Editorial
Streiken?
Die unterhaltsamste Bundesministerin in den ersten Wochen
der großen Koalition war zweifelsohne Ulla Schmidt. Sie brachte es
fertig, frisch gestärkt durch ihre Wiederwahl, im Tagesrhythmus neue
Maßnahmen anzukündigen, um unser finanziell marodes Gesundheitssystem
zu reformieren. Wer aber gedacht hat, Ulla Schmidt würde sich an den
großen Wurf wagen und sich an eine grundsätzliche Reform der althergebrachten
und nicht bedarfsgerechten Strukturen und Verwaltungssysteme sowie
der Behebung der Einnahmeproblematik unseres Gesundheitssystems wagen,
der sah sich getäuscht. Die alten Gegner, nämlich vorwiegend die niedergelassenen
Ärzte und die Pharmaindustrie, waren der Amboss, auf den Frau Schmidts
Vorschlagshammer, angetrieben von immer neuen Horrormeldungen über
finanzielle Schieflagen im Gesundheitswesen, niederfuhr.
Gab es zunächst noch vereinzelt Kritik aus der Union an Frau Schmidts
Vorstößen, so wird in den heutigen Tagen zunehmend klar, dass bereits
in den Koalitionsvereinbarungen Einigkeit über Teilbereiche von „Frau
Ministerins Ankündigungen erzielt worden waren.
So herrscht laut Ulla Schmidt Konsens darüber, dass das Verzeichnis
für ambulante ärztliche Leistungen zwischen gesetzlicher und privater
Krankenversicherung vereinheitlicht werden soll, dass Differenzieren
beispielsweise nach Qualitätskriterien oder besonderem Aufwand in
der GKV und der PKV zulässig sein sollen und dass Vergütungssysteme
nicht dazu führen dürfen, dass Behandlungsqualität und Zugang zu Leistungen
in Abhängigkeit vom gewählten Versicherungsschutz variieren.
Unter diesem Aspekt liest sich der Koalitionsvertrag schon anders,
als er zunächst klingt. Hier heißt es: „Ein fairer Wettbewerb zwischen
privater Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkassen muss auf
den Erhalt eines pluralen Systems der Kassenvielfalt zielen. Die freie
Arzt- und Kassenwahl bleibt erhalten. Wir werden das ärztliche Vergütungssystem
fortentwickeln und vereinfachen um eine qualitativ hochwertige Versorgung
aller Patienten in der GKV auch in Zukunft zu gewährleisten. Ziel
muss es sein, ein Vergütungssystem zu schaffen, das Transparenz schafft
und in dem die heutige Systematik gestärkt durch Pauschalvergütungen
kombiniert mit Einzelvergütungsmöglichkeiten für spezielle Regelungen
ersetzt wird. Die komplexen Regelungen bei Einführung eines neuen
Vergütungssystems müssen unter Berücksichtigung von Morbiditätskriterien
vereinfacht und in professionellen Verfahren erarbeitet werden.
Das Problem mit unserer Gesundheitsministerin ist nun aber, dass sie
diese Sätze, die man ja zunächst einmal relativ vorbehaltlos unterschreiben
könnte, in ihrem Sinne uminterpretiert: Wo Transparenz steht, interpretiert
sie Vereinheitlichung. Wo Pauschalvergütung steht, interpretiert sie
pauschale Abwertung. Wo freie Arzt- und Kassenwahl steht, interpretiert
sie Bürgerversicherung. Wo fairer Wettbewerb steht, interpretiert
sie Dirigismus.
Sie brachte es doch tatsächlich fertig, in einer WDR-Talkshow das
Bonmot los zu werden: „Wir setzen den Preis und die Qualität fest,
und dann wollen wir Wettbewerb. Die Frage ist, welchen Wettbewerb
meint sie? Hier bliebe dann noch der Wettbewerb um die Geschwindigkeit
der Leistungserbringung.
Frau Ministerin will nicht verstehen, dass Wettbewerb um Qualität,
wie wir alle ihn wollen, nur entsteht, wenn der Dirigismus durch die
öffentliche Hand nicht dazu führt, der einzelnen Ärztin bzw. dem einzelnen
Arzt die Arbeit zu verleiden. Sie will nicht verstehen, dass der Staat
idealerweise hierzu nur die Rahmenbedingungen festzulegen hat, wie
z. B. prinzipielle Qualitätsanforderungen, Strukturqualitätsparameter,
ethische und berufsrechtliche Regelungen. Ihr Denken ist, ich habe
es an dieser Stelle vor einiger Zeit schon einmal ausgeführt, dahingehend
ausgerichtet, dass abhängige, sprich: angestellte Ärzte, bessere Medizin
betreiben – und natürlich auch einfacher zu manipulieren sind – als
selbstständige. Sie ist, ihre Äußerungen lassen nur diesen Schluss
zu, der Meinung, dass der Bäcker in einer Kolchose die besseren Brötchen
backt als der freiberufliche Bäckermeister um die Ecke.
Die zunehmende Sozialisierung des ohnehin schon überreglementierten
Gesundheitswesen ist ihr Ziel. Dieses Ziel verfolgt sie unbeirrt.
Die Aushungerung des KV-Systems, der niedergelassenen Ärztinnen und
Ärzte, ist hierbei ihr - nicht ausgesprochenes - aber offensichtliches
erstes Ziel.
Sie geht dabei immer wieder unheilige Allianzen ein. So findet sie
bei der staatlicherseits zu erstellenden Entwicklung eines Honorarsystems,
welches auch die PKV betrifft, natürlich Beifall bei den entsprechenden
privaten Versicherungen, die sich hierüber eine Ausgabenreduktion
versprechen. Mit der Herabsetzung der Steigerungsmöglichkeiten für
beihilfeberechtigte Privatpatienten findet sie Beifall bei den Ländern,
welche die Beihilfestellen unterhalten. Für ihr Ziel, die Zahl der
Kassenärzte zu reduzieren, findet sie Beifall bei den gesetzlichen
Krankenkassen.
Selbst wenn die Union in den Koalitionsverhandlungen vorwiegend die
Transparenz und Gerechtigkeit neuer Vergütungssysteme im Kopf gehabt
haben sollte, so steht – in Anbetracht von Frau Schmidts Denke – zu
befürchten, dass sie, dem Zwang der Unterfinanzierung des gesetzlichen
Krankenversicherungssystems folgend, bei einer Angleichung der Systeme
eine Reduktion der PKV-Gebührensätze und nicht eine Anhebung der GKV-Honorare
im Kopf hat.
Sie möchte ein unabhängiges Institut damit beauftragen, die Vergütungssätze
ärztlicher Leistungen festzulegen. Sollte dieses Institut es wagen,
betriebswirtschaftliche Aspekte bei der Berechnung der Vergütung unserer
Leistungen zu berücksichtigen, würde man aufgrund von Modellrechnungen
sehr schnell dahinter kommen, dass ein Mehrbedarf von mehreren Milliarden
Euro pro Jahr für die ärztlichen Leistungen notwendig wird (nimmt
man den neuen EBM und unterstellt einen Punktwert von 5,11 Cent, wären
es ca. 7 Mrd. Euro). Das Geld ist nicht vorhanden, und ich sehe nicht,
wo es herkommen könnte, sollte es nicht zu einer grundsätzlichen Reform
auf der Einnahmenseite der GKV kommen (Achtung, Falle für private
Krankenversicherungen: Frau Schmidt schielt schon auf die 80 Mrd.
Euro an angesparten Altersrückstellungen der PKV-Versicherten und
nach dem erklärten Willen von Frau Schmidt sollen auch diese solidarisch
in den Strukturausgleich einzahlen!).
In diesem Gesamtkonsens, gestärkt durch ihre Wiederwahl als Ministerin,
jetzt in einer großen Koalition, sitzt Frau Schmidt jegliche Anfeindungen
und auch die vereinzelten Streiks der Ärzte im niedergelassenen Bereich
und in den Krankenhäusern locker aus. Kann sie sich doch immer auf
das Argument zurückziehen, dass die Vergütungsproblematik hausgemacht
(sprich: durch die gemeinsame Selbstverwaltung erstellt) sei.
Zusammen mit den immer systemkonform urteilenden Sozialgerichten und
der Notwendigkeit, die GOÄ bei nicht gesetzlich Versicherten auch
anwenden zu müssen, ergibt sich ein Korsett, aus dem der einzelne
Arzt und die einzelne Ärztin an keiner Stelle heraus kann, will er/sie
nicht ihre Zulassung oder Approbation aufs Spiel setzen.
Als ersten Schritt in diese Richtung will Ulla Schmidt die Behandlung
von Beihilfeberechtigten und ‚Standardtarif-Versicherten’ zum 1,7fachen
GOÄ-Satz zwangsweise verordnen. Geplant ist diese Verordnung mit Wirkung
ab dem 1.4. oder spätestens ab dem 1.7.2006. Die privatärztlichen
Verrechnungsstellen rechnen mit einem Umsatzverlust von 25% durch
diese Maßnahme. Das bedeutet, dass im Schnitt in jeder Praxis ein
Viertel des Privatumsatzes per Ordre de Mufti entzogen wird. Bei der
heute in jeder Praxis üblichen Quersubventionierung der Behandlung
von Kassenpatienten durch Gewinne, die durch die Behandlung von Privatpatienten
erzielt werden und vor dem Hintergrund immer weiter fallender Punktwerte
im GKV-Bereich eine dramatische Situation.
So sind Szenarien erkennbar, dass trotz voller Praxen Ärzte insolvent
werden, da sich ein Großteil ihrer Leistung betriebswirtschaftlich
nicht mehr rechnet. Allein im Umfeld unseres Vorstandsmitgliedes Dr.
Ulrich Gebhard in Sachsen gibt es vier chirurgische Praxen, gegen
die schon jetzt ein Insolvenzverfahren läuft. Und genau das ist das
Kalkül von Frau Ministerin Schmidt und durchaus auch unseren Vertretern
in den KVen bekannt. Die KV Nordrhein rechnet über den Zeitraum von
sechs Jahren mit einer Insolvenz bei mindesten 20 % aller Praxen.
