22. Jahrestagung des BVASK in Düsseldorf - Ein voller Erfolg und Ansporn für das kommende Jahr
Am 13. und 14. Januar veranstaltete der BVASK nach drei Jahren gemeinsamer Kongressaktivität mit der AGA erstmalig wieder eine eigene - die 22. Jahrestagung. Knapp 100 Gäste folgten dieser Einladung.
Als Kongressort haben wir Düsseldorf aufgrund seiner zentralen Lage im Ballungsraum Rhein-Ruhr und der Nähe zur Geschäftsstelle des BVASK in Neuss ausgewählt. Auch für Gäste von weiter her ist Düsseldorf mit Flugzeug, Bahn oder Auto hervorragend erreichbar. Der Medienhafen von Düsseldorf besticht als szeniger Stadtteil durch seine moderne und abwechslungsreiche Architektur unmittelbar am Rhein. Die Vielzahl der Bars und Restaurants bieten Begleitpersonen einen angenehmen Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zum Kongressort - wenn nicht ein Bummel über die "Kö" oder die Altstadt lockt. In einer Themenführung "Medienhafen" wurden die Gäste in das Flair und die Architektur dieses Stadtteils eingeführt. Mit dem Hotel Courtyard by Marriott als Tagungsort haben wir einen echten Glücksgriff getan. Bereits in der Vororganisation erleichterte das sehr professionelle Projektmanagement die Kongressplanung sehr. Die Räumlichkeiten waren für den Kongress ideal geeignet. Die moderne Medientechnik und hervorragende räumliche Ausstattung erlaubte einen reibungslosen Ablauf und hohen Komfort für Redner und Zuhörer (Abb. 1. und 2).
Zwischen den Vortragsblöcken wurden die Gäste mit einem erstklassigen Catering versorgt. Insgesamt 13 Firmen nutzten die Möglichkeit des Sponsorings und der Präsentation in der Industrieausstellung (s.u.). Die Möglichkeit, sich über die neuesten Entwicklungen und Produkte der Firmen zu informieren, wurde intensiv genutzt (Abb. 2 und 3).
Eine Besonderheit der thematische Planung war der stetige Wechsel zwischen medizinischen und berufspolitischen Vorträgen. Dieser so erstmalig praktizierte Ablauf wurde von den Teilnehmern sehr positiv aufgenommen und setzte einen Standard für die kommenden Veranstaltungen. So manch einem Teilnehmer bescherte die Konfrontation mit berufspolitischen Inhalten regelrechte "aha-Erlebnisse".
Nach einer Einführung in die aktuellen berufspolitischen Themen, die für den Arthroskopeur unmittelbare Wirkung entfalten (Entwicklungen im OPS/DRG; Stand der Neuentwicklung der GoÄ, Streit um die Finanzierung von Sachkosten im EBM, Verfahren zur Bewertung der Arthroskopie bei Gonarthrose, Auswirkungen der Anforderungen zur sektorübergreifenden Qualitätssicherung), durch PD Dr. Müller-Rath, Neuss, leitete Dr. Hollinger, Pforzheim, in das erste medizinische Thema ein. In seinem Vortrag zur arthroskopischen Arthrolyse des Ellenbogens stellte er Indikation, Technik sowie eigene und in der Literatur publizierte Ergebnisse hierzu dar. Als besondere operative "pearls" wurden dem Zuhörer genannt: Nutzen einer Inflowkanüle im anterolateralen Portal, Portalwechsel über switching stick, die Überlegenheit der Kapselresektion gegenüber dem Abschieben und den Verzicht auf ein Redon. Hollinger stellte das Verfahren mit Bewegungsfixateur als salvage Prozedur dar und wies darauf hin, dass auch bei hochgradiger Arthrose am Ellenbogen mit einem arthroskopischen Verfahren eine deutliche klinische Verbesserung erreicht werden kann. Für den BDC beschrieb Dr. Rüggeberg, Bremen, insbesondere die Auswirkungen des neuen Versorgungsstrukturgesetzes. Als wichtige neue Möglichkeiten nannte er hierbei: (1) Ambulante Operationen können im Auftrag eines Krankenhauses ohne Anstellungsverhältnis erbracht werden, (2) Das ambulante Operieren ist wieder eine extrabudgetäre Leistung ohne Mengenbegrenzung. Neues zur Sprunggelenkarthroskopie wurde von Dr. Buchhorn, Straubing, präsentiert. Dieser legte Wert auf die komplette arthroskopische Beurteilung des Bandapparates inkl. des posterioren Kompartments vor der ggf. offenen Stabilisation des OSG. Ggf. sei auch ein zweizeitiges Vorgehen