungen zur postoperativen Betreuung ist die Entfernung einer Redon- Drainage und was sie förderte, nicht erwähnt. Erstmals zwei Tage nach der Operation werden 30 ml abpunktiert, aber nicht genannt, was, vermutlich Blut, denn das ist bei je zwei weiteren Punktaten von je 70 ml an den beiden nächsten Tagen einmal genannt. Am 7. postoperativen Tag wird ein Rivanolverband angelegt, am 9. eine Phlebographie veranlasst mit negativem Ergebnis, an diesem Tag nochmals ein 50 ml umfassendes serös-blutiges Punktat gewonnen. Bis zum 22. postoperativen Tag werden ähnliche Maßnahmen durchgeführt, u.a. auch Kortison injiziert.
4 Wochen nach der Arthroskopie werden in einem anderen Krankenhaus ein infiziertes extraartikuläres Hämatom eröffnet und ein Empyem operiert. Das Röntgenbild zu diesem Zeitpunkt zeigt bereits massive typische Veränderung für einen länger andauernden Infekt, dessen Ursache ein Staphulococcus aureus war. Weitere 5 Wochen später wurde eine Arthrodese angelegt.

In diesem Fall wurden Fehler in allen drei Phasen gemacht. Es musste dem Arzt vorgeworfen werden:

  • Die Vorgeschichte wurde nicht ausreichend erfragt.
  • Das erste Punktat wurde nicht näher beschrieben.
  • Es wurde kein konservativer Behandlungsversuch unternommen.
  • Es gab keine begründete Indikation für die Arthroskopie.
  • Es wurde nicht ausreichend aufgeklärt.
  • Der Operationsbericht ist völlig unzureichend, die darin nur im Kopf genannten Diagnosen sind vom präoperativen Befund nicht gedeckt.
  • In der postoperativen Phase wurde ein Gelenkinfekt übersehen und in Diagnostik und Therapie verschleppt.

Da keine Indikation für den Eingriff bestand, gingen in diesem unglücklich verlaufenden Fall auch die Infektion und ihre schwerwiegenden Folgen zu Lasten des Arztes.

Phase bis zur Indikation

Das Material der Gutachterkommission zeigt, dass es unkritische und vorschnelle Entscheidungen zur Arthroskopie gibt, weil einer nachvollziehbaren Ablaufsystematik bis zur gesicherten Indikation nicht gefolgt wurde. Befragungen zur Arthroskopie überwiesener Patienten ergeben, dass nicht selten eine „Problematik am Kniegelenk” die externe Indikation ist, aber keine zuverlässige Basisdiagnostik erfolgte, weil weder suffizient die Vorgeschichte erhoben noch exakt untersucht noch apparativ abgeklärt wurde. Nicht selten ist, dass bei einer dies rechtfertigenden Diagnose, auf bewährte konservative Therapie vollständig verzichtet wurde. Der Patient bekommt den Eindruck, es müsse zwingend „mal in das Knie hineingesehen werden“, eine für den Operateur unglückliche Situation, wenn er die externe Indikation überprüft und nicht nachvollziehen kann.
Was aber geschieht, wenn eine vorschnell indizierte Arthroskopie durchgeführt wird? Nicht selten liegen zahlreiche Veränderungen der Kniebinnenstrukturen vor. Aber welche Abweichung vom anatomischen Normalbefund ist die Ursache der Beschwerden? Allein aus dem Arthroskopie- Befund kann häufig auf die eigentliche Ursache der Beschwerden nicht rückgeschlossen werden. Dann kommt es nicht selten auch noch zu operativen Maßnahmen, die dem Patienten nicht dienlich und die letztendlich fehlerhaft sind.
Genau so wichtig wie das ausführliche Erheben der Vorgeschichte ist die Dokumentation dieser Informationen möglichst in einer Form, die bei Bedarf ohne großen Aufwand weiter vermittelt werden kann. Dies gilt auch für die klinische Untersuchung, die sorgfältig und umfassend unter Einbeziehung der Nachbargelenke zu erfolgen hat. Nur mit einer exakten Dokumentation können nachvollziehbar die weiteren Entscheidungen (zusätzliche technische Untersuchungen, konservative oder operative Therapie) begründet werden.
Vor einer Arthroskopie sind Röntgenaufnahmen des Kniegelenkes in zwei Ebenen in exakter Einstellung zwingend, bei Achsenfehlern (insbesondere beim klinischen Befund einer medialen Meniscopathie) ap im Stehen, bei allen Beschwerdebildern eines frontalen Gelenkschmerzes auch des Patellagleitweges. Über die Notwendigkeit weiterer Aufnahmen ist von Fall zu Fall zu entscheiden.
Wird ein Erguss punktiert, sind Menge und Beschaffenheit des Punktates zu dokumentieren, gegebenenfalls die serologische und bakteriologische Untersuchung zu veranlassen. Zur Abklärung chronischer Beschwerden wie im Falle akuter Symptome ohne Trauma sollten serologische Untersuchungen der Verdachtsdiagnose entsprechend erfolgen.
Weitere technische Untersuchungen sind Befund bezogen und der Vermutungsdiagnose entsprechend einzusetzen wie die Sonographie, die Szintigraphie, die Computertomographie und das Magnetresonanztomogramm. Die dadurch erhobenen Befunde sind kritisch zu werten in Relation zur bis dahin erhobenen Arbeitsdiagnose.
Die „diagnostische Arthroskopie” hat heute nur noch in sehr wenigen Fällen eine Berechtigung, wenn mit den zuvor genannten Methoden eine ausreichend eindeutige Diagnose nicht gestellt werden konnte. Es ist zu sichern, dass die durch die diagnostische Arthroskopie erkannten Pathologien direkt im Anschluss an ihre Feststellung (sofern sie der Klinik zugeordnet werden können bzw. ihre Behandlung zwingend erscheint) auch in gleicher Sitzung arthroskopisch behandelt werden.