Es gibt aber auch positive Meldungen.
Zunächst zurück zur Koalitionsvereinbarung: Für den ambulant operativen
Bereich interessant ist ein Passus, dass Konsens darüber bestand,
fachärztliche Leistungen, die sowohl von niedergelassenen Ärzten als
auch von Krankenhäusern angeboten werden, vergleichbar zu vergüten.
Da jeder ambulante Operateur bezüglich der Wirtschaftlichkeit seines
Betriebes locker mit jedem Krankenhaus mithalten kann, liegt hierin
naturgemäß – falls diese Absichtserklärung auch umgesetzt wird - eine
große Chance für uns und das ambulante Operieren.
Positiv ist ferner, dass der BVASK zurzeit mit der KBV zusammen einen
Vertrag nach § 73c SGB V entwickelt, in dem feste Vergütungssätze
für arthroskopische qualitätsgesicherte Leistungen Eingang finden
werden (s. Kasten).
Als positiv bleibt auch zu vermelden, dass der EBM 2000 Plus sich
für die Arthroskopeure nicht negativ ausgewirkt hat.
Vor diesem Hintergrund: schlechte Gesamtsituation und drohende weitere
Restriktionen für niedergelassene Ärzte - aber gemäßigt optimistische
Lage der Nischenanbieter für das ambulante Operieren und die Arthroskopie
- stellt sich die Frage, ob man sich an den Streikaufrufen von BAO
und BNC etc. beteiligen soll.
Solidarität versus individueller fachgruppenspezifischer
Überlebenskampf
Wir im Vorstand des BVASK möchten deswegen Ihre Meinung
erfahren. Sollen sich die Arthroskopeure an Streikmaßnahmen beteiligen?
Wenn ja in welcher Form und in welchem Ausmaß der Solidarisierung?
Gehen wir mit allen niedergelassenen Ärzten auf die Straße oder wehren
wir uns erst, wenn es unserer Fachgruppe an den Kragen geht? Streiken
wir für Hausarzt- oder nur für Facharztinteressen?
Müssen wir nicht berücksichtigen, dass im BVASK durchaus unterschiedliche
Praxisstrukturen organisiert sind? Es gibt bei uns den Gelegenheits-
genauso wie den Fulltimeoperateur. Für den Gelegenheitsoperateur ist
es vielleicht einfacher, den ein oder anderen Eingriff aus „Streikgründen“
ausfallen zu lassen, er kompensiert den Einkommensverlust gegebenenfalls
durch seine konservative Tätigkeit. Bei Fulltimeoperateuren stellt
sich die Lage durchaus anders dar, da die hohen Strukturkosten dazu
führen, dass er, wenn er nur wenige OP-Tage im Quartal ausfallen lässt,
schon die Rentabilitätsgrenze unterschreitet. Zudem ist eine Ablehnung
der Durchführung von Operationen bei Kassenpatienten, welche in der
selben Praxis z.B. an privat Versicherten erbracht werden und Gegenstand
des GKV-Leistungskatalogs sind, berufsrechtlich nicht gestattet.
Wäre es vor dem Hintergrund der gegebenenfalls in Zukunft auf uns
zukommenden weiteren Gewinnrückgänge in den Praxen nicht besser, zu
überlegen, wie Rücklagen gebildet werden können?
Wäre es nicht unklug, z.B. bei bestehender Bankaufsicht, auf Einkommen
zu verzichten, nur um dem Solidaritätsgedanken Rechnung zu tragen?
Andererseits ist es bei Übererfüllung von Budgets und sowieso nicht
mehr rentablem Praxisbetrieb unproblematisch, den ein oder anderen
Arbeitstag ausfallen zu lassen. Aber wie effektiv ist eine solche
‚Streikmaßname’?
Fehlt es der Gesamtärzteschaft nur an charismatischer Führung und
an institutionellen Möglichkeiten einen wirkungsvollen Protest zu
organisieren oder geht es uns noch nicht schlecht genug?
Schließlich: Soll sich der Vorstand des BVASK weiter mit klassischer
Berufspolitik und dem Erreichen von maximalen Verbesserungen für sein
Klientel im bestehenden System bemühen oder sollen wir den Aufstand
organisieren?
Bitte schreiben Sie uns hierzu Ihre Meinung: an die Geschäftsstelle
des BVASK e.V., Breite Str. 96, 41460 Neuss oder schicken Sie uns
eine Mail: mail@bvask.de
Ihr
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Ruptur der Rotatorenmanschette
Arthroskopische Reparatur
KUMAMOTO (MedCon) – Selbst massive Läsionen der
Rotatorenmanschette können vermutlich ebenso gut ausschließlich arthroskopisch
wie offen repariert werden. Darauf deuten Ergebnisse einer in Arthroscopy
vorgestellten Fall-Kontroll- Studie hin, in der je 50 Patienten mit
kompletten Rupturen der Rotatorenmanschette unterschiedlichen Ausmaßes
mit den beiden Verfahren operiert wurden. Insgesamt handelte es sich
dabei um sieben kleine, 63 mittelgroße, 17 große sowie 13 massive
Rupturen; die Läsionsgrößen waren – wie auch das Alter, Geschlecht,
Traumainzidenz, Symptomdauer sowie präoperativer Schulterbefund –
in beiden Gruppen vergleichbar.
Sowohl bei arthroskopischer als auch offener Vorgehensweise verbesserten
sich die verwendeten Schulter-Scores der University of California
at Los Angeles (UCLA) sowie der Japanese Orthopaedic Association (JOA)
nach dem Eingriff, wobei die postoperativen Befunde bei großen bis
massiven Läsionen in beiden Gruppen signifikant schlechter ausfielen.
Dies stand jedoch nicht mit dem eingesetzten Op-Verfahren in Zusammenhang.
Insgesamt ließ sich bei kleinen bis mittleren Rissen der Rotatorenmanschette
in 97 (arthroskopisch), bzw. 94,6 Prozent der Fälle (offen) ein zufriedenstellendes
Resultat erzielen; die entsprechenden Raten bei großen bis massiven
Läsionen lagen bei 82,4 sowie 76,9 Prozent. (kap) .
Autoren: Junji Ide et al.
Korrespondenz: Department of Orthopaedic
Surgery, Kumamoto University Hospital,
Kumamoto,
Japan;
ide@kaiju.medic.kumamoto-u.ac.jp
Studie: A Comparison of Arthroscopic and
Open Rotator Cuff Repair
Quelle: Arthroscopy: The Journal of Arthroscopic
& Related Surgery 2005; 21(9):
1090-1098
Web: www.elsevier.com
Rekonstruktion des vorderen
Kreuzbands
Vierfach-Hamstring mit moderner Fixierung am stabilsten
GLENVIEW (MedCon) – Rekonstruktionen des vorderen
Kreuzbandes mittels Vierfach- Hamstring-Transplantat (4HS) können
– in Abhängigkeit von der verwendeten Fixierung – deutlich höhere
Stabilitätsraten bieten als mittels Einsatz eines Patella-Transplantates
(bone patellar tendon bone, BPTB) zu erreichen ist. Dies geht aus
einer in der Fachzeitschrift Arthrosopy veröffentlichten Metaanalyse
hervor, in die Ergebnisse aus insgesamt 32 Studien (davon 24 Untersuchungen
zu Vierfach-Hamstring und acht zu Doppel-Hamstring-Autotransplantaten
sowie 32 Studien zu BPTB) einflossen. Alle berücksichtigten Studien
umfassten ein postoperatives Follow-up von mindestens 24 Monaten,
eine stratifizierte Auswertung der Arthrometrie-Befunde sowie eine
arthrometrische Austestung mit einer Zugkraft von mindestens 30 Pfund.
Anhand des verwendeten Fixierungsverfahrens wurden diese Studien in
Untergruppen eingeteilt und die jeweils erreichte Stabilität nach
der IKDC (International Knee Documentation Committee)-Klassifikation
bewertet, laut der eine Seitendifferenz im instrumentellen Lachman-Test
von < 2 mm als normale Stabilität, eine Seitendifferenz von > 5 mm
als abnormale Stabilität gilt. Behandlungsreihen, bei denen in mehr
als 80 Prozent der Fälle eine normale Stabilität und in höchstens
drei Prozent eine abnormale Stabilität resultierte, wurden als hochstabile
Verfahren angesehen.
Die Rate einer normalen Stabilität betrug bei Verwendung von 4HS-Transplantaten
insgesamt 77 Prozent, dagegen nur 66 Prozent bei BPTB (bei Verwendung
eines BPTB mit zwei Interferenzschrauben: 70 Prozent). Die besten
Raten (80 Prozent normale Stabilität; 1,7 Prozent abnormale Stabilität)
wurde in der Untergruppe mit Vierfach- Hamstring-Sehne plus Endo-Button
mit tibialer Fixation der zweiten Generation gesehen: Bei 84 Prozent
dieser Behandlungsreihen konnte so eine hohe Stabilität erreicht werden,
dies war im Gegensatz dazu nur bei 33 Prozent aller anderen Studien
insgesamt der Fall. (kap)
Autoren: Chadwick C. Prodromos et al.
Korrespondenz: Illinois Sports Medicine & Orthopaedic
Centers, 1720 N. Milwaukee, Glenview,
IL 60025, U.S.A.; research@ismoc.net
Studie: A Meta-Analysis of Stability After Anterior
Cruciate Ligament Reconstruction as a
Function of Hamstring Versus Patellar Tendon
Graft and Fixation Type
Quelle: Arthroscopy 2005; 21(10):1202e1-
1202e9
Web: www.elsevier.com
Intraartikuläre Analgesie nach
Kniegelenksarthroskopie
Neostigmin und Clonidin wirken lang und gut
EDIRNE (MedCon) – Bei der intraartikulären Analgesie
nach arthroskopischen Eingriffen am Knie scheinen Neostigmin oder
Clonidin anderen Substanzen hinsichtlich Ausmaß und Dauer der Anlagesie
überlegen zu sein. Dies fanden Mediziner der Trakya Universität bei
einem Vergleich fünf verschiedener Schmerzmittel heraus.
