Budgetierung ambulanter Operationen durch Vertragsärzte: Gesundheitsökonomischer Fehler auf Kosten der Patienten
Am 10. Juli 2026 wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet und damit eine Budgetierung ambulanter Operationen durch Vertragsärzte vorbereitet. Ein gesundheitsökonomischer Fehler. Die Finanzkommission Gesundheit empfahl eine Ausgabenbegrenzung für extrabudgetäre Leistungen (https://shorturl.at/wisfr) – ohne Analyse der tatsächlichen Kostentreiber. Die zentrale Frage wurde nie gestellt: Sparen Krankenkassen Gesamtkosten, wenn teure stationäre Operationen in den ambulanten Sektor verlagert werden?