Phase der Operation

Ist der Operateur nicht identisch mit dem die Indikation stellenden Arzt, hat er sich selbst zu vergewissern, ob die Indikation „stimmt“. Im Interesse des Patienten sollte ihm die zuvor erhobene Dokumentation möglichst umfassend zur Verfügung gestellt werden.
Selbstverständlich kann für die Aufklärung ein Vordruck verwandt werden. Es muss jedoch das individuelle Gespräch erkennbar sein mit Hinweisen auf die Indikationsdiagnose und die geplante Operation. Individuelle Begleiterkrankungen und dadurch erhöhte Operationsrisiken sind zu dokumentieren, die generellen und die für den Eingriff speziellen Risiken (z.B. Arthrofibrose bei VKB, Nachblutungen bei Synovektomien) müssen genannt sein. Zu den Risiken, über die immer aufgeklärt werden sollte, gehört neben dem Infekt, die tiefe Beinvenen- Thrombose und die damit zusammenhängende sehr seltene Lungenembolie. Zur Aufklärung gehören Angaben zu den Erfolgsaussichten und der Nachbehandlung (Verhaltensregeln bei postoperativen Problemen, Schmerzen, Fieber etc.). Nur in Notfällen kann die Aufklärung zeitlich unmittelbar vor dem Eingriff liegen, sie muss sonst immer spätestens am Vortage erfolgen. Bezüglich der Thromboseprophylaxe sollte den Empfehlungen der Fachgesellschaften gefolgt werden.
Operationsvorbereitung und Eingriff: Ein Behandlungsfehler wird darin gesehen, dass z.B. Schürfwunden vorliegen und eine nicht dringende Arthroskopie trotzdem erfolgt. Enthaarungen sind im allgemeinen nicht erforderlich, nur bei erheblicher Behaarung unmittelbar vor dem Eingriff, auf keinen Fall jedoch durch den Patienten selbst schon zu Hause vorzunehmen.

Seitenverwechslungen kommen immer wieder vor. Deshalb sind alle dies vermeidende Vorkehrungen zu treffen: Nennung der Seite auf dem OP-Plan und im Untersuchungsbefund, Markierung der Seite mit wasserunlöslichem Stift, sichernde Nachfrage durch vorbereitendes Personal und Anästhesisten mit Dokumentation auf den Begleitformularen.
Bei der Lagerung und Abdeckung sind zu beachten: Mögliche Druckstellen sicher abpolstern, Blutsperrenmanschette abpolstern und so abkleben (wasserdichte Gummimanschette), dass kein Desinfektionsmittel unter die Manschette laufen kann und auch nicht darüber hinaus auf den OP-Tisch. Verbrennungen, Elektroschäden und Verätzungen durch die eingesetzten Geräte stellen immer vermeidbare Behandlungsfehler dar). Wasserdichtes Material sollte sowohl zur Abdeckung wie als OP-Kleidung verwandt werden. Die Hygienevorschriften des RKI sind einzuhalten ebenso die Vorgaben des Medizinproduktegesetzes und der Medizinproduktebetreiberverordnung.
Nicht jede Veränderung an einem Meniskus oder an der Knorpeloberfläche, nicht jedes anscheinend abweichende Patellagleitverhalten und nicht jede synoviale Abweichung oder Faltenbildung bedürfen der operativen Behandlung. Die operative Versorgung muss nach „state of the art“ erfolgen, das heißt, dass der Operateur zum Beispiel beim frischen Meniskusriss beim jüngeren Patienten auch eine Naht durchführen können muss.
Behandlungsfehler entstehen durch medizinisch nicht sinnvolle und nicht notwendige und mit dem Patienten nicht besprochene Maßnahmen (möglicherweise nur aus Abrechnungsgründen durchgeführt), aber auch durch besprochene und unbegründet unterlassene Maßnahmen, wie die Entfernung einer Baker-Zyste in gleicher Sitzung. Zu den festgestellten Behandlungsfehlern in der „Phase Operation“ der Gutachterkommission zählten 7 insuffizient durchgeführte Operationen (z.B. mehrere Fälle von insuffizienter Meniskusresektion, zu weit ventral gelegter femoraler Bohrkanal bei einer Kreuzbandplastik), eine Nerven- und eine Gefäßverletzung, 2 Seitenverwechselungen, eine unterlassene Histologie und 4 Infektionen in Kombination mit anderen Fehlern.
Operationsbericht: Ob ein frei diktierter Bericht gewählt wird, ein Vordruck mit Ankreuzen und handschriftlichen Ergänzungen oder ein computerisierter Bericht individualisiert wird, ist nicht entscheidend, sondern die sorgfältige Dokumentation mit folgenden Daten: Operateur, Befund der Narkoseuntersuchung, Zugänge, Auflistung aller erhobenen Befunde und der danach durchgeführten operativen Maßnahmen, Drainagen, Abschlussdiagnose (ICD 10) und Verschlüsselung der Therapie (ICPM / OPS 301), Nachbehandlungsempfehlung. Eine Bilddokumentation des prä- und postoperativen arthroskopischen Befundes ist notwendig, die Wahl des Mediums steht dem Operateur frei (Print, Video analog, Video digital, digitale Einzelbilder).
Redondrainage: Sollte grundsätzlich gelegt werden, wenn nach dem vorgenommenen Eingriff eine Blutung/ Nachblutung zu erwarten ist (Synovektomie/ Plica- und Hoffa- Resektionen/seitlicher Kapselentlastungsschnitt/ Mikrofrakturierung, etc.). Bei ambulanten Eingriffen muß der Patient eingewiesen werden, wie er sich zu verhalten hat, wenn die Flasche z.B. gefüllt und kein Sog mehr vorhanden ist.
Entlassung: Nahtlose Beaufsichtigung nach der Operation. Die Verantwortung dafür sollte zwischen Anästhesisten und Operateur genau geregelt sein. Die „Straßenfähigkeit” des Patienten ist mit Uhrzeit festzustellen und zu dokumentieren, eine Begleitperson (meist Angehörige) ist zwingend. Schon bei der Aufklärung ist darauf hinzuweisen bzw. zu überprüfen, ob der Patient für eine ambulante Operation geeignet ist, des Weiteren ist der Patient darüber zu informieren, dass er kein Fahrzeug steuern darf und dass er auch zu Hause nicht alleine sein sollte.
Mitzugeben sind bei der Entlassung: Vorläufiger oder endgültiger Bericht für den weiter behandelnden Arzt, Verhaltensempfehlungen für den Patienten, Kontaktadressen für einen Notfall, Termine für zumindest die nächste nötige Wiedervorstellung, ferner ausreichend Schmerzmittel und „Thrombosespritzen”.