In der randomisierten placebokontrollierten Doppelblindstudie von
A. Alagol und Kollegen wurde 150 Patienten nach einem arthroskopischen
Eingriff am Knie intraartikulär entweder Neostigmin (500 µg), Morphin
(2 mg), Tenoxicam (20 mg), Clonidin (1 µg/kg), Bupivacain (100 mg)
oder Kochsalzlösung (20 ml) verabreicht. Die analgetische Wirkung
wurde zu verschiedenen Zeitpunkten anhand visueller Analogskalen sowie
des Schmerzmittelbedarfes der Patienten abgeschätzt.
Im Vergleich zu Placebo fand sich in allen Verumgruppen eine signifikante
Analgesie. Die schmerzlindernde Wirkung von Neostigmin und Clonidin
hielt signifikant länger an als bei den anderen Substanzen und war
zudem (gemeinsam mit Tenoxicam) mit dem niedrigsten Bedarf an zusätzlichen
Schmerzmitteln verbunden. Zwei Stunden postoperativ zeigten sich bei
den Patienten in der Bupivacain- Gruppe median signifikant höhere
Schmerz-Scores als bei Gabe von Neostigmin oder Clonidin. Die Nebenwirkungsprofile
der sechs Gruppen (einschließlich Placebo) unterschieden sich nicht
signifikant. (kap) .
Autoren: A. Alagol et al.
Korrespondenz: O. U. Calpur, Department of Orthopaedics
and Traumatology, Trakya University,
Turkey; oucalpur@hotmail.com
Studie: Intraarticular analgesia after arthroscopic
knee surgery: comparison of neostigmine,
clonidine, tenoxicam, morphine & bupivacaine
Quelle: Knee Surgery, Sports Traumatology, Arthroscopy
2005; 13(8): 658-663
Web: www.springerlink.com
Arthroskopie der instabilen
Schulter
Resultate oft ermutigend
SAN DIEGO (MedCon) – Wissenschaftlern des Naval
Medical Center in San Diego zufolge kann eine posteriore Instabilität
des Schultergelenkes in vielen Fällen mit Hilfe eines arthroskopischen
Eingriffs effektiv behandelt werden. Insbesondere bei nicht voroperierten
Patienten mit unidirektionaler (nicht-willkürlicher) Instabilität
ließen sich arthroskopisch gute Ergebnisse erzielen, schreiben Matthew
T. Provencher et al. im American Journal of Sports Medicine.
Insgesamt unterzogen sich 33 Patienten zwischen 19 und 34 Jahren einer
Arthroskopie des Schultergelenkes einschließlich Stabilisierung durch
(im Mittel drei) Fadenanker, Rekonstruktion von Kapsel und Labrum
(mit durchschnittlich 5,3 Nähten) oder beiden Methoden. 22 bis 60
Monate nach dem Eingriff wurden die Patienten erneut untersucht.
Zum Follow up-Zeitpunkt fand sich bei sieben Patienten ein unbefriedigendes
Ergebnis: Bei vier davon lag eine rezidivierende Instabilität vor,
drei Patienten litten an Schmerzen. Durchschnittlich ergaben sich
Scores der American Shoulder and Elbow Surgeons (ASES)-Rating Scale
von 94,6, der Subjective Patient Shoulder Evaluation von 20,0, des
Western Ontario Shoulder Instability Index (WOSI) von 389,4 (= 81,5
des Normalbefundes) sowie der Single Assessment Numeric Evaluation
(SANE) von 87,5.
Die Befunde von voroperierten Patienten sowie jenen mit willkürlicher
Instabilität der Schulter fielen signifikant schlechter aus. (kap)
.
Autoren: Matthew T. Provencher et al.
Korrespondenz: Naval Medical Center San
Diego, Department of Orthopaedic Surgery;
mtprovencher@nmcsd.med.navy.mil
Studie: Arthroscopic Treatment of Posterior
Shoulder Instability Results in 33 Patients
Quelle: The American Journal of Sports Medicine
33(10):1463-1471 (2005)
Web: ajs.sagepub.com
Saugdrainage bei arthroskopischen
Operationen des Knies
Nicht immer notwendig
IZMIR (MedCon) – Einer aktuellen Studie der Universität
Izmir zufolge bringt die Anlage einer geschlossenen Saugdrainage bei
einer Reihe von arthroskopischen Eingriffen am Kniegelenk keine Vorteile
mit sich. Wie Hasan Tatari und Kollegen berichten, erwies sich eine
solche Drainage bei partieller Meniskusresektion, bei Knorpelshaving
sowie bei limitierten Synovia- und Plicaresektionen als verzichtbar.
190 Patienten, die sich verschiedenen arthrokopischen Eingriffen am
Knie unterzogen, wurden je zur Hälfte mit oder ohne Saugdrainage behandelt.
Die per Hemovac-System aufgefangene Flüssigkeitsmenge war demnach
in erster Linie vom Operationstyp abhängig. So fiel bei partieller
Meniskektomie signifikant weniger Flüssigkeit an als bei subtotaler
Meniskektomie; ebenso führte eine Bohrung der Gelenkoberfläche zu
einem Mehr an Wundflüssigkeit. Eine kürzere Operationsdauer sowie
Verwendung einer Infusionspumpe resultierten in geringeren Flüssigkeitsmengen
im Hemovac-System. Bei keinem Patienten war zum Follow-up-Zeitpunkt
ein Erguss nachweisbar. (kap) .
Autoren: Hasan Tatari et al.
Korrespondenz: Department of Orthopaedics
and Traumatology, Dokuz Eylül University,
Izmir, Turkey; hasan.tatari@deu.edu.tr
Studie: Report of experience in 190 patients
with the use of closed suction drainage in arthroscopic
knee procedures
Quelle: Knee Surgery, Sports Traumatology,
Arthroscopy 2005; 13(6): 458-663
Web: www.springerlink.com
Rekonstruktion des vorderen
Kreuzbandes bei Patienten über 40 Jahre
Allotransplantate sind nicht zwingend geeigneter
JACKSON (MedCon) – Anders als von einer Arbeitsgruppe
des Mississippi Sports Medicine and Orthopaedic Center vermutet, scheint
die Verwendung von Patellarsehnen (BPTB)-Allotransplantaten bei der
Rekonstruktion des vorderen Kreuzbandes bei Patienten über 40 Jahre
nicht nur mit Vorteilen behaftet zu sein.
Zwar war in einer Kohortenstudie mit insgesamt 63 Patienten die Verwendung
eines BPTB-Allotransplantates verglichen mit dem Autotransplantat
mit einer rascheren Wiederaufnahme sportlicher Aktivitäten assoziiert;
dies ging jedoch mit einer schlechteren Stabilität und einer höheren
Fehlerquote einher. Aufgrund dieser Resultate stellten sie ihren Patienten
daher beide Therapieoptionen vor, resümieren Gene Barrett und Kollegen
im American Journal of Sports Medicine.
Alle an der Studie teilnehmenden Patienten – 38 Personen in der Allotransplantatsowie
25 in der Autotransplantatgruppe – wurden für mindestens zwei Jahre
nach der Kreuzbandrekonstruktion nachbeobachtet.
Die Bewertung des jeweiligen Behandlungsergebnisses erfolgte anhand
objektiver Parameter wie den Tegner- sowie Lysholm- Scores (vor der
Verletzung und postoperativ), dem Bewegungsgrad, Seitendifferenzen
des Beinumfangs, den Ergebnisse der Austestung mittels KT-1000-Arthrometer,
sowie dem klinischen Befund (Lachman und Pivot- Tests) plus einer
subjektiven Einschätzung auf einer visuellen Analogskala.
In beiden Therapiegruppen wurden nach dem Eingriff die präoperativen
Tegner- Scores wieder erreicht; auch die Ergebnisse der visuellen
Analogskala und des Bewegungsgrades fielen in beiden Gruppen ähnlich
aus.
Die arthrometrische Untersuchung ergab für Patienten mit Allograft-Rekonstruktion
eine durchschnittliche maximale Differenz von 1,46 mm, dem standen
(nicht signifikant) geringere 0,1 mm bei Einsatz eines Autotransplantates
gegenüber. Bei drei Patienten in der Allotransplantat-, jedoch keinem
in der Autotransplantat-Gruppe lag eine Differenz von mehr als 5 mm
vor; bei einem Patienten der Allotransplantat-Gruppe konstatierten
die Autoren ein klinisches Therapieversagen.
57 Prozent der Patienten mit Allo-, jedoch nur 25 Prozent jener mit
Auto-BPTB-Transplantat konnten bereits innerhalb von sechs Monaten
nach der Kreuzbandrekonstruktion wieder sportlich aktiv werden; die
entsprechenden Raten bei der Enduntersuchung betrugen 71 respektive
43 Prozent. (kap) .
Autoren: Gene Barrett et al.
Korrespondenz: Mississippi Sports Medicine
and Orthopaedic Center,1325 East Fortification
Street, Jackson, MS 39236-6870; gbarrett@msmoc.com
Studie: Anterior Cruciate Ligament Reconstruction
in Patients Older Than 40 Years
Allograft Versus Autograft Patellar Tendon
Quelle: The American Journal of Sports Medicine
2005; 33(10):1505-1512
Web: ajs.sagepub.com
Volumen der Oberschenkelmuskulatur
nach partieller Menikusresektion
Unspezifische Atrophie des Quadrizeps
NAGOYA (MedCon) – Eine Atrophie der Oberschenkelmuskulatur,
wie sie bei Patienten mit Meniskusläsionen und arthroskopischer partieller
Meniskusresektion gefunden wird, betrifft einer japanischen Untersuchung
zufolge in erster Linie den M. quadriceps femoris.
Hinsichtlich der Hamstring oder Adduktoren- Muskelgruppe fand sich
in der aktuellen Studie dagegen keine Seitendifferenz zwischen operiertem
und nicht-operierten Oberschenkel, berichten Hiroshi Akima und Takemitsu
Furukawa von der Nagoya Universität im Fachjournal Knee Surgery, Sports
Traumatology, Arthroscopy.