notwendig. Auch im OSG sei eine Redondrainage nicht notwendig. In der Folge stellte Hr. RA Reiter, Dortmund, die Entwicklung der Rechtsprechung bzgl. der Kooperation zwischen Arzt und Industrie dar. Er stellte klar: Jede Form der Zuweisung gegen Entgelt ist verboten. Ferner gilt ein Zuweisungsverbot in der Zusammenarbeit mit Heil- und Hilfsmittelerbringern, Krankhäusern, Pharmaunternehmen etc. Diskutiert werden hier insbesondere eine Strafbarkeit (auch) des Vertragsarztes nach § 299 StGB (Bestechung/Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr) oder gar § 331ff StGB ("Amtsdelikte"). Dr. Ilg, Hamburg, fasste die aktuellen Literaturerkenntnisse zu den Grenzen der weichteiligen Schulterstabilisation zusammen. Anhand von Beispielen demonstrierte er die Möglichkeit, den anteroinferioren Knochenverlust am Glenoid prä- und intraoperativ zu ermitteln und stellte die aktuellen knöchernen Rekonstruktionstechniken dar. Dr. Gassen, Düsseldorf, stellte aus Sicht des BVOU den Bedarf an Orthopäden in Zukunft dar und entlarvte die Falschaussagen der Krankenkassen in der allgemeinen Honorardiskussion. PD Dr. Nebelung, Düsseldorf, demonstrierte anhand einer Reihe arthroskopischer Beispiele die Grenzen des Machbaren bei Rotatorenmanschettenrupturen. Einen besonderen Focus legte er auf den prognostischen Wert des MRT. Hier gilt es zwischen Atrophie und fettiger Degeneration zu unterscheiden. In einer zweiten juristischen Session zum Thema "Honorararzt" äußerte RA Reiter den Standpunkt, dass eine Anstellung für die Erbringung stationärer Leistungen im Krankenhaus durch einen Vertragsarzt nicht notwendig sei, denn nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 KrankenhausentgeltG gelte: Zu den allgemeinen Krankenhausleistungen zählen auch "die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter". Im abschließenden Vortrag des ersten Tages zeigte Dr. Schäferhoff, Köln, an 13 Fallberichten aus dem Profisport die Möglichkeiten der komplexen Gelenkchirurgie und ging auf die besonderen Bedürfnisse des Sportlers ein.
Der Ausklang des ersten Tages fand an anderer Stelle im Medienhafen, nämlich im Restaurant des Radisson Blue Media Harbour Hotel statt. Der Festabend bot Gelegenheit, Kontakte über die Medizin hinaus zu knüpfen. Begleitet wurde der Abend von wundervoller Live-Musik (Klavier und Gesang) durch das Duo Anette Elster und Christoph Staude.
Am Samstagmorgen um 9 Uhr stellte Dr. Holsten, Koblenz, seine große Erfahrung in der Anwendung des Meniskusimplantates CMI dar. Er plädierte für einen frühzeitigen Einsatz bei jungen Menschen nach ausgedehnter Meniskusresektion und stellte dar, dass nach 11 Jahren des Einsatzes und der Studienlage am prinzipiellen Nutzen dieses Implantates kein Zweifel mehr bestehen könne. Herr Lindemann, MdB und Mitglied der FDP, betonte das Bekenntnis: "ambulant vor stationär". Er stellte jedoch auch die Zwänge dar, die in einer politischen Koalition den Handlungsspielraum für eigene Vorstellungen einengen, so auch in der Umsetzung der neuen GoÄ. Prof. Dr. Dr. Jerosch stellte Technik und Indikation zum MPFL-Ersatz dar und betonte die Notwendigkeit eines frühen MRT um die Rupturlokalisation (femoral vs. patellar) beurteilen zu können. Der Einsatz von synthetischem Material für den MPFL-Ersatz wurde anschließend kritisch diskutiert. Herr Hagenmeyer vom GKV-Spitzenverband skizzierte das aktuelle Verfahren zur Methodenbewertung "Arthroskopie bei Gonarthrose" beim GBA. Aus seiner Sicht sind randomisierte, prospektive Studien gefordert, die den Nutzen der Arthroskopie bei Gonarthrose belegen. In der anschließenden sehr lebhaften Diskussion (Abb. 5 und 6.) wurde die differenzierte ärztliche Sichtweise deutlich: Eine Arthroskopie bei schwerer Arthrose ist nicht indiziert und gehört prothetisch versorgt. Allerdings kann durch die Beseitigung von mechanischen Hindernissen durchaus auch bei fortgeschrittener Arthrose eine temporäre Besserung erreicht werden.