Phase der Nachsorge

Mit welchen Problemen muss nach vorliegenden Statistiken gerechnet werden? An einer Erhebung des BVASK vom 02/2002 bis 03/2005 (Lit.) beteiligten sich 40 Ärzte mit 15669 KAS. An postoperativen Komplikationen wurden gemeldet: Thrombose 0,43%, Wundheilungsstörungen 0,30%, Empyeme 0,24%, revisionsbedürftige Nachblutungen 0,36%, punktionswürdige Ergüsse 10,3%.

Häufigkeit der septischen Arthritis bei arthroskopischer Kreuzbandplastik 0,2 - 4%
Indelli PF et al., Clin. Orthop. 2002 May 0,14% (3500)
Williams RJ et al., NY 1988-1993 0,3% (2500)
Matava, 1998 Arthroskopy, 0,3% bis 4%
Fong SY et al., Ann Acad Med Singapore 2004 1% (472)
Scholi-Borg M et al.; Arthroscopy 2003 Nov 1,7% (575)
McAllister DR, Am J Sports Med. 1999 0,48% (831)

Von folgenden Fakten ist auszugehen: Die Infektionsrate nimmt zu mit der Operationsdauer, der Anzahl der vorangehenden Eingriffe, dem Ausmaß des operativen Procederes und der Häufigkeit vorangehender Cortisoninjektionen – von Cortisongaben zum Abschluß einer Arthroskopie ist dringend abzuraten. Aus der Tatsache, dass der Infekt nach Arthroskopie zwar ein relativ seltenes Ereignis, aber die schwerwiegendste Komplikation ist, leiten sich die entsprechenden Strategien ab. Bei geringstem Verdacht (rubor, calor, dolor, functio laesa und Erguss) sind folgende Maßnahmen zwingend: Bestimmung des CRP, Untersuchung des Gelenkpunktates auf Beschaffenheit, möglichst Leukozytendifferenzierung und CRP, Bakteriologie (vor einer Antibiose). Bei begründetem klinischen Verdacht die Ergebnisse nicht abwarten, sondern sofort in eine geeignete Abteilung einweisen. Der Keimnachweis ist zwar meist beweisend für den Infekt, der fehlende Nachweis schließt diesen aber nicht aus. Da Infekte schleichend verlaufen können, müssen gegebenenfalls weitere diagnostische Methoden angewandt werden: Leukozytenszintigraphie, Kernspintomographie, mehrfache Kontrolle der serologischen Entzündungsparameter. Erhärtet sich der Verdacht, sollte eine Einweisung erfolgen.
Grundsätzlich wird von der Gutachterkommission ein postoperativer Gelenkinfekt zunächst einmal als „schicksalshafte Komplikation“ eingestuft. Zum Behandlungsfehler wird ein Infekt, wenn keine sinnvolle Indikation zu dem Eingriff vorliegt, grobe Fehler im operativen Management nachgewiesen werden oder keine adäquate Reaktion auf Verdachtszeichen eines Infektgeschehens erfolgt. Nur durch eine sorgfältige Dokumentation ist der Arzt in der Lage seine fachgerechte Behandlung nachzuweisen!
Weitere Behandlungsfehlermöglichkeiten in der Nachsorgephase: Fehlende Reaktion auf Nachblutungen (Gefäßverletzungen sind möglich), Belassen von Redondrainagen über mehr als 2 Tage, fehlende Wundpflege und –kontrolle besonders in den ersten Tagen, fehlende Information für den Patienten über notwendige Kontrollen, Übersehen von Thrombosen und Kompartmentsyndromen.
Beim geringsten Verdacht auf das Eintreten einer Thrombose entsprechend den Empfehlungen mehrerer Fachgesellschaften (Lit.) vorgehen, denn auch beim Fehlen sonst typischer Zeichen einer Thrombose kann diese schon vorliegen.
Eine sorgfältige ärztliche Dokumentation ist auch in der Nachsorgephase zwingend, nicht zuletzt um bei Regressen nicht einer Beweisumkehr zu unterliegen. Zur Dokumentation sollten gehören:
Bewegungsausmaß/ Schwellungszustand/ Wundbeschreibung falls nicht normal/ Punktionen mit Menge und Beschaffenheit des Punktates/ Ausmaß der Schmerzen nach Angabe der Patienten und der Analgesie/ Laborkontrollen/ Physiotherapie.
Auch wenn der nachsorgende Arzt nicht der Operateur ist, bleibt er mitverantwortlich für das Behandlungsergebnis.

Differentialdiagnose Reizustand / Infekt:
Reizzustand Infekt
Frühes Auftreten der Symptome Auftreten/Verstärkung der
innerhalb der ersten 12 h nach dem Eingriff Beschwerden 12h – 5 d nach dem Eingriff
Normale Körpertemperatur Fieber (nicht obligat)
Keine/Geringe BSG/CRP Erhöhung Deutliche BSG / CRP Erhöhung
Leukozyten im Punktat < 25.000/ Leukozyten im Punktat < 35.000
  Stärkeres Krankheitsgefühl
  Verstärkter Nachtschmerz
(Literaturempfehlung: Diagnostik und arthroskopische Therapie von Gelenkinfekten, Gordian Stutz, St.Gallen in SFA – Arthroskopie Aktuell, Heft 18, www.sfa-stiftung.org)

*Korrespondenzadresse :
Dr. med. Dipl. Ing. Friedhelm Schmitz
Praxisklinik Orthopädie Franziskushospital
Sanatoriumstraße 10
52064 Aachen
schmitz@praxisklinikorthopaedie.de


CME – Fragebogen* zu:

Behandlungsfehler in der Kniegelenksarthroskopie – Aus Fehlern lernen

1. Welche Aussage zu postoperativen Gelenkinfektionen trifft zu?

A –
Im Falle eines postoperativen Gelenkinfektes liegt immer ein Behandlungsfehler vor.
B –
Eine spezifische Therapie muss nur bei Keimnachweis erfolgen.
C –
Infektionen nach Arthroskopie sind häufig und zeigen in der Mehrzahl der Fälle einen harmlosen Verlauf.
D –
Wiederholte vorangegangene Kortikosteroidinjektionen in das betreffende Gelenk erhöhen das postoperative Infektionsrisiko.
E – Das Infektionsrisiko wird von der Art des durchgeführten Eingriffs nicht beeinflusst.