In einer Studie mit insgesamt 32 Patienten (17 Männer und 15 Frauen)
mit arthroskopisch behandelten Meniskusläsionen überprüften die Wissenschaftler
das Volumen der Quadriceps femoris-, Hamstring- sowie Adduktoren-Muskelgruppen
der Oberschenkel beider Seiten per Magnetresonanztomographie.
Verglichen mit dem nicht-operierten Bein ermittelten sie dabei ein
signifikant niedrigeres Quadrizeps-Volumen auf der operierten Seite,
für die Hamstring- und Adduktoren- Gruppe ließ sich eine solche Volumenabnahme
des operierten Schenkels dagegen nicht nachweisen.
Die bestehende Seitendifferenz der Quadrizepsmuskulatur spiegelte
sich auch in einem signifikant niedrigeren Volumen der Einzelmuskeln
– also des M. rectus femoris, M. vastus lateralis, M. vastus intermedius
und des M. vastus medialis – auf der Seite der Läsion und der arthroskopischen
Meniskektomie wider. Auch wenn die relative Volumenminderung des M.
vastus medialis signifikant stärker ausfiel als die des M. rectus
femoris, konnten die Wissenschaftler kein spezifisches Atrophiemuster
dieser vier Quadrizeps- Muskeln ausmachen. (kap) .
Autoren: Hiroshi Akima et al.
Korrespondenz: Research Center of Health,
Physical Fitness and Sports, Nagoya University,
1 Furo, Chikusa, Nagoya, Aichi 464-860; Japan;
akima@htc.nagoya-u.ac.jp
Studie: Atrophy of thigh muscles after meniscal
lesions and arthroscopic partial menisectomy
Quelle: Knee Surgery, Sports Traumatology,
Arthroscopy 2005; 13(8): 632-637
Web: www.springerlink.com
Meniscus Arrow 1. und 2.
Generation
Ähnlicher Verlauf
TURKU (MedCon) – Wie aus Ergebnissen einer finnischen
Arbeitsgruppe hervorgeht, fallen die Behandlungsergebnisse bei einer
Fixierung von Henkelkorbrissen des Meniskus mittels Meniscus Arrow
der zweiten Generation ähnlich aus wie bei Verwendung der ersten Generation
des Implantats.
Ebenso können – trotz einer kürzeren Degradierungsdauer des moderneren
Meniscus Arrow – offenbar ähnliche Komplikationen auftreten, berichtet
eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Janne Sarimo in der Fachzeitschrift
Knee Surgery, Sports Traumatology, Arthroscopy. In ihrer Studie werteten
die Wissenschaftler die Ergebnisse von 20 Patienten mit Henkelkorb-Rissen
des Meniskus aus, die unter Verwendung eines Meniscus Arrow der zweiten
Generation behandelt worden waren. Die durchschnittliche Nachbeobachtungszeit
betrug 26 Monate.
Zum Zeitpunkt der letzten Follow up- Untersuchung lag ein mittlerer
Lysholm- Score von 90 vor. Insgesamt wurden während der Nachbeobachtungsphase
13 Second Look-Arthroskopien durchgeführt; hier zeigte sich in zwei
Fällen eine ausbleibende Heilung der betroffenen Menisci. Bei sieben
Patienten stellten die Arthroskopeure eine Knorpelreizung der Femurkondyle
am Ort der Reparatur fest. (kap) .
Autoren: Janne Sarimo et al.
Korrespondenz: Mehiläinen Sports Trauma
Research Center, Mehiläinen Sports Clinic,
Kauppiaskatu 8, 20100 Turku, Finland; janne.
sarimo@mehilainen.fi
Studie: Evaluation of the second-generation
Meniscus Arrow in the fixation of
bucket-handle tears in the vascular area of
the meniscus A prospective study of 20 patients
with a mean follow-up of 26 months
Quelle: Knee Surgery, Sports Traumatology,
Arthroscopy 2005; 13(8): 614-618
Web: www.springerlink.com
Gutachterkommission für
Ärztliche Behandlungsfehler der ÄK Nordrhein
Behandlungsfehler in der Kniegelenksarthroskopie
C. Holland, Emmerich, R. Hilgenpahl, Emmerich,
J. Jerosch, Neuß, F. Schmitz, Aachen*
Während einer Fortbildungsveranstaltung des IQN
am 27.4.2005 in Düsseldorf wurden von den Autoren die Ergebnisse einer
Auswertung der Gutachterkommission für Behandlungsfehler der Ärztekammer
Nordrhein bezüglich aufgetretener Behandlungsfehler bei Kniegelenksarthroskopien
vorgestellt.
Die Kniegelenkarthroskopie ist eine der am häufigsten durchgeführten
Operationen. Nach Krudwig konnte man für die Jahre 1995 und 1996 von
je 550000 Arthroskopien in Deutschland ausgehen, darunter betrafen
92% das Kniegelenk und nur 4,1% das Schultergelenk (Lit.) Etwa 35000
Kreuzbandersatzplastiken werden jährlich durchgeführt.
Es wurden die abgeschlossenen Verfahren der Gutachterkommission Nordrhein
der Jahre 1999 bis 2003 ausgewertet, also ein Zeitraum von fünf Jahren.
Unter insgesamt 6397 abgeschlossenen Verfahren befanden sich 217 Fälle,
in denen ein Behandlungsfehlervorwurf im Rahmen einer Kniegelenkoperation
erhoben wurde, darunter 98 arthroskopische Operationen. Die ausgewerteten
Operationen wurden sowohl ambulant als auch stationär und von Orthopäden,
Chirurgen und Unfallchirurgen durchgeführt.
Diese 98 Fälle sind das Material, das der Auswertung zugrunde lag.
26-mal wurde ein Behandlungsfehler festgestellt, gut 26 % entsprechend
und damit deutlich unter der Quote von etwa 33% über alle Verfahren.
Fehlervermeidungsstrategien lassen sich aber nicht nur aus den 26
anerkannten Behandlungsfehlern ableiten, sondern man sollte das größere
Material der 72 Fälle, in denen kein Behandlungsfehler bestätigt wurde,
nicht außer Acht lassen, verbirgt sich doch hinter jedem Fall ein
unzufriedener oder sogar durch als schicksalhaft beurteilte Eingriffsfolgen
ein unter Umständen schwer geschädigter Patient.
Behandlungsfehler können in unterschiedlichsten Bereichen des Behandlungsablaufes,
nämlich bei der Indikationsstellung, der Operationsaufklärung, der
Operationsdurchführung als auch in der Nachbehandlungsphase auftreten.
26 bestätigte Behandlungsfehler
in 98 Verfahren
bei arthroskopischen
Kniegelenkseingriffen in 5 Jahren
Aus der Gutachterkommission
der Ärztekammer Nordrhein
- insuffiziente Operation (8x)
- inadäquate Reaktion auf eine
Infektion (7x)
- ungenügende Voruntersuchung (6x)
- fehlende Indikation zur
Arthroskopie (5x)
- insuffiziente Nachbehandlung (3x)
- Rechts-Links-Verwechslung (2x)
- zu lange belassene Redon-
Drainage (2x)
- Nervenverletzung (1x)
- Gefäßverletzung (1x)
- fehlende Histologie (1x)
(Mehrfachnennung möglich)
Exemplarische Falldarstellung:
Ein 31 jähriger Handwerker verdreht sich bei der
Arbeit ein Knie und sucht am folgenden Tag einen Arzt auf. Dieser
notiert zur Vorgeschichte: „Klagt seit gestern über akut aufgetretene
Schmerzen und Schwellung ohne Unfall re. Knie, keine Linderung durch
Selbstbehandlung mit Wärme, Kälte und Salben. Gleichzeitig wird
eine Unfallmeldung an die zuständige BG geschickt mit dem Wortlaut
„Beim Griff nach einem Werkzeug das Knie verdreht. Zum Befund
ist in diesem Bericht wie in der Karteikarte dokumentiert: „Schmerzfreier
Hocksitz, freie Beweglichkeit, Steinmann I und II für innen und außen
negativ, Lachmann negativ, Zohlen negativ, kein Reiben, Haut überwärmt,
ein Erguss. Eingetragen ist eine Punktion, die Menge des Punktates
und seine Beschaffenheit sind nicht notiert. Sonographie- Befund:
„Intraartikuläre Volumenzunahme. Die BSG war normal. Diagnose:
„Femoropatellare Symptomatik bei massiver Flüssigkeitsbildung re.
Knie. Als Einwilligungserklärung wird ein nur vom Patienten
unterschriebener Vordruck zum „Einverständnis zur Knochenspende
vorgelegt. Ein individueller Operationsbericht existiert nicht, vorgelegt
wurde ein Standard-Text, der das schrittweise Vorgehen bei einer Arthroskopie
beschreibt, also den rein technischen Vorgang, ohne zu nennen, was
gefunden und gemacht wurde. Über dem Bericht steht als Therapie „Innenmeniskushinterhornriss,
Synovialitis, Synovektomie, IM Glättung, Gewebeentnahme.
Das Ergebnis der Histologie einer „Chronischen Synovialitis mit lympho-plasmozellulären
Infiltraten führte nicht zu weiteren serologischen Untersuchungen.
In den Aufzeichnungen zur postoperativen Betreuung ist die Entfernung
einer Redon- Drainage und was sie förderte, nicht erwähnt. Erstmals
zwei Tage nach der Operation werden 30 ml abpunktiert, aber nicht
genannt, was, vermutlich Blut, denn das ist bei je zwei weiteren Punktaten
von je 70 ml an den beiden nächsten Tagen einmal genannt. Am 7. postoperativen
Tag wird ein Rivanolverband angelegt, am 9. eine Phlebographie veranlasst
mit negativem Ergebnis, an diesem Tag nochmals ein 50 ml umfassendes
serös-blutiges Punktat gewonnen. Bis zum 22. postoperativen Tag werden
ähnliche Maßnahmen durchgeführt, u.a. auch Kortison injiziert.
