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13. Jahrestagung
des Bundesverband für Ambulante Arthroskopie e.V. Zum erstenmal in seiner Geschichte richtete der BVASK seine Jahrestagung in Zusammenarbeit mit einer wissenschaftlichen Gesellschaft aus. Die Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Schulter- und Ellenbogenchirurgie gestaltete sich problemlos. Garanten hierfür war der DVSE-Tagungspräsident Prof. Dr. Jörg Jerosch und der BVASK-Vorsitzende Dr. Emanuel Ingenhoven. Die räumliche Nähe (beide leben und arbeiten in Neuss) sowie die schon durch die ‚UpDate’ Kongressreihe erprobte Kooperation funktionierte auch diesmal reibungslos. So konnten insgesamt über 500 Teilnehmer zu dem Gemeinschaftskongress begrüßt werden, Experten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Niederlanden, Belgien, Skandinavien und Griechenland stellten die aktuellen Trends im Bereich der operativen und konservativen Therapie von Schulter- und Ellenbogengelenkserkrankungen dar.
So verwundert es nicht, dass die BVASK-Jahrestagung am Samstag, den 1. Juni so gut besucht war wie noch keine zuvor. Trotz sehr schönen Wetters und des Auftaktspiels zur Fußball-WM fanden sich mehr als 120 Zuhörer, hiervon ca. 70 BVASK-Mitglieder zur hochinteressanten, vom 2. BVASK-Vorsitzenden Georg Feldkamp zusammengestellten, Diskussionsrunde im Hörsaal B des Tagungszentrums West der Deutschen Telekom ein.
Den Auftakt machte BVASK-Vorsitzender Emanuel Ingenhoven mit einem Bericht zur finanziellen Lage der ambulanten Arthroskopie. Hierbei machte er deutlich, dass arthroskopische Operationen bei GKV-Versicherten nicht mehr kostendeckend zu erbringen sind (siehe Artikel zur betriebswirtschaftlichen Auswertung des BVASK in dieser Info). Ebenso wurde deutlich, dass die Bemühungen des BVASK zur Qualitätssicherung letztendlich zwar bei den Verantwortlichen der gesetzlichen Krankenkassen auf Wohlwollen stoßen, aber im Endeffekt noch nicht zu einer besseren Honorierung qualitätsgesicherter Leistungen geführt hat. Frau Dr. Regina Klackow-Frank von der Bundesärztekammer zeichnete die Geschichte der GOÄ auf und machte deutlich, warum es bei einer immer größer werdenden Spanne zwischen modernen Operationsmethoden und veralterter Gebührenordnung zu zunehmenden Interpretationsschwierigkeiten und Streitigkeiten zwischen privater Krankenversicherung (PKV) und Ärzten kommt. Die Bundesärztekammer führt seit einiger Zeit Gespräche mit den betroffenen Berufsverbänden um zu einer einheitlichen Interpretation der GOÄ bei modernen Operationsmethoden zu kommen, so werden in diesem und im nächsten Jahr Kreuzband- und Schultereingriffe besprochen werden. Hierbei ist der BVASK involviert.
Zwei Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung zeigten ihre Sicht der Dinge auf: Dr. Alfred Jensen von der BKK Novitas und Klaus Limpinsel von der AOK Rheinland. Thema war die Zukunft des ambulanten Operierens aus Sicht der Krankenkassen. Beide waren sich dahingehend einig, dass eine Förderung des ambulanten Operierens aus Sicht der Krankenkassen nur dann sinnvoll erscheint, wenn Gelder aus dem stationären Bereich hierfür abgezogen werden können. Die augenblicklichen Strukturen lassen diesen Geldfluss aber nicht zu. Insbesondere Herr Limpinsel rief mit seinen Vorstellungen zur Zukunft des ambulanten Operierens die Empörung der anwesenden Niedergelassenen hervor, da die AOK Rheinland ein Poliklinikmodell mit niedergelassenen Ärzten im Anschluss an vorhandene Krankenhäuser favorisiert.
Schließlich ging Dr. Andreas Köhler von der KBV auf die Zukunft des ambulanten Operierens aus Sicht der KBV ein. Er machte deutlich, dass die KBV mit Nachdruck an einer Neulegendierung der operativen Ziffer im EBM 2000 plus arbeitet und dass alles getan wird, um eine Umsetzung des § 115 SGB V (dreiseitiger Vertrag zu in der Regel ambulant durchzuführenden Operationen) zu erreichen. Er machte ebenfalls deutlich, dass die KBV in Zukunft auch bei liberalisierten Vertragsmöglichkeiten zwischen Ärzten und Kostenträgern die Ärzteseite kompetent vertreten will.
In der abschließenden Diskussionsrunde, geleitet vom Chefredakteur der Orthopädischen Nachrichten, Bernd Schunk und BVASK-Vize Georg Feldkamp, wurde deutlich, dass die augenblicklichen gesetzlichen Bestimmungen und veralterten Strukturen im Gesundheitswesen eine optimale Versorgung von Kranken behindern. So wurde die einheitliche Forderung an die Politik und den Gesetzgeber gerichtet, die Rahmenbedingungen zu verändern, mehr Vertragsfreiheit zu schaffen und die starre Trennung stationärer und ambulanter Honorierung aufzuheben. Nur so kann die Vergütung ärztlicher Leistungen auch dort erfolgen, wo sie erbracht wird. Beim ambulanten Operieren ist dies überwiegend die niedergelassene Ärzteschaft. Mehr als 98% aller ambulanten Operationen bei gesetzlich Versicherten werden durch niedergelassene Vertragsärzte erbracht. Auch in Zukunft wird sich dies, bedingt durch Personalprobleme der Krankenhäuser, nicht ändern: Die Umsetzung der europäischen Arbeitsschutzbestimmungen in den Krankenhäusern wird zu einem zunehmenden Bedarf an Ärzten führen. Andererseits wird, aufgrund der schlechten Berufsperspektiven ein zunehmender Ärztemangel spürbar. Da die augenblickliche Honorierungslage den Fortbestand des bestehenden hohen Niveaus des ambulanten Operierens in Deutschland gefährdet, werden aber schon jetzt von den Vertretern der Krankenkassen und der KBV Übergangslösungen verhandelt. Dies betrifft beim arthroskopischen Operieren vor allen Dingen die Sachkosten (siehe Beitrag hierzu in der vorliegenden Ausgabe). Die Diskussion zeigte, dass Lösungswege zur Überbrückung der unbefriedigenden jetzigen Lage bis zum Vorliegen neuer gesetzlicher Regelungen machbar sind. Klaus Limpinsel von der AOK Rheinland sagte eine kurzfristige, unbürokratische Regelung der Sachkostenproblematik für seine Kasse zu. Die ersten Verhandlungen hierzu sind zwischen dem BVASK und der AOK Rheinland schon gelaufen. Hier scheint sich eine Lösung anzubahnen. Die Zukunft wird zeigen, ob den Worten auch in allen Bereichen Taten folgen.
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