 

2. Behandlungsfehler in der Kniegelenksarthroskopie...

 

A -
...treten ausschließlich bei der Durchführung der Operation auf.
B -
...liegen fast immer in einer falschen Indikationsstellung begründet.
C -
...können in den unterschiedlichsten Phasen der Therapie einschließlich der Basisdiagnostik und der Nachsorgephase gemacht werden.
D -
...führen in den meisten Fällen zu infektiösen Komplikationen.
E - ...sind oftmals nicht zu vermeiden.

 

3. Welche Aussage zur „diagnostischen Arthroskopie” trifft nicht zu?

 

A -
Die „diagnostische Arthroskopie” gehört bei unklaren Kniegelenksbeschwerden zur Basisdiagnostik.
B -
Eine „diagnostische Arthroskopie” sollte nur dann erfolgen, wenn mit Hilfe anderer klinischer, bildgebender u. a. technischer Verfahren keine ausreichend eindeutige Diagnose gestellt werden konnte.
C -
Bei einer „diagnostischen Arthroskopie” erhobene behandlungsbedürftige und zum klinischen Beschwerdebild passende Befunde sollten, wenn möglich, in gleicher Sitzung arthroskopisch behandelt werden.
D -
Die „rein diagnostische Arthroskopie” ist heute nur noch selten indiziert.
E - Eine nicht zwingend erforderliche „diagnostische Arthroskopie” setzt den Patienten unnötigerweise den Risiken eines operativen Eingriffs aus.

 

4. Welche Aussage zur Operationsvorbereitung einer Arthroskopie ist korrekt?

 

A -
Kleine Hautwunden in der Nähe des Operationsfeldes können stets vernachlässigt werden.
B -
Enthaarungen der betreffenden Region sollten vorab durch den Patienten selber zu Hause erfolgen.
C -
Die zu operierende Seite sollte mehrfach abgesichert und mit einem wasserunlöslichen Stift markiert werden.
D -
Bei voraussichtlich kurzdauernden Eingriffen kann auf eine Abpolsterung möglicher Druckstellen verzichtet werden.
E - Die Dokumentation der Operation gehört zu den Aufgaben des assistierenden Personals bzw. des Anästhesisten.

 

5. Welche der folgenden Komplikationen ist per se kein vermeidbarer Behandlungsfehler?

 

A -
Verbrennungen oder Verätzungen durch verwendete Geräte und/oder Materialien
B -
Seitenverwechslung
C -
Postoperative Infektion
D -
insuffiziente Operationsdurchführung
E - fehlende oder falsche Indikation zur Arthroskopie

 

6. Was muss bei der Dokumentation des Operationsberichts beachtet werden?

 

A -
Die Dokumentation muss anhand eines standardisierten Formulars erfolgen.
B -
Dem Bericht sollte stets eine Videosequenz der durchgeführten Arthroskopie beigefügt werden.
C -
Befunde der Narkoseuntersuchung, Zugänge etc. sind für den Op-Bericht entbehrlich.
D - Die Abschlussdiagnose kann zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. bei einer Kontrolluntersuchung) erfolgen.
E - Arthroskopisch erhobene Befunde und die dementsprechend durchgeführten operativen Maßnahmen müssen bildlich dokumentiert werden.

 

7. Welche Aussage zur präoperativen Aufklärung zur Arthroskopie ist falsch?

 

A -
Außer in Notfällen sollte die Aufklärung des Patienten spätestens am Tag vor dem Eingriff erfolgen.
B -
Der Patient sollte sowohl über allgemeine Operationsrisiken (einschließlich Infektionen sowie tiefer Beinvenenthrombose mit der Gefahr der Lungenembolie) als auch mögliche spezifische Risiken des geplanten Eingriffs informiert werden.
C - Die Aufklärung kann mit Hilfe eines Vordrucks durchgeführt werden, der um individuelle Angaben ergänzt und von Arzt und Patient unterschrieben wird.
D -
Fragen des Patienten zur postoperativen Phase und Therapie werden durch den nachbehandelnden Arzt geklärt und sind nicht Bestandteil der präoperativen Aufklärung.
E - Begleiterkrankungen des Patienten und daraus resultierende besondere Operationsrisiken müssen individuell dokumentiert werden.

 

8. Welche der folgenden diagnostischen Maßnahmen ist für die schnelle Differenzierung zwischen Infektion und nicht-infektiöser Reizung des Kniegelenks nicht hilfreich?

 

A -
Bestimmung von C-reaktivem Protein (CRP) im Serum
B -
Bakteriologische Untersuchung des Gelenkpunktates
C -
Leukozytenzahl im Gelenkpunktat
D - Krankheitsgefühl des Patienten
E - Zeitpunkt des Beschwerdeeintritts

 

9. Bei unkompliziertem Verlauf einer ambulanten Arthroskopie...

 

A -

...kann auf die postoperative Kontrolle der Op-Wunden verzichtet werden.

B -

...sollten ggf. angelegte Redon-Drainagen nicht länger als 24 Stunden belassen werden.

C -

...sind generell Nachblutungen zu erwarten.

D -

...ist das Thromboserisiko des operierten Patienten nicht erhöht.

E -

...kann der Patient nach kurzer Zeit auch ohne Begleitperson nach Hause entlassen werden.