4 Wochen nach der Arthroskopie werden in einem anderen Krankenhaus
ein infiziertes extraartikuläres Hämatom eröffnet und ein Empyem operiert.
Das Röntgenbild zu diesem Zeitpunkt zeigt bereits massive typische
Veränderung für einen länger andauernden Infekt, dessen Ursache ein
Staphulococcus aureus war. Weitere 5 Wochen später wurde eine Arthrodese
angelegt.
In diesem Fall wurden Fehler in allen drei Phasen
gemacht. Es musste dem Arzt vorgeworfen werden:
- Die Vorgeschichte wurde nicht ausreichend erfragt.
- Das erste Punktat wurde nicht näher beschrieben.
- Es wurde kein konservativer Behandlungsversuch
unternommen.
- Es gab keine begründete Indikation für die
Arthroskopie.
- Es wurde nicht ausreichend aufgeklärt.
- Der Operationsbericht ist völlig unzureichend,
die darin nur im Kopf genannten Diagnosen sind vom präoperativen
Befund nicht gedeckt.
- In der postoperativen Phase wurde ein Gelenkinfekt
übersehen und in Diagnostik und Therapie verschleppt.
Da keine Indikation für den Eingriff bestand,
gingen in diesem unglücklich verlaufenden Fall auch die Infektion
und ihre schwerwiegenden Folgen zu Lasten des Arztes.
Phase bis zur Indikation
Das Material der Gutachterkommission zeigt, dass
es unkritische und vorschnelle Entscheidungen zur Arthroskopie gibt,
weil einer nachvollziehbaren Ablaufsystematik bis zur gesicherten
Indikation nicht gefolgt wurde. Befragungen zur Arthroskopie überwiesener
Patienten ergeben, dass nicht selten eine „Problematik am Kniegelenk
die externe Indikation ist, aber keine zuverlässige Basisdiagnostik
erfolgte, weil weder suffizient die Vorgeschichte erhoben noch exakt
untersucht noch apparativ abgeklärt wurde. Nicht selten ist, dass
bei einer dies rechtfertigenden Diagnose, auf bewährte konservative
Therapie vollständig verzichtet wurde. Der Patient bekommt den Eindruck,
es müsse zwingend „mal in das Knie hineingesehen werden“, eine für
den Operateur unglückliche Situation, wenn er die externe Indikation
überprüft und nicht nachvollziehen kann.
Was aber geschieht, wenn eine vorschnell indizierte Arthroskopie durchgeführt
wird? Nicht selten liegen zahlreiche Veränderungen der Kniebinnenstrukturen
vor. Aber welche Abweichung vom anatomischen Normalbefund ist die
Ursache der Beschwerden? Allein aus dem Arthroskopie- Befund kann
häufig auf die eigentliche Ursache der Beschwerden nicht rückgeschlossen
werden. Dann kommt es nicht selten auch noch zu operativen Maßnahmen,
die dem Patienten nicht dienlich und die letztendlich fehlerhaft sind.
Genau so wichtig wie das ausführliche Erheben der Vorgeschichte ist
die Dokumentation dieser Informationen möglichst in einer Form, die
bei Bedarf ohne großen Aufwand weiter vermittelt werden kann. Dies
gilt auch für die klinische Untersuchung, die sorgfältig und umfassend
unter Einbeziehung der Nachbargelenke zu erfolgen hat. Nur mit einer
exakten Dokumentation können nachvollziehbar die weiteren Entscheidungen
(zusätzliche technische Untersuchungen, konservative oder operative
Therapie) begründet werden.
Vor einer Arthroskopie sind Röntgenaufnahmen des Kniegelenkes in zwei
Ebenen in exakter Einstellung zwingend, bei Achsenfehlern (insbesondere
beim klinischen Befund einer medialen Meniscopathie) ap im Stehen,
bei allen Beschwerdebildern eines frontalen Gelenkschmerzes auch des
Patellagleitweges. Über die Notwendigkeit weiterer Aufnahmen ist von
Fall zu Fall zu entscheiden.
Wird ein Erguss punktiert, sind Menge und Beschaffenheit des Punktates
zu dokumentieren, gegebenenfalls die serologische und bakteriologische
Untersuchung zu veranlassen. Zur Abklärung chronischer Beschwerden
wie im Falle akuter Symptome ohne Trauma sollten serologische Untersuchungen
der Verdachtsdiagnose entsprechend erfolgen.
Weitere technische Untersuchungen sind Befund bezogen und der Vermutungsdiagnose
entsprechend einzusetzen wie die Sonographie, die Szintigraphie, die
Computertomographie und das Magnetresonanztomogramm. Die dadurch erhobenen
Befunde sind kritisch zu werten in Relation zur bis dahin erhobenen
Arbeitsdiagnose.
Die „diagnostische Arthroskopie hat heute nur noch in sehr wenigen
Fällen eine Berechtigung, wenn mit den zuvor genannten Methoden eine
ausreichend eindeutige Diagnose nicht gestellt werden konnte. Es ist
zu sichern, dass die durch die diagnostische Arthroskopie erkannten
Pathologien direkt im Anschluss an ihre Feststellung (sofern sie der
Klinik zugeordnet werden können bzw. ihre Behandlung zwingend erscheint)
auch in gleicher Sitzung arthroskopisch behandelt werden.
Phase der Operation
Ist der Operateur nicht identisch mit dem die
Indikation stellenden Arzt, hat er sich selbst zu vergewissern, ob
die Indikation „stimmt“. Im Interesse des Patienten sollte ihm die
zuvor erhobene Dokumentation möglichst umfassend zur Verfügung gestellt
werden.
Selbstverständlich kann für die Aufklärung ein Vordruck verwandt werden.
Es muss jedoch das individuelle Gespräch erkennbar sein mit Hinweisen
auf die Indikationsdiagnose und die geplante Operation. Individuelle
Begleiterkrankungen und dadurch erhöhte Operationsrisiken sind zu
dokumentieren, die generellen und die für den Eingriff speziellen
Risiken (z.B. Arthrofibrose bei VKB, Nachblutungen bei Synovektomien)
müssen genannt sein. Zu den Risiken, über die immer aufgeklärt werden
sollte, gehört neben dem Infekt, die tiefe Beinvenen- Thrombose und
die damit zusammenhängende sehr seltene Lungenembolie. Zur Aufklärung
gehören Angaben zu den Erfolgsaussichten und der Nachbehandlung (Verhaltensregeln
bei postoperativen Problemen, Schmerzen, Fieber etc.). Nur in Notfällen
kann die Aufklärung zeitlich unmittelbar vor dem Eingriff liegen,
sie muss sonst immer spätestens am Vortage erfolgen. Bezüglich der
Thromboseprophylaxe sollte den Empfehlungen der Fachgesellschaften
gefolgt werden.
Operationsvorbereitung und Eingriff: Ein Behandlungsfehler wird darin
gesehen, dass z.B. Schürfwunden vorliegen und eine nicht dringende
Arthroskopie trotzdem erfolgt. Enthaarungen sind im allgemeinen nicht
erforderlich, nur bei erheblicher Behaarung unmittelbar vor dem Eingriff,
auf keinen Fall jedoch durch den Patienten selbst schon zu Hause vorzunehmen.
Seitenverwechslungen kommen immer wieder vor.
Deshalb sind alle dies vermeidende Vorkehrungen zu treffen: Nennung
der Seite auf dem OP-Plan und im Untersuchungsbefund, Markierung der
Seite mit wasserunlöslichem Stift, sichernde Nachfrage durch vorbereitendes
Personal und Anästhesisten mit Dokumentation auf den Begleitformularen.
Bei der Lagerung und Abdeckung sind zu beachten: Mögliche Druckstellen
sicher abpolstern, Blutsperrenmanschette abpolstern und so abkleben
(wasserdichte Gummimanschette), dass kein Desinfektionsmittel unter
die Manschette laufen kann und auch nicht darüber hinaus auf den OP-Tisch.
Verbrennungen, Elektroschäden und Verätzungen durch die eingesetzten
Geräte stellen immer vermeidbare Behandlungsfehler dar). Wasserdichtes
Material sollte sowohl zur Abdeckung wie als OP-Kleidung verwandt
werden. Die Hygienevorschriften des RKI sind einzuhalten ebenso die
Vorgaben des Medizinproduktegesetzes und der Medizinproduktebetreiberverordnung.
Nicht jede Veränderung an einem Meniskus oder an der Knorpeloberfläche,
nicht jedes anscheinend abweichende Patellagleitverhalten und nicht
jede synoviale Abweichung oder Faltenbildung bedürfen der operativen
Behandlung. Die operative Versorgung muss nach „state of the art“
erfolgen, das heißt, dass der Operateur zum Beispiel beim frischen
Meniskusriss beim jüngeren Patienten auch eine Naht durchführen können
muss.
Behandlungsfehler entstehen durch medizinisch nicht sinnvolle und
nicht notwendige und mit dem Patienten nicht besprochene Maßnahmen
(möglicherweise nur aus Abrechnungsgründen durchgeführt), aber auch
durch besprochene und unbegründet unterlassene Maßnahmen, wie die
Entfernung einer Baker-Zyste in gleicher Sitzung. Zu den festgestellten
Behandlungsfehlern in der „Phase Operation“ der Gutachterkommission
zählten 7 insuffizient durchgeführte Operationen (z.B. mehrere Fälle
von insuffizienter Meniskusresektion, zu weit ventral gelegter femoraler
Bohrkanal bei einer Kreuzbandplastik), eine Nerven- und eine Gefäßverletzung,
2 Seitenverwechselungen, eine unterlassene Histologie und 4 Infektionen
in Kombination mit anderen Fehlern.
