Ethik-Kodex für Arthroskopie

Arztsein bedeutet, mit besonderer, durch langjähriges Studium und praktische Ausbildung erworbener Sachkompetenz Erkrankungen von Menschen zu behandeln und diese - unter Ausschöpfung aller uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten - zu heilen. Die Inhalte unserer Ausbildung und die Ziele unserer täglichen Arbeit orientieren sich hierbei vorrangig an den Bedürfnissen unserer Patienten.

Als Ärztinnen und Ärzte genießen wir ein ganz besonderes Maß an Glaubwürdigkeit und Vertrauen in unserer Gesellschaft.

Die Vorstände der deutschsprachigen Arbeitsgemeinschaft für Arthroskopie (AGA) und des deutschen Bundesverbandes für Arthroskopie (BVASK) möchten dieses Vertrauen bewahren und ihre Mitglieder bitten, die im Kodex für Arthroskopie (KfA) aufgeführten Leitlinien zu beachten.

Ziel des KfA ist es, jedem von uns seine besondere Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten und arthroskopisch zu behandelnden Patienten zu verdeutlichen und an die individuelle Verpflichtung zum Einsatz der bestmöglichen, dem aktuellen Wissensstand entsprechenden Therapie zu appellieren. Der KfA ersetzt hierbei natürlich nicht die Regelungen der jeweiligen, regional geltenden Berufsordnungen, sondern ist als Ergänzung zu diesen - unter besonderer Berücksichtigung des arthroskopischen Fachgebietes - zu verstehen.

Der KfA stellt keine normative Vorgabe dar und ist nicht justiziabel. Verstöße gegen den KfA werden seitens der Gesellschaften nicht geahndet. Er ist als Wunsch der Vorstände an die jeweiligen Mitglieder zu verstehen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dabei ist es nicht das Ziel der Verbände ihre Mitglieder unbotmäßig zu reglementieren. Der KfA soll vielmehr Entscheidungshilfe und Leitfaden für medizinisch-ethische Fragestellungen, mit denen wir täglich konfrontiert werden, sein und er soll der nachfolgenden Generation arthroskopisch tätiger Ärztinnen und Ärzten als Wegweiser dienen.


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