22. Jahrestagung des BVASK in Düsseldorf - Ein voller Erfolg und Ansporn für das kommende Jahr

Eine Besonderheit der thematische Planung war der stetige Wechsel zwischen medizinischen und berufspolitischen Vorträgen. Dieser so erstmalig praktizierte Ablauf wurde von den Teilnehmern sehr positiv aufgenommen und setzte einen Standard für die kommenden Veranstaltungen. So manch einem Teilnehmer bescherte die Konfrontation mit berufspolitischen Inhalten regelrechte "aha-Erlebnisse".
Nach einer Einführung in die aktuellen berufspolitischen Themen, die für den Arthroskopeur unmittelbare Wirkung entfalten (Entwicklungen im OPS/DRG; Stand der Neuentwicklung der GoÄ, Streit um die Finanzierung von Sachkosten im EBM, Verfahren zur Bewertung der Arthroskopie bei Gonarthrose, Auswirkungen der Anforderungen zur sektorübergreifenden Qualitätssicherung), durch PD Dr. Müller-Rath, Neuss, leitete Dr. Hollinger, Pforzheim, in das erste medizinische Thema ein. In seinem Vortrag zur arthroskopischen Arthrolyse des Ellenbogens stellte er Indikation, Technik sowie eigene und in der Literatur publizierte Ergebnisse hierzu dar. Als besondere operative "pearls" wurden dem Zuhörer genannt: Nutzen einer Inflowkanüle im anterolateralen Portal, Portalwechsel über switching stick, die Überlegenheit der Kapselresektion gegenüber dem Abschieben und den Verzicht auf ein Redon. Hollinger stellte das Verfahren mit Bewegungsfixateur als salvage Prozedur dar und wies darauf hin, dass auch bei hochgradiger Arthrose am Ellenbogen mit einem arthroskopischen Verfahren eine deutliche klinische Verbesserung erreicht werden kann. Für den BDC beschrieb Dr. Rüggeberg, Bremen, insbesondere die Auswirkungen des neuen Versorgungsstrukturgesetzes. Als wichtige neue Möglichkeiten nannte er hierbei: (1) Ambulante Operationen können im Auftrag eines Krankenhauses ohne Anstellungsverhältnis erbracht werden, (2) Das ambulante Operieren ist wieder eine extrabudgetäre Leistung ohne Mengenbegrenzung. Neues zur Sprunggelenkarthroskopie wurde von Dr. Buchhorn, Straubing, präsentiert. Dieser legte Wert auf die komplette arthroskopische Beurteilung des Bandapparates inkl. des posterioren Kompartments vor der ggf. offenen Stabilisation des OSG. Ggf. sei auch ein zweizeitiges Vorgehen notwendig. Auch im OSG sei eine Redondrainage nicht notwendig. In der Folge stellte Hr. RA Reiter, Dortmund, die Entwicklung der Rechtsprechung bzgl. der Kooperation zwischen Arzt und Industrie dar. Er stellte klar: Jede Form der Zuweisung gegen Entgelt ist verboten. Ferner gilt ein Zuweisungsverbot in der Zusammenarbeit mit Heil- und Hilfsmittelerbringern, Krankhäusern, Pharmaunternehmen etc. Diskutiert werden hier insbesondere eine Strafbarkeit (auch) des Vertragsarztes nach § 299 StGB (Bestechung/Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr) oder gar § 331ff StGB ("Amtsdelikte"). Dr. Ilg, Hamburg, fasste die aktuellen Literaturerkenntnisse zu den Grenzen der weichteiligen Schulterstabilisation zusammen. Anhand von Beispielen demonstrierte er die Möglichkeit, den anteroinferioren Knochenverlust am Glenoid prä- und intraoperativ zu ermitteln und stellte die aktuellen knöchernen Rekonstruktionstechniken dar. Dr. Gassen, Düsseldorf, stellte aus Sicht des BVOU den Bedarf an Orthopäden in Zukunft dar und entlarvte die Falschaussagen der Krankenkassen in der allgemeinen Honorardiskussion. PD Dr. Nebelung, Düsseldorf, demonstrierte anhand einer Reihe arthroskopischer Beispiele die Grenzen des Machbaren bei Rotatorenmanschettenrupturen. Einen besonderen Focus legte er auf den prognostischen Wert des MRT. Hier gilt es zwischen Atrophie und fettiger Degeneration zu unterscheiden. In einer zweiten juristischen Session zum Thema "Honorararzt" äußerte RA Reiter den Standpunkt, dass eine Anstellung für die Erbringung stationärer Leistungen im Krankenhaus durch einen Vertragsarzt nicht notwendig sei, denn nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 KrankenhausentgeltG gelte: Zu den allgemeinen Krankenhausleistungen zählen auch "die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter". Im abschließenden Vortrag des ersten Tages zeigte Dr. Schäferhoff, Köln, an 13 Fallberichten aus dem Profisport die Möglichkeiten der komplexen Gelenkchirurgie und ging auf die besonderen Bedürfnisse des Sportlers ein.
Der Ausklang des ersten Tages fand an anderer Stelle im Medienhafen, nämlich im Restaurant des Radisson Blue Media Harbour Hotel statt. Der Festabend bot Gelegenheit, Kontakte über die Medizin hinaus zu knüpfen. Begleitet wurde der Abend von wundervoller Live-Musik (Klavier und Gesang) durch das Duo Anette Elster und Christoph Staude.
Am Samstagmorgen um 9 Uhr stellte Dr. Holsten, Koblenz, seine große Erfahrung in der Anwendung des Meniskusimplantates CMI dar. Er plädierte für einen frühzeitigen Einsatz bei jungen Menschen nach ausgedehnter Meniskusresektion und stellte dar, dass nach 11 Jahren des Einsatzes und der Studienlage am prinzipiellen Nutzen dieses Implantates kein Zweifel mehr bestehen könne. Herr Lindemann, MdB und Mitglied der FDP, betonte das Bekenntnis: "ambulant vor stationär". Er stellte jedoch auch die Zwänge dar, die in einer politischen Koalition den Handlungsspielraum für eigene Vorstellungen einengen, so auch in der Umsetzung der neuen GoÄ. Prof. Dr. Dr. Jerosch stellte Technik und Indikation zum MPFL-Ersatz dar und betonte die Notwendigkeit eines frühen MRT um die Rupturlokalisation (femoral vs. patellar) beurteilen zu können. Der Einsatz von synthetischem Material für den MPFL-Ersatz wurde anschließend kritisch diskutiert. Herr Hagenmeyer vom GKV-Spitzenverband skizzierte das aktuelle Verfahren zur Methodenbewertung "Arthroskopie bei Gonarthrose" beim GBA. Aus seiner Sicht sind randomisierte, prospektive Studien gefordert, die den Nutzen der Arthroskopie bei Gonarthrose belegen. In der anschließenden sehr lebhaften Diskussion (Abb. 5 und 6.) wurde die differenzierte ärztliche Sichtweise deutlich: Eine Arthroskopie bei schwerer Arthrose ist nicht indiziert und gehört prothetisch versorgt. Allerdings kann durch die Beseitigung von mechanischen Hindernissen durchaus auch bei fortgeschrittener Arthrose eine temporäre Besserung erreicht werden.

 

Präsentation
Abb. 5
Präsentation
Abb. 6

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