Operationsbericht: Ob ein frei diktierter Bericht gewählt wird, ein
Vordruck mit Ankreuzen und handschriftlichen Ergänzungen oder ein
computerisierter Bericht individualisiert wird, ist nicht entscheidend,
sondern die sorgfältige Dokumentation mit folgenden Daten: Operateur,
Befund der Narkoseuntersuchung, Zugänge, Auflistung aller erhobenen
Befunde und der danach durchgeführten operativen Maßnahmen, Drainagen,
Abschlussdiagnose (ICD 10) und Verschlüsselung der Therapie (ICPM
/ OPS 301), Nachbehandlungsempfehlung. Eine Bilddokumentation des
prä- und postoperativen arthroskopischen Befundes ist notwendig, die
Wahl des Mediums steht dem Operateur frei (Print, Video analog, Video
digital, digitale Einzelbilder).
Redondrainage: Sollte grundsätzlich gelegt werden, wenn nach dem vorgenommenen
Eingriff eine Blutung/ Nachblutung zu erwarten ist (Synovektomie/
Plica- und Hoffa- Resektionen/seitlicher Kapselentlastungsschnitt/
Mikrofrakturierung, etc.). Bei ambulanten Eingriffen muß der Patient
eingewiesen werden, wie er sich zu verhalten hat, wenn die Flasche
z.B. gefüllt und kein Sog mehr vorhanden ist.
Entlassung: Nahtlose Beaufsichtigung nach der Operation. Die Verantwortung
dafür sollte zwischen Anästhesisten und Operateur genau geregelt sein.
Die „Straßenfähigkeit des Patienten ist mit Uhrzeit festzustellen
und zu dokumentieren, eine Begleitperson (meist Angehörige) ist zwingend.
Schon bei der Aufklärung ist darauf hinzuweisen bzw. zu überprüfen,
ob der Patient für eine ambulante Operation geeignet ist, des Weiteren
ist der Patient darüber zu informieren, dass er kein Fahrzeug steuern
darf und dass er auch zu Hause nicht alleine sein sollte.
Mitzugeben sind bei der Entlassung: Vorläufiger oder endgültiger Bericht
für den weiter behandelnden Arzt, Verhaltensempfehlungen für den Patienten,
Kontaktadressen für einen Notfall, Termine für zumindest die nächste
nötige Wiedervorstellung, ferner ausreichend Schmerzmittel und „Thrombosespritzen.
Phase der Nachsorge
Mit welchen Problemen muss nach vorliegenden Statistiken
gerechnet werden? An einer Erhebung des BVASK vom 02/2002 bis 03/2005
(Lit.) beteiligten sich 40 Ärzte mit 15669 KAS. An postoperativen
Komplikationen wurden gemeldet: Thrombose 0,43%, Wundheilungsstörungen
0,30%, Empyeme 0,24%, revisionsbedürftige Nachblutungen 0,36%, punktionswürdige
Ergüsse 10,3%.
Häufigkeit der septischen Arthritis bei arthroskopischer
Kreuzbandplastik 0,2 - 4%
Indelli PF et al., Clin. Orthop. 2002 May 0,14% (3500)
Williams RJ et al., NY 1988-1993 0,3% (2500)
Matava, 1998 Arthroskopy, 0,3% bis 4%
Fong SY et al., Ann Acad Med Singapore 2004 1% (472)
Scholi-Borg M et al.; Arthroscopy 2003 Nov 1,7% (575)
McAllister DR, Am J Sports Med. 1999 0,48% (831)
Von folgenden Fakten ist auszugehen: Die Infektionsrate
nimmt zu mit der Operationsdauer, der Anzahl der vorangehenden Eingriffe,
dem Ausmaß des operativen Procederes und der Häufigkeit vorangehender
Cortisoninjektionen – von Cortisongaben zum Abschluß einer Arthroskopie
ist dringend abzuraten. Aus der Tatsache, dass der Infekt nach Arthroskopie
zwar ein relativ seltenes Ereignis, aber die schwerwiegendste Komplikation
ist, leiten sich die entsprechenden Strategien ab. Bei geringstem
Verdacht (rubor, calor, dolor, functio laesa und Erguss) sind folgende
Maßnahmen zwingend: Bestimmung des CRP, Untersuchung des Gelenkpunktates
auf Beschaffenheit, möglichst Leukozytendifferenzierung und CRP, Bakteriologie
(vor einer Antibiose). Bei begründetem klinischen Verdacht die Ergebnisse
nicht abwarten, sondern sofort in eine geeignete Abteilung einweisen.
Der Keimnachweis ist zwar meist beweisend für den Infekt, der fehlende
Nachweis schließt diesen aber nicht aus. Da Infekte schleichend verlaufen
können, müssen gegebenenfalls weitere diagnostische Methoden angewandt
werden: Leukozytenszintigraphie, Kernspintomographie, mehrfache Kontrolle
der serologischen Entzündungsparameter. Erhärtet sich der Verdacht,
sollte eine Einweisung erfolgen.
Grundsätzlich wird von der Gutachterkommission ein postoperativer
Gelenkinfekt zunächst einmal als „schicksalshafte Komplikation“ eingestuft.
Zum Behandlungsfehler wird ein Infekt, wenn keine sinnvolle Indikation
zu dem Eingriff vorliegt, grobe Fehler im operativen Management nachgewiesen
werden oder keine adäquate Reaktion auf Verdachtszeichen eines Infektgeschehens
erfolgt. Nur durch eine sorgfältige Dokumentation ist der Arzt in
der Lage seine fachgerechte Behandlung nachzuweisen!
Weitere Behandlungsfehlermöglichkeiten in der Nachsorgephase: Fehlende
Reaktion auf Nachblutungen (Gefäßverletzungen sind möglich), Belassen
von Redondrainagen über mehr als 2 Tage, fehlende Wundpflege und –kontrolle
besonders in den ersten Tagen, fehlende Information für den Patienten
über notwendige Kontrollen, Übersehen von Thrombosen und Kompartmentsyndromen.
Beim geringsten Verdacht auf das Eintreten einer Thrombose entsprechend
den Empfehlungen mehrerer Fachgesellschaften (Lit.) vorgehen, denn
auch beim Fehlen sonst typischer Zeichen einer Thrombose kann diese
schon vorliegen.
Eine sorgfältige ärztliche Dokumentation ist auch in der Nachsorgephase
zwingend, nicht zuletzt um bei Regressen nicht einer Beweisumkehr
zu unterliegen. Zur Dokumentation sollten gehören:
Bewegungsausmaß/ Schwellungszustand/ Wundbeschreibung falls nicht
normal/ Punktionen mit Menge und Beschaffenheit des Punktates/ Ausmaß
der Schmerzen nach Angabe der Patienten und der Analgesie/ Laborkontrollen/
Physiotherapie.
Auch wenn der nachsorgende Arzt nicht der Operateur ist, bleibt er
mitverantwortlich für das Behandlungsergebnis.
|
Differentialdiagnose
Reizustand / Infekt:
|
| Reizzustand |
Infekt |
| Frühes Auftreten der Symptome |
Auftreten/Verstärkung der |
| innerhalb der ersten 12 h nach dem
Eingriff |
Beschwerden 12h – 5 d nach dem Eingriff |
| Normale Körpertemperatur |
Fieber (nicht obligat) |
| Keine/Geringe BSG/CRP Erhöhung |
Deutliche BSG / CRP Erhöhung |
| Leukozyten im Punktat < 25.000/ |
Leukozyten im Punktat < 35.000 |
| |
Stärkeres Krankheitsgefühl |
| |
Verstärkter Nachtschmerz |
| (Literaturempfehlung: Diagnostik
und arthroskopische Therapie von Gelenkinfekten, Gordian Stutz,
St.Gallen in SFA – Arthroskopie Aktuell, Heft 18, www.sfa-stiftung.org) |
*Korrespondenzadresse :
Dr. med. Dipl. Ing. Friedhelm Schmitz
Praxisklinik Orthopädie Franziskushospital
Sanatoriumstraße 10
52064 Aachen
schmitz@praxisklinikorthopaedie.de
CME – Fragebogen* zu:
Behandlungsfehler in der Kniegelenksarthroskopie – Aus Fehlern lernen
* Nur eine Antwort ankreuzen
Die richtigen CME – Antworten
zum Beitrag:
Morbus Dupuytren
Impressum
Kompakt AMSI
Herausgeber:
Dr. Willi Attmannspacher,
Euromed-Klinik Fürth
Dr. Emanuel Ingenhoven,
BVASK-Vorsitzender
Praxisklinik Neuss
Prof. Dr. Jörg Jerosch,
Johanna-Etienne-Krankenhaus
Neuss
Dr. Carsten Radas, St. Josef-Stift, Sendenhorst
Dr. Friedhelm Schmitz, 3. Vorsitzender BVASK
Praxisklinik Franziskushospital Aachen
Biermann Verlag GmbH
Otto-Hahn-Str. 7, D-50997 Köln,
tel.: (02236)376-0, fax: -999
Erscheinungsweise viermal jährlich
Redaktionsleiter:
Franz-Günter Runkel (ru)
Redaktion
Simone Kappler-Klinke, tel.: (02236)376-454
e-mail: kap@biermann.net
Redaktionsassistentin: Barbara Walter
tel.: (02236)376- 404,
Grafik und Layout:
Heike Dargel
Anzeigen:
Katrin Groos, tel.: (02236)376-504, fax: -505
e-mail: kg@biermann.net
Vertrieb: Astrid Asmus, tel.: (02236)376-202, fax: -203
Mit BVASK-Info des
Bundesverbands für ambulante Arthroskopie
Druck: Media Cologne Kommunikationsmedien GmbH, Hürth
1. Verhandlungsrunde
zu einem Vertrag nach § 73c, SGB V bei der KBV
Am Freitag, den 02. Dezember 2005, fand in den
Räumen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Berlin die erste
Verhandlungsrunde zu einem Vertrag nach § 73c, SGB V für arthroskopische
Operationen statt.
Operationen statt. Unter Mitwirkung des 1. Vorsitzenden der KBV, Herrn
Dr. Andreas Köhler und Herrn Dr. Lothar Lieschke, Leiter des Dezernats
4, Versorgungsstruktur und veranlasste Leistung sowie den Drs. Emanuel
Ingenhoven, Michael Kubosch und Friedhelm Schmitz aus dem BVASKVorstand
wurden die Rahmenbedingungen für einen solchen Vertrag besprochen,
der im ersten Vierteljahr 2006 entwickelt wird.

