BVASK fordert Korrektur des Entwurfes für das Gesundheits-Spargesetz
Hiermit nehmen wir Stellung zum Referentenentwurf für das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in der
uns vorliegenden Fassung vom 16.04.2026.
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Hiermit nehmen wir Stellung zum Referentenentwurf für das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in der
uns vorliegenden Fassung vom 16.04.2026.
Niedergelassene Operateure, sollen nur noch begrenzte Mengen operieren und Abschläge beim Honorar hinnehmen. Die Ausgaben sollen dauerhaft auf dem Niveau des Jahres 2025 eingefroren werden. Das geht aus dem Entwurf des Spargesetzes der Bundesregierung hervor, das am 29. April im Kabinett beschlossen werden soll. Damit wird die Ambulantisierung radikal ausgebremst, die Kosten in die Höhe getrieben und Patienten drohen längere Wartezeiten bei notwendigen Operationen.
30 Jahre wartet die Ärzteschaft nun schon auf eine Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ). Aus dem Bundesgesundheitsministerium kamen zuletzt positive Stimmen und lassen auf eine GoÄ-Reform hoffen. Die Bundesärztekammer möchte nun bald einen mit den privaten Kassen abgestimmten Vorschlag vorlegen. Der BVASK sieht jedoch noch dringlichen Korrekturbedarf. Grund hierfür sind Änderungen am GoÄ-Entwurf, die durch die Verhandlungspartner im Jahr 2024 ohne Einbindung der Fachverbände vorgenommen wurden. Ohne diese Korrekturen wäre die minimal invasive Gelenkchirurgie von Tag Eins der Einführung einer neuen GoÄ unterfinanziert. Einige Eingriffe würden sogar schlechter als im EBM für gesetzlich Versicherte vergütet.
In den letzten Monaten wurde intensiv das „Primärarztsystem“ diskutiert, bei dem der Hausarzt für Patienten die erste Anlaufstelle vor dem Facharzt sein sollte. Doch dass eine solche Versorgungssteuerung nicht funktioniert, Hausärzte überlastet, längere Wartezeiten produziert werden und eine Einschränkung der Arztwahl bedeutet – darüber sind sich Experten im Gesundheitswesen inzwischen einig. Warum eine gelungene Patientensteuerung nicht mit einem Primär- „Arzt“, sondern nur mit einer geschickten Primär-Versorgung gelingen kann
Skifahrsaison heißt auch immer Saison der Kreuzbandrisse. Aber nicht nur bei der Skiabfahrt, sondern auch in vielen anderen Sportarten oder bei Unfällen kann ein kleiner Fehltritt mit Verdrehen des Knies zu einer großen unerwünschten Wirkung führen...
Mit dem 1. Januar 2026 wurde die Umsetzung des neuen Krankenhausplans für Nordrhein-Westfalen vollständig abgeschlossen. Alle Übergangsregelungen sind mit dem Jahreswechsel abgelaufen. Für alle Krankenhäuser gelten jetzt die kompletten Vorgaben des Krankenhausplans...
Ein Anriss oder kompletter Riss der Rotatorenmanschette ist nicht nur ärgerlich, sondern auch sehr schmerzhaft und stört häufig die Funktion der Schulter.
Die Ambulantisierung im deutschen Gesundheitssystem geht voran. Für die spezielle sektorengleiche Vergütung von ambulanten Operationen stehen die Details für 2026 fest. Warum diese aber noch lange nicht ausreichen ...
Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz: DiGA, sind heute in aller Munde. Doch welche DiGA gibt es in der Orthopädie eigentlich, was kann der Patient damit machen und welche DiGA revolutionieren den Markt von morgen?
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In den letzten Monaten wurde intensiv das „Primärarztsystem“ diskutiert, bei dem der Hausarzt für Patienten die erste Anlaufstelle vor dem Facharzt sein sollte. Doch dass eine solche Versorgungssteuerung nicht funktioniert, Hausärzte überlastet, längere Wartezeiten produziert werden und eine Einschränkung der Arztwahl bedeutet – darüber sind sich Experten im Gesundheitswesen inzwischen einig. Warum eine gelungene Patientensteuerung nicht mit einem Primär- „Arzt“, sondern nur mit einer geschickten Primär-Versorgung gelingen kann
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Zum Antrag1
Der BVASK e.V. (Bundesverband für Ambulantes Operieren in der Chirurgie) ist ein bundesweit tätiger ärztlicher Fachverband, der die Interessen von Chirurginnen und Chirurgen vertritt, die ambulant oder hybrid operativ tätig sind. Der Verband setzt sich insbesondere für faire, wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen in der ambulanten und sektorenübergreifenden Versorgung ein und engagiert sich aktiv in gesundheitspolitischen und vergütungsrelevanten Fragestellungen.
Ein zentraler Schwerpunkt des BVASK e.V. liegt in der fachlichen und politischen Begleitung von Themen wie Hybrid-DRG, EBM-Weiterentwicklung und der sachgerechten Abbildung von Leistungs- und Sachkosten. Durch Stellungnahmen, Gespräche mit Selbstverwaltung, Politik und Kostenträgern sowie die enge Zusammenarbeit mit anderen ärztlichen Organisationen bringt der Verband die praktische Perspektive der operativ tätigen Ärztinnen und Ärzte in Entscheidungsprozesse ein.
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Der BVASK e.V. vertritt die berufspolitischen, wirtschaftlichen und fachlichen Interessen von ambulant und hybrid operativ tätigen Chirurginnen und Chirurgen. Er analysiert bestehende und geplante Vergütungssysteme wie EBM, DRG und Hybrid-DRG aus der Praxis heraus, identifiziert Fehlanreize und bringt konkrete Verbesserungsvorschläge in die Selbstverwaltung und die gesundheitspolitische Diskussion ein. Ziel ist eine realistische, aufwandsgerechte Abbildung operativer Leistungen, die sowohl medizinisch sinnvoll als auch wirtschaftlich tragfähig ist.
Darüber hinaus fungiert der BVASK als fachlicher Ansprechpartner für Politik, Kassenärztliche Vereinigungen und andere Verbände. Durch Stellungnahmen, Positionspapiere und den kontinuierlichen Dialog mit Entscheidungsträgern trägt der Verband dazu bei, die sektorenübergreifende Versorgung weiterzuentwickeln und die ambulante Chirurgie langfristig zu stärken.
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Der BVASK ist wichtig, weil er den ambulant und hybrid operativ tätigen Chirurginnen und Chirurgen eine starke, fachlich fundierte Stimme in der Selbstverwaltung und gegenüber der Politik gibt. Gerade bei komplexen Themen wie Hybrid-DRG, EBM-Weiterentwicklung und sektorenübergreifender Versorgung ist es entscheidend, dass praktische Erfahrung aus dem OP in die Entscheidungsprozesse einfließt. Der BVASK sorgt dafür, dass Fehlentwicklungen frühzeitig benannt und realistische, umsetzbare Lösungen eingebracht werden.
Darüber hinaus trägt der BVASK wesentlich dazu bei, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ambulantes Operieren langfristig zu sichern. Durch kontinuierliche Analyse von Vergütungssystemen, transparente Kommunikation und enge Abstimmung mit Partnern wie der KBV verhindert der Verband, dass ambulante Leistungen strukturell benachteiligt werden. Damit leistet der BVASK einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit, zur Attraktivität des ambulanten Operierens und letztlich zur Patientenversorgung.