 

10. Welche der Maßnahmen gehört nicht zur Basisdiagnostik vor einer Kniegelenksarthroskopie?

 

A -
Röntgenaufnahmen des Gelenks in zwei Ebenen
B -
Ausführliche klinische Untersuchung des entkleideten Patienten einschließlich der Nachbargelenke sowie des neurologischen Befundes und der Durchblutung
C - Ausführliche Anamneseerhebung durch den Arzt
D -
Funktionstests des betreffenden Gelenkes
E - Magnetresonanztomographie

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Die richtigen CME – Antworten zum Beitrag:

Morbus Dupuytren

1. Welches Symptom ist für den Morbus Dupuytren obligatorisch?
A –
Fingerbeugekontraktur
B –
Schmerzen
C –
Einschränkung des Faustschlusses
D –
Induration an der Greifseite der Hand
E – Hauteinziehungen in der Handfläche

 

2. Welche Koinzidenz zum M. Dupuytren wird u.a. diskutiert?

 

A -
Psoriasis
B -
Klinodaktylie
C -
Mykosen
D -
Epilepsie
E - Haarausfall

 

3. Welche beim M. Dupuytren veränderten anatomischen Strukturen führen nicht selten zu einer Tendovaginitis stenosans?

 

A -
Lig. natatorium
B -
Lig. retinaculare transversum
C -
Vertikalsepten
D -
Grayson-Band
E - Fasciculum transversum

 

4. Welche anatomische(n) Struktur(en) führt/führen zusätzlich zum Stadium III im Stadium IV nach Iselin zu einer Kontraktur im Endgelenk?

 

A -
Landsmeer’sche Bänder
B -
Pars terminalis des Streckapparates
C -
Ligamenta commissuralia
D -
Tractus medialis des Streckapparates
E - Ligamenta natatoria

 

5. Zu den ektopen Fibromatosen gehört/ gehören

 

A -
Dornwarzen
B -
Plantare Fibromatose
C -
Fibroostosen
D -
Neurofibrom des N. medianus
E - die fibröse Dysplasie

 

6. Mit welchen Spätfolgen ist bei der Radiotherapie des M. Dupuytren zu rechnen?

 

A -
aktinische Keratosen
B -
Melanome
C -
Abspreizbehinderung der Langfinger
D -
Uhrglasnägel
E - proliferative Sehnenscheidenentzündungen

 

7. Zu den erweiterten operativen Therapieoptionen bei der Operation der Dupuytren’schen Kontraktur zählen:

 

A - die Tenotomie der Sehne des M. flexor digitorum superficialis
B - die Durchtrennung der palmaren Kapsel des Endgelenkes
C - die Durchtrennung des schrägen Landsmeer’schen Bandes
D - die Tenotomie der tiefen Beugesehne
E - die plastische Verlängerung der Parsmedialis des Streckapparates

 

8. Zu den etablierten intraoperativen Verfahren zur Therapie des M. Dupuytren gehören:

 

A -
die partielle Fasziektomie
B -
die Behandlung mit dem Fixateur externe
C -
die Ballonelongation
D -
die Tenotomie der oberfl. Beugesehne
E - die Raffung des Retinaculum transversum

 

9. Zu den intra- und postoperativen Komplikationen des M. Dupuytren gehört/gehören:

 

A -
Kompression des N. ulnaris
B -
Nagelwachstumsstörungen
C -
Atrophie blanche der Haut
D -
Kälteempfindlichkeit
E - ektope Fibromatose

 

10. Welche Veränderung ist für das Stadium II nach Iselin typisch?

 

A - Beugekontraktur des Grundgelenkes
B - Beugekontraktur des Mittelgelenkes
C -
Kontraktur der Ligamenta natatoria
D -
Adduktionskontraktur der Langfinger
E - Abspreizhemmung des Daumenstrahles

 


Impressum

Kompakt AMSI
Herausgeber:
Dr. Willi Attmannspacher,
Euromed-Klinik Fürth
Dr. Emanuel Ingenhoven,
BVASK-Vorsitzender
Praxisklinik Neuss
Prof. Dr. Jörg Jerosch,
Johanna-Etienne-Krankenhaus
Neuss
Dr. Carsten Radas, St. Josef-Stift, Sendenhorst
Dr. Friedhelm Schmitz, 3. Vorsitzender BVASK
Praxisklinik Franziskushospital Aachen
Biermann Verlag GmbH
Otto-Hahn-Str. 7, D-50997 Köln,
tel.: (02236)376-0, fax: -999
Erscheinungsweise viermal jährlich
Redaktionsleiter:
Franz-Günter Runkel (ru)
Redaktion
Simone Kappler-Klinke, tel.: (02236)376-454
e-mail: kap@biermann.net
Redaktionsassistentin: Barbara Walter
tel.: (02236)376- 404,
Grafik und Layout:
Heike Dargel
Anzeigen:
Katrin Groos, tel.: (02236)376-504, fax: -505
e-mail: kg@biermann.net
Vertrieb: Astrid Asmus, tel.: (02236)376-202, fax: -203
Mit BVASK-Info des
Bundesverbands für ambulante Arthroskopie
Druck: Media Cologne Kommunikationsmedien GmbH, Hürth


1. Verhandlungsrunde zu einem Vertrag nach § 73c, SGB V bei der KBV

Am Freitag, den 02. Dezember 2005, fand in den Räumen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Berlin die erste Verhandlungsrunde zu einem Vertrag nach § 73c, SGB V für arthroskopische Operationen statt.
Operationen statt. Unter Mitwirkung des 1. Vorsitzenden der KBV, Herrn Dr. Andreas Köhler und Herrn Dr. Lothar Lieschke, Leiter des Dezernats 4, Versorgungsstruktur und veranlasste Leistung sowie den Drs. Emanuel Ingenhoven, Michael Kubosch und Friedhelm Schmitz aus dem BVASKVorstand wurden die Rahmenbedingungen für einen solchen Vertrag besprochen, der im ersten Vierteljahr 2006 entwickelt wird.

Bei der KBV in Berlin, von li. Schmitz, Kubosch, Köhler


Ziel der BVASK-Verhandlungsführung war hierbei die Festsetzung von Vergütung in Eurobeträgen für arthroskopische Leistungen unter Anwendung der BVASKQualitätssicherung mit dem Qualis®-System. Wie bereits angekündigt, werden nur Teilnehmer an der Qualitätssicherung an diesem Vertrag partizipieren können. Wir werden Sie hierüber zeitnah weiter unterrichten. Auf dem nächsten BVASK-Kongress am 26./27. Mai 2006 in München wird es hierzu eine aktuelle Stunde geben.