Bei der KBV in Berlin, von li. Schmitz, Kubosch,
Köhler
Ziel der BVASK-Verhandlungsführung war hierbei die Festsetzung von
Vergütung in Eurobeträgen für arthroskopische Leistungen unter Anwendung
der BVASKQualitätssicherung mit dem Qualis®-System. Wie bereits angekündigt,
werden nur Teilnehmer an der Qualitätssicherung an diesem Vertrag
partizipieren können. Wir werden Sie hierüber zeitnah weiter unterrichten.
Auf dem nächsten BVASK-Kongress am 26./27. Mai 2006 in München wird
es hierzu eine aktuelle Stunde geben.
Einladung und ‚Call for
Papers’
17. BVASK-Kongress und Hauptversammlung mit Wahlen
zum Vorstand, München, Praterinsel, 26. und 27. Mai 2006
Kongress für ambulante Operateure in Klinik und Praxis
Arthroskopie und Osteotomie mit Präparatekursen und Workshops
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ganz herzlich möchte ich Sie zu unserem Jahreskongress 2006 einladen.
Leider habe ich in der letzten Kompakt AMSI-Ausgabe versäumt, unser
„Call for Papers aufzuführen. Dies möchte ich hiermit nachholen.
Das Thema der Jahrestagung 2006 lautet „Arthroskopie und Osteotomie.
Zusätzlich werden wir uns mit organisatorischen, strukturellen und
personellen Themen rund um das Ambulante Operieren beschäftigen. Dieses
Angebot richtet sich auch und insbesondere an Kliniker, die seit 2005
Mitglied in unserem Verband werden können.
Der Vorstand lädt Sie alle herzlich zur Teilnahme an dieser Veranstaltung
ein, die nicht nur Spitzenleistungen im Bereich des wissenschaftlichen
Programms, sondern auch gesellschaftliche Höhepunkte bieten soll.
Wenn Sie ein Referat bei der Jahrestagung halten möchten, bitten wir
um Zusendung einer Zusammenfassung Ihres Referates bis Ende Januar
an folgende E-Mail Adresse: schmitz@praxisklinikorthopaedie.de
Für Ihre Familienmitglieder und Sie selbst bietet sich die Möglichkeit
eines Kurzurlaubs in München, da der 25. Mai 2006 in den meisten Bundesländern
ein Feiertag (Christi Himmelfahrt) ist.
Wir freuen uns, Sie in München begrüßen zu dürfen.
Für den Vorstand
Dr. med. E. Ingenhoven
1. Vorsitzender
BVASK-Jahreskongress 2005 –
gelungene Umsetzung auch aus organisatorischer Sicht
Der 16. BVASK-Kongress stand unter besonderen
Vorzeichen. Erstmalig wurden neben dem wissenschaftlichen und berufspolitischen
Symposium auch Präparatekurse integriert. Zusätzlich wurden Hospitationsmöglichkeiten
in ambulanten OPs angeboten.
Die hohe Qualität des durch den BVASKVorstand zusammengestellten Programms
spiegelt sich auch in der Zertifizierung durch die Ärztekammer Hamburg
wider, die den zweitägigen Kongress mit 18 Fortbildungspunkten anerkannt
hat.


Unter der Überschrift „Kongress für ambulante Operateure in Klinik
und Praxis“ richtete sich die Veranstaltung erstmals explizit auch
an Kliniker. Die adäquate bundesweite Ansprache an ambulante Operateure
in Krankenhäusern und Praxiskliniken stieß auf große Resonanz. So
konnte die Teilnehmerzahl des Kongresses gegenüber den vergangenen
Jahren mit mehr als 150 Teilnehmern und 25 Referenten mehr als verdoppelt
werden. 66 % der Teilnehmer waren (noch) keine Verbandsmitglieder.
Die Zielsetzung, mit dem Kongress eine breite Basis zu erreichen,
konnte somit realisiert werden. Auch eine flächendeckende geographische
Reichweite zeigte sich mit Teilnehmern aus 01662 Meißen bis 99102
Schellroda und sogar Anmeldungen aus Polen und England.
Wie gut auch die neuen Programmpunkte angenommen wurden, zeigt sich
dadurch, dass mehr als 60% der vorangemeldeten Teilnehmer neben dem
Symposium auch einen Präparatekurs belegen wollten. Aufgrund der naturgemäß
begrenzten Workshopplätze war hier zur Teilnahme eine frühzeitige
Anmeldung erforderlich.


Gut besucht: Die praktischen Präparatekurse auf
dem 16. BVASK-Kongress fanden großen Anklang
Sehr guten Anklang fand auch die begleitende Industrieausstellung.
In dem sehr schönen Ambiente des Designhotels Gastwerk, in dem die
Tagung stattfand, musste die Zahl der Aussteller aus Platzgründen
begrenzt werden. 28 führende Anbieter aus dem pharmazeutischen und
medizintechnischen Bereich konnten angenommen werden und unterstützten
den weiteren Wissenstransfer.
Dem überaus positiven Resümee des BVASK-Vorstands zum Jahreskongress
2005 schlossen sich auch die Kongressbesucher an. Die abschließende
Befragung der Teilnehmer, Aussteller und Referenten ergab für die
erfragten Parameter zur Organisation, zum Symposium und zu den Workshops
Durchschnittsnoten (im Schulnotensystem) zwischen 1,6 und 2,4. Insgesamt
wurden 128 Evaluationsbögen ausgefüllt. Als deutliches Qualitätsmerkmal
muss hervorgehoben werden, dass die Referenten und Instruktoren mit
einer Durchschnittsnote von 2,0 und 1,8 eine hervorragende Bewertung
erhielten. In der Gesamtschau wurde der 16.BVASK-Kongress zu über
80% mit „gut und „sehr gut bewertet.
Auch für den 17. Jahreskongress, der am 26. und 27. Mai 2006 in München
stattfindet, wird der BVASK an der sehr gelungenen Zusammensetzung
aus praktischen Präparatekursen, aktuellem berufspolitischem Forum,
abrechnungstechnischen Seminaren und wissenschaftlichem Symposium
mit aktiver Diskussionsmöglichkeit festhalten.
Selbstverständlich werden auch die im Rahmen der diesjährigen Evaluation
geäußerten Wünsche und Vorschläge beachtet. So wird z.B. der Abendveranstaltung
am ersten Veranstaltungstag ein größerer Platz eingeräumt bei gleichzeitig
günstigeren Konditionen.
So dürfen sich alle Operateure in Klinik und Praxis erneut nicht nur
auf ein herausragendes Kongressprogramm, sondern auch auf einen gesellschaftlichen
Höhepunkt freuen. Der gewählte Kongresstermin lädt die interessierten
TeilnehmerInnen und Ihre Familien zu einem Kurzurlaub in den Münchener
Frühling ein, da der 25. Mai in den meisten Bundesländern ein Feiertag
(Christi Himmelfahrt) ist. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen.
|
17. BVASK-Kongress und Hauptversammlung
Kongress für ambulante Operateure in Klinik und Praxis. 26.-27.
Mai 2006
Tagungsort: Aktionsforum Praterinsel
Schwerpunktthema: Arthroskopie und Osteotomie mit Präparatekursen
und Workshops
Abstract-Anmeldung bis zum 15.01.2006 möglich
Weitere Informationen unter:
www.bvask.de
|
Ralf Schoppe
ProSympos GmbH
Hygienevorschriften beim
ambulanten Operieren
AMBU KISS
Die strenge Beachtung der hygienischen Grundsätze
bei operativen Engriffen, ob ambulant oder stationär, stellt die Hauptvoraussetzung
für ein Qualitätsmanagement dar.
Durch den dreiseitigen Vertrag mit der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen
bei ambulanten Operationen und bei sonstigen stationsersetzenden Leistungen
zum 01.01.2004 nach § 115b Abs. 1 SGB V wurden die notwenigen Hygienemaßnahmen
eindeutig definiert.
Grundlage dafür sind das zweite Gesetz zur Änderung des Medizinproduktgesetzes
vom 29. Okt. 2001 (2.MPG-ÄndG), die Medizinprodukte- Betreiberverordnung
(2.MPGÄndG - Artikel 11) und die neueren Empfehlungen des RKI.
Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 1.1.2001 obliegt dabei die
Überwachung den Gesundheitsämtern.
Von ambulanten Operateuren sind u.a. folgende Paragraphen zu beachten:
§ 23 IfSG verpflichtet ambulante Operateure zur Infektionsstatistik,
die fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift aufzuzeichnen und
zu bewerten ist. Dabei ist es ausreichend, die häufigsten operativen
Eingriffe auf postoperative Infektionen zu überwachen.
§ 36 IfSG verpflichtet in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen
zur Infektionsprophylaxe festzulegen.
Nationales Referenzzentrum für Surveillance von nosokomialen Infektionen
1995 wurden in Abstimmung mit der Kommission Infektionsepidemiologie
am Robert Koch-Institut (RKI) die Nationalen Referenzzentren (NRZ)
zur Überwachung wichtiger Infektionserreger neu benannt und durch
das Bundesministerium für Gesundheit berufen. Seit 1997 existiert
das Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System (KISS). Das Ziel ist
die Lieferung von Referenzdaten zur Orientierung für die teilnehmenden
Krankenhäuser, die die Surveillance nach denselben Kriterien und Methoden
durchführen.
Wegen der zunehmenden Anzahl ambulanter Operationen wurde dann im
Oktober 2002 AMBU-KISS im Rahmen von KISS gestartet. Ziel ist es,
eine Referenzdatenbank für postoperative Wundinfektionen in Einrichtungen
für Ambulantes Operieren in Praxis und Klinik aufzubauen.
