1.    Weitere arthroskopische Ziffern werden 2026 nicht aufgenommen.

2.    In die Mischkalkulation aus EBM und DRG gehen nun auch stationäre Fälle mit der Verweildauer von 2 Tagen, d.h. mehr stationäre DRG-Kostengewichte, ein. Wenn die beim InEK angewendete Kalkulationssystematik korrekt ist, müsste das zu einer Besserbewertung der Hybrid-DRG führen.

3.   Es soll für die zukünftige Kalkulation sichergestellt werden, dass die Sachkosten „aufwandsgerecht“ berücksichtigt werden. Dieser Passus muss nun natürlich erst noch mit Leben und Kalkulationen gefüllt werden. Es geht aber in die richtige Richtung

4.    Es ist insgesamt positiv, dass es überhaupt einen Beschluss und damit eine Einigung auf Ebene der Selbstverwaltung gegeben hat. Damit wurde die Ersatzvornahme durch das Bundesministerium für Gesundheit verhindert.

 Vorausgegangen waren intensive Vorarbeiten u.A. des BVASK. Es ist gelungen, die Negativentwicklung zumindest abzubremsen. Nun gilt es, in enger Absprache mit der KBV, das Ruder wieder in eine dauerhaft richtige Richtung zu drehen. Es stimmt uns (vorsichtig) hoffnungsvoll, dass wir auch aus dem Kreis der gesundheitspolitisch Verantwortlichen von CDU/CSU positive Rückmeldung zu den von uns beschriebenen Problemen erhalten haben. 

 Mit besten Grüßen,  

Ihr 

Ralf Müller-Rath

PD Dr. med. Ralf Müller-Rath



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