Einladung und ‚Call for Papers’

17. BVASK-Kongress und Hauptversammlung mit Wahlen zum Vorstand, München, Praterinsel, 26. und 27. Mai 2006
Kongress für ambulante Operateure in Klinik und Praxis
Arthroskopie und Osteotomie mit Präparatekursen und Workshops

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ganz herzlich möchte ich Sie zu unserem Jahreskongress 2006 einladen. Leider habe ich in der letzten Kompakt AMSI-Ausgabe versäumt, unser „Call for Papers” aufzuführen. Dies möchte ich hiermit nachholen. Das Thema der Jahrestagung 2006 lautet „Arthroskopie und Osteotomie”.
Zusätzlich werden wir uns mit organisatorischen, strukturellen und personellen Themen rund um das Ambulante Operieren beschäftigen. Dieses Angebot richtet sich auch und insbesondere an Kliniker, die seit 2005 Mitglied in unserem Verband werden können.
Der Vorstand lädt Sie alle herzlich zur Teilnahme an dieser Veranstaltung ein, die nicht nur Spitzenleistungen im Bereich des wissenschaftlichen Programms, sondern auch gesellschaftliche Höhepunkte bieten soll.
Wenn Sie ein Referat bei der Jahrestagung halten möchten, bitten wir um Zusendung einer Zusammenfassung Ihres Referates bis Ende Januar an folgende E-Mail Adresse: schmitz@praxisklinikorthopaedie.de
Für Ihre Familienmitglieder und Sie selbst bietet sich die Möglichkeit eines Kurzurlaubs in München, da der 25. Mai 2006 in den meisten Bundesländern ein Feiertag (Christi Himmelfahrt) ist.
Wir freuen uns, Sie in München begrüßen zu dürfen.
Für den Vorstand
Dr. med. E. Ingenhoven
1. Vorsitzender


BVASK-Jahreskongress 2005 – gelungene Umsetzung auch aus organisatorischer Sicht

Der 16. BVASK-Kongress stand unter besonderen Vorzeichen. Erstmalig wurden neben dem wissenschaftlichen und berufspolitischen Symposium auch Präparatekurse integriert. Zusätzlich wurden Hospitationsmöglichkeiten in ambulanten OPs angeboten.
Die hohe Qualität des durch den BVASKVorstand zusammengestellten Programms spiegelt sich auch in der Zertifizierung durch die Ärztekammer Hamburg wider, die den zweitägigen Kongress mit 18 Fortbildungspunkten anerkannt hat.


Unter der Überschrift „Kongress für ambulante Operateure in Klinik und Praxis“ richtete sich die Veranstaltung erstmals explizit auch an Kliniker. Die adäquate bundesweite Ansprache an ambulante Operateure in Krankenhäusern und Praxiskliniken stieß auf große Resonanz. So konnte die Teilnehmerzahl des Kongresses gegenüber den vergangenen Jahren mit mehr als 150 Teilnehmern und 25 Referenten mehr als verdoppelt werden. 66 % der Teilnehmer waren (noch) keine Verbandsmitglieder. Die Zielsetzung, mit dem Kongress eine breite Basis zu erreichen, konnte somit realisiert werden. Auch eine flächendeckende geographische Reichweite zeigte sich mit Teilnehmern aus 01662 Meißen bis 99102 Schellroda und sogar Anmeldungen aus Polen und England.
Wie gut auch die neuen Programmpunkte angenommen wurden, zeigt sich dadurch, dass mehr als 60% der vorangemeldeten Teilnehmer neben dem Symposium auch einen Präparatekurs belegen wollten. Aufgrund der naturgemäß begrenzten Workshopplätze war hier zur Teilnahme eine frühzeitige Anmeldung erforderlich.

Gut besucht: Die praktischen Präparatekurse auf dem 16. BVASK-Kongress fanden großen Anklang

Sehr guten Anklang fand auch die begleitende Industrieausstellung. In dem sehr schönen Ambiente des Designhotels Gastwerk, in dem die Tagung stattfand, musste die Zahl der Aussteller aus Platzgründen begrenzt werden. 28 führende Anbieter aus dem pharmazeutischen und medizintechnischen Bereich konnten angenommen werden und unterstützten den weiteren Wissenstransfer.
Dem überaus positiven Resümee des BVASK-Vorstands zum Jahreskongress 2005 schlossen sich auch die Kongressbesucher an. Die abschließende Befragung der Teilnehmer, Aussteller und Referenten ergab für die erfragten Parameter zur Organisation, zum Symposium und zu den Workshops Durchschnittsnoten (im Schulnotensystem) zwischen 1,6 und 2,4. Insgesamt wurden 128 Evaluationsbögen ausgefüllt. Als deutliches Qualitätsmerkmal muss hervorgehoben werden, dass die Referenten und Instruktoren mit einer Durchschnittsnote von 2,0 und 1,8 eine hervorragende Bewertung erhielten. In der Gesamtschau wurde der 16.BVASK-Kongress zu über 80% mit „gut” und „sehr gut” bewertet.
Auch für den 17. Jahreskongress, der am 26. und 27. Mai 2006 in München stattfindet, wird der BVASK an der sehr gelungenen Zusammensetzung aus praktischen Präparatekursen, aktuellem berufspolitischem Forum, abrechnungstechnischen Seminaren und wissenschaftlichem Symposium mit aktiver Diskussionsmöglichkeit festhalten.
Selbstverständlich werden auch die im Rahmen der diesjährigen Evaluation geäußerten Wünsche und Vorschläge beachtet. So wird z.B. der Abendveranstaltung am ersten Veranstaltungstag ein größerer Platz eingeräumt bei gleichzeitig günstigeren Konditionen.
So dürfen sich alle Operateure in Klinik und Praxis erneut nicht nur auf ein herausragendes Kongressprogramm, sondern auch auf einen gesellschaftlichen Höhepunkt freuen. Der gewählte Kongresstermin lädt die interessierten TeilnehmerInnen und Ihre Familien zu einem Kurzurlaub in den Münchener Frühling ein, da der 25. Mai in den meisten Bundesländern ein Feiertag (Christi Himmelfahrt) ist. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen.