Teilnehmende Einrichtungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Durchführung von mindestens einer Indikatoroperation,
- Durchführung von mindestens 30 dieser Indikatoroperationen
pro Jahr,
- Zustimmung der Einrichtungsleitung zur Teilnahme
am Projekt,
- vierteljährliche Übermittlung der Daten an
das Projekt-Zentrum
- Strikte Anwendung der CDC-Kriterien für die
Diagnostik einer Wundinfektion und Weiterleitung dieser Kriterien
an alle weiterbehandelnden Ärzte
- konsequente Anwendung der Festlegungen des
Erfassungsprotokolls und Bereitschaft zur Diskussion offener Fragen,
- Teilnahme an Validierungsmaßnahmen Das NRZ
sichert den beteiligten Einrichtungen zu,
- sie bei der Erfassung zu beraten und fachlich
zu unterstützen,
- mit den Daten streng vertraulich umzugehen,
- regelmäßig den beteiligten Einrichtungen die
standardisierten Infektionsraten zuzusenden,
- Hilfestellung bei der Umsetzung der Erfassungsergebnisse
für das Qualitätsmanagement zu geben.
- Teilnahmebestätigung nach einem Jahr Teilnahme
an der Infektionserfassung und an Validierungsmaßnahmen.
Zunächst gab es als Indikator-Operationen nur
arthroskopische Knieoperationen, Leistenhernien und Stripping von
Venen. Diese wurden dann 2004 durch weitere Operationen wie Hoden-Operationen,
lumbale Bandscheiben-Operationen und Mamma-OP (Exzisionen und Plastik)
sowie Nasenseptum-OP ergänzt.
Alle Patienten, die sich einer dieser Operationen unterziehen, werden
in die Erfassung aufgenommen. Die Patienten werden bis zum 30. postoperativen
Tag beobachtet. Jede Wundinfektion, die in diesem Zeitraum auftritt,
wird erfasst.
Grundlage für die Klassifikation einer Wundinfektion bilden die CDC-Kriterien
zur Definition postoperativer Wundinfektionen. (www.cdc.gov/ncidod/hip/SSI/SSI_guideline.htm
oder unter www.nrz-hygiene.de).
Die AMBU-KISS Teilnehmer erfassen die Anzahl der von ihnen durchgeführten
Indikatoroperationen sowie die Anzahl der aufgetretenen postoperativen
Wundinfektionen. Diese Daten werden kontinuierlich an das Projekt-Zentrum
gemeldet.
Nur bei Patienten mit einer postoperativen Wundinfektion werden auf
einem gesonderten Infektionserfassungsbogen Grunddaten erfasst wie
Alter und Geschlecht, Art und Datum der Operation. Nur bei diesen
Patienten werden zusätzlich eventuelle Risikofaktoren wie überdurchschnittlich
lange OP-Dauer, hohe Wundkontaminationsklasse und hoher ASAScore erfasst
(dieselben Faktoren dienen bei OP-KISS der Risikostratifizierung der
Daten).
Der Infektionserfassungsbogen fragt Details der Wundinfektion wie
Symptome und eine eventuelle Antibiotikatherapie ab, sowie Datum und
Schwere der Infektion und einen eventuell in einem Abstrich mikrobiologisch
nachgewiesenen Erreger.
Zusammenfassung:
Durch die Teilname am AMBU-KISS erfüllt man die
Vorschriften über eine Infektionsstatistik nach § 23 IfSG, sie ist
einfach und ohne großen Aufwand durchzuführen. Die postoperative Überwachung
des Patienten erfolgt durch den Patientenbogen, der im Rahmen des
Qualitätssicherung des BVASK ausgehändigt wird.
Der BVASK empfiehlt seinen Mitgliedern die Teilnahme an Ambu-KISS
Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.nrz-hygiene.de
AOK rät von Arthroskopie ab.
Skandal an bewusster oder fahrlässiger Fehlinformation
Die AOK Baden Württemberg versucht, ihre Versicherten
negativ bezüglich der Durchführung arthroskopischer Operationen zu
beeinflussen. So sandte uns BVASK-Mitglied Christian Ludwig Mitte
November eine ‚Information der AOK’ zu, die eine seiner Patientinnen
seitens ihrer Krankenkasse zugesandt bekommen hatte. Wir dokumentieren
den Inhalt hier im Wortlaut:
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Medizinische Informationen
- exklusiv für Mitglieder
Sehr geehrte/r Frau/Herr XY,
das deutsche Gesundheitswesen ist eines
der besten der Welt. Und Ihre AOK-Mitgliedschaft garantiert
Ihnen umfassende medizinische Leistungen auf aktuellem Stand.
Aber: Es gibt auch viel Verunsicherung in der modernen Medizin.
So wurden jetzt erhebliche Zweifel am Sinn der Arthroskopie
geweckt - bei dieser sehr häufigen Operation wird das Kniegelenk
gespült und der Knorpel geraspelt. Eine aufsehenerregende Studie
gab es dazu in den USA. Sie belegt, dass viele Eingriffe gar
nicht notwendig sind.
Was also tun bei Knieproblemen? Was tun bei anderen belastenden
Erkrankungen, wo man einfach mehr wissen möchte über Diagnosen,
Therapien und neue Erkenntnisse?
Kein Problem für Sie als AOK-Mitglied: Am
AOK-care-Telefon beantwortet ein medizinisches Experten-Team
Ihre Fragen - täglich zum Ortstarif!
Das Faltblatt informiert Sie ausführlich über diesen Service,
der nur AOK-Mitgliedern offen steht. Wir möchten natürlich,
dass Sie gesund bleiben und diese wichtige Hilfe nicht nötig
haben. Aber falls doch - dann können Sie sagen: „Wie gut, AOK-versichert
zu sein!
Ihre AOK - Die Gesundheitskasse
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Diese skandalöse bewusste oder fahrlässige Fehlinformation
wurde seitens des BVASK mit folgendem Brief beantwortet:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Mitglied, Herr Christian Ludwig, leitete
uns Ihre „Medizinischen Informationen exklusiv für AOK-Mitglieder
vom 07. November 2005 zu, indem Sie einem in Ihrer Krankenkasse
Versicherten Zweifel am Sinn der Arthroskopie erläutern.
Offensichtlich beziehen Sie sich auf die einzige Studie, die
diese Aussage tätigt, die Moseley Studie aus dem Jahr 2002.
Demgegenüber stehen mehrere hundert Studien, die die Sinnhaftigkeit
der arthroskopischen Operationen am Kniegelenk verifizieren.
Die Moseley-Studie ist aus vielen Gründen nicht haltbar. Genaueres
entnehmen Sie bitte der beigefügten Stellungnahme des Bundesverbandes
für ambulante Arthroskopie e. V. zur Moseley Studie aus dem
Jahre 2002.
Im Endeffekt hat sich medizinisch die Erkenntnis durchgesetzt,
dass Moseleys Ergebnisse national und international der Wahrheitsgehalt
abgesprochen wird, da er undifferenziert Patienten mit verschiedenen
Arthrosestadien unterschiedlicher Genese den in dieser Studie
angewendeten Therapien zuführt und dann auch noch die Möglichkeiten
der modernen Arthroskopie und sonstigen operativen Verfahren
nicht ausschöpfte.
Die von Moseley getätigten Aussagen sind, obwohl vordergründig
evidenzbasiert, als falsch einzustufen. Inzwischen gibt es mehrere
Veröffentlichungen, die sich mit diesem Thema befassen. Moseley
hat aber nicht nur medizinische, sondern auch statistische Fehler
begangen. Im Weiteren dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen,
dass moderne Arthroskopie im Kniegelenk nicht die Aufgabe hat,
„Knorpel zu raspeln“.
Aus oben genannten Gründen fordern wir Sie auf, umgehend diese
Fehlinformation Ihren Mitgliedern nicht mehr zugänglich zu machen
und den Absatz:
„So wurden jetzt erhebliche Zweifel am Sinn der Arthroskopie
geweckt – bei dieser sehr häufigen Operation wird das Kniegelenk
gespült und der Knorpel geraspelt. Eine aufsehenerregende Studie
gab es dazu in den USA. Sie belegt, dass viele Eingriffe gar
nicht notwendig sind.
nicht mehr zu verwenden und sich auch weiterhin nicht in diesem
Sinne schriftlich oder mündlich zu äußern.
Diese Fehlinformation belastet ganz erheblich das Arzt- /Patientenverhältnis
und führt zu patientenschädigendem Fehlverhalten. Sollte Ihrerseits
Gesprächsbedarf oder wissenschaftlicher Beratungsbedarf bestehen,
so sind wir gerne bereit, dies zu leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Emanuel Ingenhoven
1. Vorsitzender
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Die Reaktion seitens der AOK hierauf steht noch
aus, wir werden weiter berichten.
Die Stellungnahme des Bundesverbandes für ambulante
Arthroskopie e. V. zur Moseley-Studie aus dem Jahre 2002 finden Sie
im Internet unter www.bvask.de,
Aktuelles, „The 5.000 Dollar-Surgery nobody needs.
Wir werden sie in der nächsten Kompakt AMSI-Ausgabe auch nochmals
veröffentlichen.
Geschäftsstelle
Bundesverband für Ambulante Arthroskopie
e.V.
c./o. Dr. E. Ingenhoven
Breite Str. 96
41460 Neuss
Tel.: 02131-153840
Fax: 02131-25412
Mail: mail@bvask.de
Web: www.bvask.de
Geschäftszeiten
Dienstag 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch 14.00-16.00 Uhr
Die Geschäftsstellenleitung hat Frau Agnes Koch.
Wir
freuen uns, folgende Neumitglieder begrüßen zu können:
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Dr. Wolfgang Willauschuss, 96103 Hallstadt
Der Vorstand
Impressum:
Herausgeber, Layout und V.i.S.d.P.:
Bundesverband für Ambulante Arthroskopie e.V.
41460 Neuss, Breite Str.96
Tel.: (02131) 153840, Fax: 25412
Redaktion dieser Ausgabe:
Dr. Emanuel Ingenhoven
Dr. Friedhelm Schmitz
Dr. Axel und A. Lorbach
Druck: Biermann Verlag
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