Es wurde deutlich, dass der Begriff der Arthrose weder im klinischen Alltag noch in Studien ausreichend eingegrenzt ist. Der Sinn von randomisierten Studien in dieser Fragestellung wurde kritisch hinterfragt, da die Behandlungsoptionen (Knie-TEP / konservative Therapie) nicht gegen die Arthroskopie austauschbar wären, sondern im Sinne eines Stufenschemas zum Einsatz kämen.
PD Dr. Höher (Abb. 7), Köln, zeigte die Technik der einzeitigen Kreuzbandersatzoperation und hohen Tibiakopfumstellung. Dieser Kombinationseingriff sei eher jüngeren Patienten vorbehalten, wobei als Zielpunkt für die neue mechanische Achse das Kniegelenkzentrum anzustreben sei. Dr. May von der Krankenhausgesellschaft NRW prognostizierte vor dem Hintergrund der Demographie einen steigenden Bedarf stationärer Behandlungen. Diese seien aufgrund des hohen Kostendruckes inkl. der MDK-Prüfverfahren jedoch kaum kostendeckend zu erbringen. Dr. Ruße, Wuppertal, zeigte eine Strategie zum einzeitigen und zweizeitigen Wechsel des vorderen Kreuzbandtransplantates auf. Aus seiner Sicht sind insbesondere der Ausschluss der hinteren Instabilität sowie die CT-Untersuchung vor einer Revisions-OP obligat. In der anschließenden Diskussion wurden unterschiedliche Sichtweisen zum Einsatz von allogenem und autologen Material zur Bohrkanalauffüllung geäußert. Der letzte berufspolitische Vortrag wurde von Fr. Dr. Klein von der KBV gehalten, welche 2 Wochen zuvor das Amt als Leiterin des Dezernat 3 (Vergütung und Gebührenordnung) von Herrn Dr. Rochell übernommen hatte. Insbesondere die Ausführung zur anstehenden EBM-Reform mit dem Anspruch einer neuerlichen betriebswirtschaftlichen Kalkulation durch das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) waren für die Zuhörer von hohem Interesse. Dr. Basad bot einen Überblick über die Möglichkeiten der ACT am Kniegelenk. Besonderen Wert legte er auf die Unterscheidung zwischen chondralem und osteochondralem Defekt mit der Notwendigkeit der ein- oder zweizeitigen knöchernen Augmentation. In der anschließenden Diskussion wurde auf die Möglichkeit der knöchernen Defektfüllung mittels kortikal gedecktem Knochendübel hingewiesen, um die Grenzlamelle wieder her zu stellen. Im abschließenden Vortrag durch PD Müller-Rath wurde anhand der verfügbaren Zahlen gezeigt, dass weiterhin ein Großteil der arthroskopischen Leistungen im stationären Sektor erbracht würden. Insbesondere komplexe, rekonstruktive Eingriffe seien hierbei vertreten. Es existiere wissenschaftliche Literatur, welche die Machbarkeit z.B. der Kreuzbandplastik und der Rotatorenmanschettennaht zeigten. Untermauert wurde diese Aussage durch die Auswertung der Qualis-Datenbank der letzten Jahre, wo sich die große Zufriedenheit der Patienten mit dem Verlauf ambulanter Kreuzband- und Rotatorenmanschettenoperationen niederschlage.
Die 22. Jahrestagung in Düsseldorf war für sowohl für die Veranstalter als auch die Gäste eine rundum gelungene Veranstaltung.
Die kommende Jahrestagung wird an gleicher Stelle am 1.und 2. Februar 2013 stattfinden!
Im Anschluss an den wissenschaftlichen Teil fand die Mitgliederversammlung des BVASK statt (Download Protokoll). Hierbei wurde der Vorstand neu gewählt. Aus dem Vorstand schieden aus: Dr. Frenzel und Dr. Ertelt. Der Mitglieder und der Vorstand bedanken sich bei beiden für Ihre Mitarbeit. Der neue Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
1. Vorsitzender PD Dr. Ralf Müller-Rath
2. Vorsitzender Dr. Kai Ruße
3. Vorsitzender Dr. Jürgen Klein
Schatzmeister Dr. Ansgar Ilg
Schriftführer PD Dr. Sven Scheffler
1. Stellvertreter Dr. Emanuel Ingenhoven
2. Stellvertreter PD Dr. Oliver Miltner
Beauftragter Dr. Andreas Gassen
Wir danken den Firmen, welche die 22. Jahrestagung des BVASK e.V. unterstützt haben:
Aescologic
Arthrocare
Arthrex
Bauerfeind
Conmed Linvatec
DePuy Mitek
Joline
Medi
Storz
Otto Bock
Smith & Nephew
Teufel
Richard Wolf