17. BVASK-Kongress und Hauptversammlung
Kongress für ambulante Operateure in Klinik und Praxis. 26.-27. Mai 2006
Tagungsort: Aktionsforum Praterinsel
Schwerpunktthema: Arthroskopie und Osteotomie mit Präparatekursen und Workshops
Abstract-Anmeldung bis zum 15.01.2006 möglich
Weitere Informationen unter:
www.bvask.de

Ralf Schoppe
ProSympos GmbH


Hygienevorschriften beim ambulanten Operieren

AMBU KISS

Die strenge Beachtung der hygienischen Grundsätze bei operativen Engriffen, ob ambulant oder stationär, stellt die Hauptvoraussetzung für ein Qualitätsmanagement dar.
Durch den dreiseitigen Vertrag mit der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen bei ambulanten Operationen und bei sonstigen stationsersetzenden Leistungen zum 01.01.2004 nach § 115b Abs. 1 SGB V wurden die notwenigen Hygienemaßnahmen eindeutig definiert.
Grundlage dafür sind das zweite Gesetz zur Änderung des Medizinproduktgesetzes vom 29. Okt. 2001 (2.MPG-ÄndG), die Medizinprodukte- Betreiberverordnung (2.MPGÄndG - Artikel 11) und die neueren Empfehlungen des RKI.
Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 1.1.2001 obliegt dabei die Überwachung den Gesundheitsämtern.
Von ambulanten Operateuren sind u.a. folgende Paragraphen zu beachten:
§ 23 IfSG verpflichtet ambulante Operateure zur Infektionsstatistik, die fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift aufzuzeichnen und zu bewerten ist. Dabei ist es ausreichend, die häufigsten operativen Eingriffe auf postoperative Infektionen zu überwachen.
§ 36 IfSG verpflichtet in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionsprophylaxe festzulegen.
Nationales Referenzzentrum für Surveillance von nosokomialen Infektionen
1995 wurden in Abstimmung mit der Kommission Infektionsepidemiologie am Robert Koch-Institut (RKI) die Nationalen Referenzzentren (NRZ) zur Überwachung wichtiger Infektionserreger neu benannt und durch das Bundesministerium für Gesundheit berufen. Seit 1997 existiert das Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System (KISS). Das Ziel ist die Lieferung von Referenzdaten zur Orientierung für die teilnehmenden Krankenhäuser, die die Surveillance nach denselben Kriterien und Methoden durchführen.
Wegen der zunehmenden Anzahl ambulanter Operationen wurde dann im Oktober 2002 AMBU-KISS im Rahmen von KISS gestartet. Ziel ist es, eine Referenzdatenbank für postoperative Wundinfektionen in Einrichtungen für Ambulantes Operieren in Praxis und Klinik aufzubauen.
Teilnehmende Einrichtungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Durchführung von mindestens einer Indikatoroperation,
  • Durchführung von mindestens 30 dieser Indikatoroperationen pro Jahr,
  • Zustimmung der Einrichtungsleitung zur Teilnahme am Projekt,
  • vierteljährliche Übermittlung der Daten an das Projekt-Zentrum
  • Strikte Anwendung der CDC-Kriterien für die Diagnostik einer Wundinfektion und Weiterleitung dieser Kriterien an alle weiterbehandelnden Ärzte
  • konsequente Anwendung der Festlegungen des Erfassungsprotokolls und Bereitschaft zur Diskussion offener Fragen,
  • Teilnahme an Validierungsmaßnahmen Das NRZ sichert den beteiligten Einrichtungen zu,
  • sie bei der Erfassung zu beraten und fachlich zu unterstützen,
  • mit den Daten streng vertraulich umzugehen,
  • regelmäßig den beteiligten Einrichtungen die standardisierten Infektionsraten zuzusenden,
  • Hilfestellung bei der Umsetzung der Erfassungsergebnisse für das Qualitätsmanagement zu geben.
  • Teilnahmebestätigung nach einem Jahr Teilnahme an der Infektionserfassung und an Validierungsmaßnahmen.

Zunächst gab es als Indikator-Operationen nur arthroskopische Knieoperationen, Leistenhernien und Stripping von Venen. Diese wurden dann 2004 durch weitere Operationen wie Hoden-Operationen, lumbale Bandscheiben-Operationen und Mamma-OP (Exzisionen und Plastik) sowie Nasenseptum-OP ergänzt.
Alle Patienten, die sich einer dieser Operationen unterziehen, werden in die Erfassung aufgenommen. Die Patienten werden bis zum 30. postoperativen Tag beobachtet. Jede Wundinfektion, die in diesem Zeitraum auftritt, wird erfasst.
Grundlage für die Klassifikation einer Wundinfektion bilden die CDC-Kriterien zur Definition postoperativer Wundinfektionen. (www.cdc.gov/ncidod/hip/SSI/SSI_guideline.htm oder unter www.nrz-hygiene.de).
Die AMBU-KISS Teilnehmer erfassen die Anzahl der von ihnen durchgeführten Indikatoroperationen sowie die Anzahl der aufgetretenen postoperativen Wundinfektionen. Diese Daten werden kontinuierlich an das Projekt-Zentrum gemeldet.
Nur bei Patienten mit einer postoperativen Wundinfektion werden auf einem gesonderten Infektionserfassungsbogen Grunddaten erfasst wie Alter und Geschlecht, Art und Datum der Operation. Nur bei diesen Patienten werden zusätzlich eventuelle Risikofaktoren wie überdurchschnittlich lange OP-Dauer, hohe Wundkontaminationsklasse und hoher ASAScore erfasst (dieselben Faktoren dienen bei OP-KISS der Risikostratifizierung der Daten).
Der Infektionserfassungsbogen fragt Details der Wundinfektion wie Symptome und eine eventuelle Antibiotikatherapie ab, sowie Datum und Schwere der Infektion und einen eventuell in einem Abstrich mikrobiologisch nachgewiesenen Erreger.

Zusammenfassung:

Durch die Teilname am AMBU-KISS erfüllt man die Vorschriften über eine Infektionsstatistik nach § 23 IfSG, sie ist einfach und ohne großen Aufwand durchzuführen. Die postoperative Überwachung des Patienten erfolgt durch den Patientenbogen, der im Rahmen des Qualitätssicherung des BVASK ausgehändigt wird.
Der BVASK empfiehlt seinen Mitgliedern die Teilnahme an Ambu-KISS
Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.nrz-hygiene.de


AOK rät von Arthroskopie ab.

Skandal an bewusster oder fahrlässiger Fehlinformation

Die AOK Baden Württemberg versucht, ihre Versicherten negativ bezüglich der Durchführung arthroskopischer Operationen zu beeinflussen. So sandte uns BVASK-Mitglied Christian Ludwig Mitte November eine ‚Information der AOK’ zu, die eine seiner Patientinnen seitens ihrer Krankenkasse zugesandt bekommen hatte. Wir dokumentieren den Inhalt hier im Wortlaut:

Medizinische Informationen - exklusiv für Mitglieder

Sehr geehrte/r Frau/Herr XY,

das deutsche Gesundheitswesen ist eines der besten der Welt. Und Ihre AOK-Mitgliedschaft garantiert Ihnen umfassende medizinische Leistungen auf aktuellem Stand.
Aber: Es gibt auch viel Verunsicherung in der modernen Medizin.
So wurden jetzt erhebliche Zweifel am Sinn der Arthroskopie geweckt - bei dieser sehr häufigen Operation wird das Kniegelenk gespült und der Knorpel geraspelt. Eine aufsehenerregende Studie gab es dazu in den USA. Sie belegt, dass viele Eingriffe gar nicht notwendig sind.
Was also tun bei Knieproblemen? Was tun bei anderen belastenden Erkrankungen, wo man einfach mehr wissen möchte über Diagnosen, Therapien und neue Erkenntnisse?

Kein Problem für Sie als AOK-Mitglied: Am AOK-care-Telefon beantwortet ein medizinisches Experten-Team Ihre Fragen - täglich zum Ortstarif!
Das Faltblatt informiert Sie ausführlich über diesen Service, der nur AOK-Mitgliedern offen steht. Wir möchten natürlich, dass Sie gesund bleiben und diese wichtige Hilfe nicht nötig haben. Aber falls doch - dann können Sie sagen: „Wie gut, AOK-versichert zu sein!”

Ihre AOK - Die Gesundheitskasse

Diese skandalöse bewusste oder fahrlässige Fehlinformation wurde seitens des BVASK mit folgendem Brief beantwortet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Mitglied, Herr Christian Ludwig, leitete uns Ihre „Medizinischen Informationen exklusiv für AOK-Mitglieder” vom 07. November 2005 zu, indem Sie einem in Ihrer Krankenkasse Versicherten Zweifel am Sinn der Arthroskopie erläutern.
Offensichtlich beziehen Sie sich auf die einzige Studie, die diese Aussage tätigt, die Moseley Studie aus dem Jahr 2002. Demgegenüber stehen mehrere hundert Studien, die die Sinnhaftigkeit der arthroskopischen Operationen am Kniegelenk verifizieren.
Die Moseley-Studie ist aus vielen Gründen nicht haltbar. Genaueres entnehmen Sie bitte der beigefügten Stellungnahme des Bundesverbandes für ambulante Arthroskopie e. V. zur Moseley Studie aus dem Jahre 2002.
Im Endeffekt hat sich medizinisch die Erkenntnis durchgesetzt, dass Moseleys Ergebnisse national und international der Wahrheitsgehalt abgesprochen wird, da er undifferenziert Patienten mit verschiedenen Arthrosestadien unterschiedlicher Genese den in dieser Studie angewendeten Therapien zuführt und dann auch noch die Möglichkeiten der modernen Arthroskopie und sonstigen operativen Verfahren nicht ausschöpfte.
Die von Moseley getätigten Aussagen sind, obwohl vordergründig evidenzbasiert, als falsch einzustufen. Inzwischen gibt es mehrere Veröffentlichungen, die sich mit diesem Thema befassen. Moseley hat aber nicht nur medizinische, sondern auch statistische Fehler begangen. Im Weiteren dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass moderne Arthroskopie im Kniegelenk nicht die Aufgabe hat, „Knorpel zu raspeln“.
Aus oben genannten Gründen fordern wir Sie auf, umgehend diese Fehlinformation Ihren Mitgliedern nicht mehr zugänglich zu machen und den Absatz:
„So wurden jetzt erhebliche Zweifel am Sinn der Arthroskopie geweckt – bei dieser sehr häufigen Operation wird das Kniegelenk gespült und der Knorpel geraspelt. Eine aufsehenerregende Studie gab es dazu in den USA. Sie belegt, dass viele Eingriffe gar nicht notwendig sind.”
nicht mehr zu verwenden und sich auch weiterhin nicht in diesem Sinne schriftlich oder mündlich zu äußern.
Diese Fehlinformation belastet ganz erheblich das Arzt- /Patientenverhältnis und führt zu patientenschädigendem Fehlverhalten. Sollte Ihrerseits Gesprächsbedarf oder wissenschaftlicher Beratungsbedarf bestehen, so sind wir gerne bereit, dies zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Emanuel Ingenhoven
1. Vorsitzender

Die Reaktion seitens der AOK hierauf steht noch aus, wir werden weiter berichten.

Die Stellungnahme des Bundesverbandes für ambulante Arthroskopie e. V. zur Moseley-Studie aus dem Jahre 2002 finden Sie im Internet unter www.bvask.de, Aktuelles, „The 5.000 Dollar-Surgery nobody needs”.
Wir werden sie in der nächsten Kompakt AMSI-Ausgabe auch nochmals veröffentlichen.


Geschäftsstelle

Bundesverband für Ambulante Arthroskopie e.V.
c./o. Dr. E. Ingenhoven
Breite Str. 96
41460 Neuss
Tel.: 02131-153840
Fax: 02131-25412
Mail: mail@bvask.de
Web: www.bvask.de

Geschäftszeiten

Dienstag 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch 14.00-16.00 Uhr
Die Geschäftsstellenleitung hat Frau Agnes Koch.


Wir freuen uns, folgende Neumitglieder begrüßen zu können:

Dr. Johannes Scheufele, 64807 Dieburg
Dr. Wolfgang Willauschuss, 96103 Hallstadt

Der Vorstand


Impressum:

Herausgeber, Layout und V.i.S.d.P.:
Bundesverband für Ambulante Arthroskopie e.V.
41460 Neuss, Breite Str.96

Tel.: (02131) 153840, Fax: 25412
Redaktion dieser Ausgabe:
Dr. Emanuel Ingenhoven
Dr. Friedhelm Schmitz
Dr. Axel und A. Lorbach
Druck: Biermann Verlag